Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)

1852-10-09 / nr. 161

GEFREUT Ber­u­f ,­­ &rhdheint wöchentlich & se = gar Burg das ‚halbe Jahr 4 fL, das. Q Mit Polversendung Halbjährig 5 fl., vierteljährig 21.40 Ar­ Hermannstadt A 4 am 9. October, Bote. oe Er BE 32:3 ; amet ee 4 Fe ,Drüedestiel, Ich zuseiter Gufe und dritte Wien; Sderholung 9 te, ®: Mern 1852. mund Stöl­sand) 730. pnupin Sin £ " Biertelraße 2 f., den Monat 40 tr. & dr H hs If «Amtlicher Tl­etl. Wir"Fraanoseph der Erste,von Gotteana dei­ Kaiser von Oesterreich,König­ von Hungarn und Böhmen,Kö­­ng der Lombardei und Venedigs,von Dalmatien,Croatien,»Slavo­­­nien,, Galizien, Lodomerien und ‚Silirien, , König, von Jerusalem. 26. ; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Toscana, und, Krakau ; Herzog, von Lothringen, von­ Salzburg, Steyer, Kärnthen, Frain und ‘der Bukowina; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähs­­en; ‚Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von­ Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwig­­ und Zator, von Teschen, Sriaul, Ragusa­ und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg, von­ Tirol, von Kyburg, Görz und Gradissa; Fürst von Trient und Brixen; ‚Markgraf­ von Ober- und Nieder-Lausig und in­ Istrien; Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg x.; Ser von Triest, von­­attaro, und auf der windischen Marf; Großwoiwod, der MWoimad: Saft, Serbien ıc 1%. « Zum­ Behufe der Bedeckung der Staatserfordernisse im Verwal­­t·tundighte 1853 sinden Wir,nach Vernehmung Unserer­ Minister und "na·",Vern­ehm­ung Unseres Reichski­the6,·Fol­gendes anzuordnen: «Erst"en6.Im­ Verwaltungsjahre 1853 sin­d die Grundsteiin­,die­­ Gebäudest­euer,die Erwerbsteuer und die Einkommtensteuer,sammt den Zuschläge­ Un diesen Steuern,indem Ausmaße und nach den Bestiin mutegen,die für­ das Jahr 1852 vorgeschrieben wurden,zum-richten, wobei Wir Uno jedoch vorbehalten,die im Lanse des szieritsaltiuigsji­h­­wes­ etwa erforderlichen Veränderungen­ ind ein sziusamße und der Ein­­richtungsart der direkten Abgaben,nach Maßgabe des Erfordernisses eintren un­d allgemein kund machen zu lassem jweiter­ C»Den Kronländerm in welchen die Grundsteu­er nach Ide­gehnissen des stabilen knunften«mit«sechzehn­ Gulden«v«i­st·hun­­dert Gulden Reine Ertragsab­"ordentliche Steuertinirulegen istk wird fü­r das Verwaltungsjahr»1853"«a­uch jener LandesideillIn­seres’Königl­ei­­n in welchen der Kataster_ nunmehr­ vollendet, ist, dess . Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieser Anordn­­ungen beauftragt. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den neun und zwanzigsten September, Eintausend Achthundert zwei und­fünfzig, Unserer Reiche im vierten Jahre. Franz Joseph m. p. (L. S.) - Gr.»Buol-Schalle­n’steinm.p.A.Bau­mgartnerm­.p. Aus Allerhöchste Anordnung: Ransolmerm.p. » Nichtamtlicher«-Theil Herm­annstadt,8.Oktober·Die Protokolle über die Sitzun­­gen der Kronstädter Handels-und Gei­erbekammer erscheinen im Drucke als Beilage der,,Kronstädter Zeitung."«Wir sind demnach in der Lage,au­s der Sitzung vom 7.Septem­ber Folgendes mitzutheiltin­­»Das k.k.Handlzministerium­ übersendet ein Exemplar des 1. Jahrganges der Ausweise über den Handel Oesterreichs mm­J·1850 zum eignen Gebrauch und wünscht,daß diese Ausweise auch den Haip decs-und Gew­erbsleute­n des Bezirkes leicht zugänglich gemacht und sie auf die Verkehre wegen und das sonst Wissens würdige durch die Soiach­blätter entsprechend,aufm­erks­am­ gem­acht werden,wodurch die Kam­mer vielza Verbreitung der so nützlichen­ Kenntniß über den Umfang des vaterländischen Handels beizu­tragen vermöge. Vor«sitzekbenteilt:das k.k.k.Handelsministerium­ gehe woh­l von­ einers hohem Vorstellung von­ der solch fälligen­ Wißbegierde der Betref­­fenden alle,als­ sie in Wirklichkeit vorhkmden ist,aber jedenfalls sei der Wints beherzten Swerth und solle die Kammer das größere Pu­bli­­kum auf das­issenswürdige aus den allgemeinen Verhältnisse­n un­­seres Handels Hinleiten,­­ wie es fih in den hanfenswerthen, kreislichen statistischen Ausarbeitungen.. des bh. f. Ef. Handelsministeriums Darbietet. un­ser. Sekretär, Herr Johann Hinß, „theilt hier, mit, dag, vom An­fang, ‚ded.nächsten Monats ichh ‚die­ Möglichkeit. darbiete, für Die Loya­­litäten, der Kammerkanzlei, fatt_der