Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-01-28 / nr. 16

Us·-«16.«s- Mähwöchmtlichemah Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Kostet. für »as halbe Jahr 4 fl., das Vierteljahr 2 fl., den Monat Mit Postversendung halbjährig 5 fl., vierteljährig 2.40 40 fl. EZ Ba a 22.2200 2a­re Sermannftadt am 98. Jänner. Siebenbürger Bote. Amtlicher Theil. Praes.-Nr. 390 M. €. G. 1852. Laut Eröffnung des hohen Ministeriums des Innern vom 14.­­November v. 3. Nr. 24498/2097 haben Se. Majestät mit a. h. un­­terzeichnetem Diplome die Nachkommen des rittermäßigen Edelmannes d ra steiermärkischen Landstandes Gajetan Ignaz von Leitner, nämlich: Joseph Kajetan, ständischer Erpedits-Adjunft, Ludwig, Kanzlei-Assstent bei der Pameral-Reichs-Verwaltung in Marburg,­­ August,Revisionsbeam­ter bei der Gloggnitzer Eisenbahn, Karl Gottfried,s—stän­discher Sekretär, Wilhelm,Forstbeam­ter in Gras, Am 21. Jänner 1852 ist in « Joseph Anton­,­Hau­ptmann und Albin­us v.Leitner,in den Ritterstand des österreichischen Kaiserreichs a.g.zu erheben geruht. Welches hiemit zur allgem­einen­ Kenntniß gebracht wird. Hermannstadt den 24. Jänner 1852. Der E. £. Militär­s und Civil-Gouverneur von Siebenbürgen Feldmarschall-Lieutenant­ und Armee-Korps-Kommandant Fürst Karl zu Schwarzenberg. E. Hof­­und­ Staatsbruderei In Wien das 72. Siiz des allgemeinen Reichsgeieg- und Regierungs­­blattes vom Jahre 1351, welches am 25. Dezember 1851 vorläufig blos­s in der deutschen Alleinausgabe erschienen­­ war, in sämmtlichen rüdständigen neun Doppelausgaben ausgegeben und versendet worden, Dasselbe enthält unter Nr. 255. Das kaiserliche Patent vom 22. Dezember 1851, was mit der Umfang der Militärgerichtsbarkeit Militär-Jurisdictions:Norm) bestimmt und festgelegt wird, daß diese Bestimmungen für alle Kronlän­­der am 1. Jänner 1852 in Wirksamkeit zu treten haben. Außerdem wird ebenfalls Heute den 21. Jänner 1852 zu der deuts­chen Alleinausgabe des abgelaufenen Jahrganges 1851 des allgemei­­nen Reihegefeg- und Regierungsblattes nebst dem Tittelblatte ein dops­­eltes Repertorium ausgegeben und versendet, wovon das Erste ein Hronologisched und das Zweite ein alphabetisches Verzeichniß der Ge­­fege und Verordnungen enthält, welche in den, im ganzen abgelaufenen Jahrgange 1851 ausgegebenen LXXVI Staden erschienen sind, Stadth. 3. 291 /852. Im Laufe dieser Woche sind bei der Hermannstädter f, f. Stadt­­hauptmannschaft nachstehende Beträge eingehoben worden, al­­s Individuum wurde wegen geduldeten und mitgespielten Hazardspiels bestraft mit 6. fl. — Fr. nebst Rüderung des gewonnenen Geldes zu Gunsten des Armenfonde, mit 218... 8 IEi56.R, 5 Individuen wegen unerlaubten Hazard: spield mit je 3 fl. EM. 15 fl. — fl. nebst Rüderung des gewonnenen Geldes zu Gunsten des Armenfonds mit je 2 fl. 56 fl. 14 fl. 40 Er. 1 Individuum wegen unterlassener Mel­­dung eines seit längerer­ Zeit beherbergten Fremden mit ·«« 1 Individuum wegen verbotener Unter­­standsgabe mit 1 In­dividuum wegen au­ssichtslosen­ Ste­­henlasses eines m­it Pferden bespannten Wagens m­it 20kr. Ferner willtie ein­ Schornstein­feger,wegen nachlässiger Reini­gu­n­g der Schorn­steine und dadurch entstandenen Schornsteinfeger,m­it drei­­tägigem Arrest abgestraft. Hermannstadt, am 24. Jänner 1852. Die FF. Stadthauptmannscaft, der £. i 29 fl. A0 fr. 3.fl. — Er. 21 — k. 1852. Inserate aller Art werden in der von Hochmeister’schen Buchhandlung angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzeile testet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 26. 