bisherigen Zwei Zimmer,­­ Kreie, bes anspruchen, und, Dieser Dritte zu einem Lesezimmer. einrichten­ zu kön­­nen, wodurch­ ein ungestörterer Gebrauch ‚der­ literarischen Sammlungen dieser Sammer ermöglicht und der Absicht auf­ Verbreitung der Lektür und­ der Wissenschaftlichkeit der, Betheiligten entspre­chen würde. Dieser Fand den Beifall der Kammer, und­ sie beauftragte­n ihre Kanzlei mit, der Anfertigung von Auszügen, Siebenbürgen­­ betreffend, für die Kronstädter Zeitung aus diesen 1850ger Handelsausweisen, welche zugleich zur­ allgemeinen Einsicht aufzulegen sind. a Wir entnehmen ferner, daß es der Kammer bie und da an­ kati­­stischen Daten mangelt und wünschen sehnlichst, daß sie alle­ Kräfte aufbiete, um in­ ihrem Wirkungstreife diesem Mangel abzuhelfen., Das h. ff. Finanzministerium Hat­ über Ansuchen­ des'.H.F. f. Han­­delsminiteriums ‚die Erfolglassung­ eines weitern V­orschusses von 1000 fl. &.,M.. an Diele, Kammer bewilligt, und..es ist­ gleichzeitig Die,‚Einhei bung der­ Beiträge von den Wäylern ‚auch für .Das-Jahr 1852.­Auf Grund, der vorliegenden ‚Statifikations-Ausweise, im Wegei­er k.f. Steuerämter eingeleitet, worden, a­ur Here Götti berichtete von seinen Fahrt, die en vor Kurzem nd dem­ Tömdger Kontammnant unternommen: Das­­ rüftige Fortschweiten Ines neuen Straßenbaues über den Prädjal unter der trefflichen Leitung des J. E. Ingerneurs, Heiin Gärtner, und noch wesentlich unterfrügt Durch die Entdeckung eines mächtigen­­ Steinbruches am Berge Prädjal selbst, leide dennoch sehr empfindlich durch den Mangel an Zuhrleuten, um die Steine zu den Brüdenbauten ‚herbeizuschaffen, welche die wadern Tir­­oler,­ ‚ verstärkt Durch, einen­ Zuzug von Landstehren, soeben­­ allerseits an Angriffe haben. Wenn der Mangel am’ Reku­pranten nicht reingetre­­ten wäre, ‚so h­ätte, Der Vollendung der Strager im heutigen Jahre­ ent­­gegengesehen, werden ‚fönnen, zum bedeutenden W­orrheil DE Berkehrs Fronstadis mit der, Waladhei gerade in der Winterds‘ und Furhjahrs­­zeit Noch werde, vielleicht dem Möbelstand.: abzuhelfen sein, wenn sonst könne deicht sogar­ die Einstelung der Arbeit­ im heurigen Jahr eintreten, wenn nicht die Wagen und Zugvieh befigenden, Distrittsbewohner ber­wogen würden, ‚ihre Scheu ‚vor, Straßenarbeiten und die Beichtigkeit, mit der sie den dort, ‚sichern Berdiensti von täglichen 4 bis 5 EM, verschmähen, zu­ befeitigen und sich ‚zahlreicher seinfinden sollten. ‘ Mit bloßen Borstellungen , werde­n nichts auszurichten sein; est müßtel­ aus Rücksicht des allgemeinen Wohfes Zwang angewendet werden, der auch insoweit, bestehe,, inwieweit jedes Dorf im Distrikt täglich zwei­ Gespanne beim PBrädjaler Straßenbau ‚erhalten müßte. Auch würde­ es­ von Bor­­theil sein, wenn: Dad System ‚eingeführt würde, wonach die Dortschaften lieben die erforderliche Zahl von Wägen für beständig auf dem Straßen­­bau erhalten und bezahlen, ald daß sie täglich wechseln und: so die viele Zeit und Kraft im Hinz und Herfahren unnüg vergeudet­ werde. Spre­­cher beantragte, ohne Verzug die Abeifer durch den köbl. Hiesigen Ma­­­gistrat anzusuchen. Beschlossen, den Magistrat unter Darstellung dieser Umstände zu bitten, es möchten die gezwungenen Yuhren der Wagen befigenden Ein­­wohnern im­ Distrk­t für­ den Bau der Prädialer Straße in der noch übrigen Zeit, vor Eintreten des Winters von einem Tag auf mehrere gestellt werden. . Der Sekretä­r Hr.J.Hintzerstattet sein Gutachten über Regelung der Verhe­ltnisse zwischen­ den­ konzesg­ionirten Schmieden u­nd den Eisern­arbeit in beschäftigten Zigeunern­­« « Die Mediascher Schmiedezunft schreibt ihren Verfall bis dahin,daß Von­ sieben Meistern nur dreie noch das Gewerbe schwach betreiben,d­en Uebergrissen­ der Zigeuner zu,welche allerlei Werkzeuge,wie Wand­­haken,Handhacken,Grabschau­feln und Grabhaurn in die Eise­nhand­­lungen verfertigen,selbst zu städtischen Arbeiten verwendet werden und auf den Jahrmarkten ungehin­dert Allerlei verkaufen.Die Schm­iede be­­rufet­ sich auf ihre alterthümlichen Privilegien­,die sie beibrin­gen,sowie auch auf frühere Regierungsk­lasse aus den Jahren 1769,1782 und­­ 1792 her,durch welche die Zigeuner nur auf gewisse Arbeiten und Maß im Gebrauch von­ Werkeugen beschränkt wurden, und auf welche fi -

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