6M, . ar EEE FE EEE ETEREETD Nichtamtlicher Theil. Hermannstadt, 26. Jänner. In dem Grade, in welchem die Friedenshoffnungen in Europa immer mehr und mehr Raum gewinnen, richtet die österreichische Staatsverwaltung ihr vorzügliches Augenmerk auf die Konsolidirung der Staatsgewalt und­ auf die Beförderung der Handels- und Industries Interessen. Von der ganz richtigen Meberzeugung geleitet, daß gerade auf diesem Felde für die wahre Wohlfahrt und den­­ Wohlstand der Völker segensreiche Früchte erzielt werden können, hat das kaiserliche Kabine an sämmtliche Mitglieder des deutschen Bundes am Schlusse des vorigen Jahres eine Einladung gerichtet, an den zu Wien mit Beginn dieses Jahres zu pflegenden Berathungen über hans­­elspolitische Fragen vom gemeinsamen Interesse Theil nehmen zu woll­­en. Dieser Einladung haben auch die meisten Regierungen der deuts­­chen Staaten, mit Ausnahme Preußens‘ und der b diesem anderen Kleinstaaten, mit großer Bereitwilligkeit entsprochen, und es tagt sonach­ seit einigen Wochen in Wien eine Versammlung, welche mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit ihrer Aufgabe die gespannteste Aufmnerksamkeit eines jeden Oesterreichers verdient. Auch wir wollen deshalb die Trags­­eite der­ auch diese Berathungen zu erzielenden Resultate, sowie den bisherigen Erfolg der Berathung und Auge fallen. Der Zwei, welchen die österreichische Regierung dabei verfolgt, ist, wie der Herr Ministerpräsident, Kürst von Schwarzenberg, bei der Bes grüßung der Bersammlung bemerkt hat, sein anderer, nald der, wo wwegl­­ich die geeigneten Verabredungen zum Behufe eines, die fünftige Haus deld: und Zolleinigung Deutschlands und Oesterreichs vorbereitenden und deren Beriwirklichung sicherstellenden Vertrages zu treffen. Die österreichische Regierung handelt hierbei ganz offen und ehrlich, sie will außer­­ dem­ laut vertündeten Zwecke sein anderes Ziel anstreben, insbes­­onders den­­ von Preußen mit den meisten deutschen Regierungen im­ Jafte 4329 geschlossenen Zuflverein nicht gefährden; ihrem Protekte liegt die erhabene Idee einer Handel­s und Zollvereinigung zu Grunde, welche sämmtliche Staaten Mitteleuropas mit einer Bevölkerung von 0,80 Millionen Menschen durch ein gemeinsames Band verknüpfen sol. Wenn durch dieses Projekt auch Oesterreichs Interessen gefördert werden, so ist der Vortheil, wie dies bei Verträgen gewöhnlich der Fall is, nicht minder auf der Seite Deutschlands, welches für die Produkte seiner in vielen Fabrikaten bereit mehr entwickelten Industrie einen größeren Anfag und Spielraum erhält. Oesterreich könnte sich selbst eher genügen, ed hat eine große Meeresküfte und viele Seehäfen, die ihm einen Antheil an dem großen Weltverkehr sichern, ed kann durch seine Beziehungen zu Italien und zum Oriente die auswärtigen Märfte wählen; ed hat in seinem Innern ein vielverzweigter Weg von schiffs­baren Flügen, Kanälen und Eisenbahnen, um die reichen Schäge der­­ Natur, welche es in sich faßt, rasch s­ch­eulicen zu lassen, ed bringt feis nerfei­d wenigstens für die erstere Zeit Opfer, um den großartigen Ge­­danken eines mitteleuropäischen Zollbündnisses seiner Verwirklichung zuzuführen, und die freundschaftlichen Beziehungen zwisen dem Kaisers­­taate und den deutschen Fürsten und Belfern zum allseitigen Vorscheil­ noch enger und fester zu gestalten. — Die Vorlagen des österreichischen Ministerium­s für die erwähnten Beraichn­ngen sind:1)Ein Handels-und Zollvertikng,w­elcher zwischen Oesterreich und Deu­tschlan­d m­it 1.Jänner 1854 in­s Leben treten soll, und 2)Ein Zolleini­gu­ngsvertrag,dessen Wirksam­keit erst mit 1·1.J inn­er 1859 beginnen würde.·Die getrenn­te Vorlage der beiden­ Verträge be­­weiset die großeUinsichtiinsers Kahinein,dam­it näm­lich,falls das eine Projekt bei der Beraihung scheitern­ sollte,derCJi«folg desin­icern Projektes gesichert bleibe.Aus dem­ Gange der bisherigen Beraihu­ngen ist wirklich schon zu entnehmen­,daß der Handels-und Zollvertrag au­f keine erheblichen­ Schw­ierigkeiten­ stoßen­ wird.Oesterreichs Regieru­ng ist auch hier von dem Gru­ndsatze ausgegangen,daß jeder­ zu­raschen­n­d genialisa­ ne Ueber­gan­g,jede voreilige Ueberstürzun­g verm­­ieden­­ werden— m­­üsse,dieß trotz der Einigung im­ Prin­zipe ein­ieln­e,du­rch Lokalverhält­­nisse bedingte,Sonderstellu­ngen zuzugestehen seien­,daß das u­n­gleichs­artige im Laufe der Zeit allmälig und mit Schonung aller betheiligten Interessen ausgeglichen werden müsse, sie hat die Ansicht ausgesprochen, daß bei der gegenwärtigen Berathung vor der Hand Feine endgiltigen '

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