Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)
1852-10-09 / nr. 161
GEFREUT Beruf , &rhdheint wöchentlich & se = gar Burg das ‚halbe Jahr 4 fL, das. Q Mit Polversendung Halbjährig 5 fl., vierteljährig 21.40 Ar Hermannstadt A 4 am 9. October, Bote. oe Er BE 32:3 ; amet ee 4 Fe ,Drüedestiel, Ich zuseiter Gufe und dritte Wien; Sderholung 9 te, ®: Mern 1852. mund Stölsand) 730. pnupin Sin £ " Biertelraße 2 f., den Monat 40 tr. & dr H hs If «Amtlicher Tletl. Wir"Fraanoseph der Erste,von Gotteana dei Kaiser von Oesterreich,König von Hungarn und Böhmen,Köng der Lombardei und Venedigs,von Dalmatien,Croatien,»Slavonien,, Galizien, Lodomerien und ‚Silirien, , König, von Jerusalem. 26. ; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Toscana, und, Krakau ; Herzog, von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Frain und ‘der Bukowina; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähsen; ‚Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwig und Zator, von Teschen, Sriaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradissa; Fürst von Trient und Brixen; ‚Markgraf von Ober- und Nieder-Lausig und in Istrien; Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg x.; Ser von Triest, vonattaro, und auf der windischen Marf; Großwoiwod, der MWoimad: Saft, Serbien ıc 1%. « Zum Behufe der Bedeckung der Staatserfordernisse im Verwalt·tundighte 1853 sinden Wir,nach Vernehmung Unserer Minister und "na·",Vernehmung Unseres Reichskithe6,·Folgendes anzuordnen: «Erst"en6.Im Verwaltungsjahre 1853 sind die Grundsteiin,die Gebäudesteuer,die Erwerbsteuer und die Einkommtensteuer,sammt den Zuschläge Un diesen Steuern,indem Ausmaße und nach den Bestiin mutegen,die für das Jahr 1852 vorgeschrieben wurden,zum-richten, wobei Wir Uno jedoch vorbehalten,die im Lanse des szieritsaltiuigsjihwes etwa erforderlichen Veränderungen ind ein sziusamße und der Einrichtungsart der direkten Abgaben,nach Maßgabe des Erfordernisses eintren und allgemein kund machen zu lassem jweiter C»Den Kronländerm in welchen die Grundsteuer nach Idegehnissen des stabilen knunften«mit«sechzehn Gulden«v«ist·hundert Gulden Reine Ertragsab"ordentliche Steuertinirulegen istk wird für das Verwaltungsjahr»1853"«auch jener LandesideillInseres’Königlein in welchen der Kataster_ nunmehr vollendet, ist, dess . Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieser Anordnungen beauftragt. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den neun und zwanzigsten September, Eintausend Achthundert zwei undfünfzig, Unserer Reiche im vierten Jahre. Franz Joseph m. p. (L. S.) - Gr.»Buol-Schallen’steinm.p.A.Baumgartnerm.p. Aus Allerhöchste Anordnung: Ransolmerm.p. » Nichtamtlicher«-Theil Hermannstadt,8.Oktober·Die Protokolle über die Sitzungen der Kronstädter Handels-und Geierbekammer erscheinen im Drucke als Beilage der,,Kronstädter Zeitung."«Wir sind demnach in der Lage,aus der Sitzung vom 7.September Folgendes mitzutheiltin»Das k.k.Handlzministerium übersendet ein Exemplar des 1. Jahrganges der Ausweise über den Handel Oesterreichs mmJ·1850 zum eignen Gebrauch und wünscht,daß diese Ausweise auch den Haip decs-und Gewerbsleuten des Bezirkes leicht zugänglich gemacht und sie auf die Verkehre wegen und das sonst Wissens würdige durch die Soiachblätter entsprechend,aufmerksam gemacht werden,wodurch die Kammer vielza Verbreitung der so nützlichen Kenntniß über den Umfang des vaterländischen Handels beizutragen vermöge. Vor«sitzekbenteilt:das k.k.k.Handelsministerium gehe wohl von einers hohem Vorstellung von der solch fälligen Wißbegierde der Betreffenden alle,als sie in Wirklichkeit vorhkmden ist,aber jedenfalls sei der Wints beherzten Swerth und solle die Kammer das größere Publikum auf dasissenswürdige aus den allgemeinen Verhältnissen unseres Handels Hinleiten, wie es fih in den hanfenswerthen, kreislichen statistischen Ausarbeitungen.. des bh. f. Ef. Handelsministeriums Darbietet. unser. Sekretär, Herr Johann Hinß, „theilt hier, mit, dag, vom Anfang, ‚ded.nächsten Monats ichh ‚die Möglichkeit. darbiete, für Die Loyalitäten, der Kammerkanzlei, fatt_der bisherigen Zwei Zimmer, Kreie, bes anspruchen, und, Dieser Dritte zu einem Lesezimmer. einrichten zu können, wodurch ein ungestörterer Gebrauch ‚der literarischen Sammlungen dieser Sammer ermöglicht und der Absicht auf Verbreitung der Lektür und der Wissenschaftlichkeit der, Betheiligten entsprechen würde. Dieser Fand den Beifall der Kammer, und sie beauftragten ihre Kanzlei mit, der Anfertigung von Auszügen, Siebenbürgen betreffend, für die Kronstädter Zeitung aus diesen 1850ger Handelsausweisen, welche zugleich zur allgemeinen Einsicht aufzulegen sind. a Wir entnehmen ferner, daß es der Kammer bie und da an katistischen Daten mangelt und wünschen sehnlichst, daß sie alle Kräfte aufbiete, um in ihrem Wirkungstreife diesem Mangel abzuhelfen., Das h. ff. Finanzministerium Hat über Ansuchen des'.H.F. f. Handelsminiteriums ‚die Erfolglassung eines weitern Vorschusses von 1000 fl. &.,M.. an Diele, Kammer bewilligt, und..es ist gleichzeitig Die,‚Einhei bung der Beiträge von den Wäylern ‚auch für .Das-Jahr 1852.Auf Grund, der vorliegenden ‚Statifikations-Ausweise, im Wegeier k.f. Steuerämter eingeleitet, worden, aur Here Götti berichtete von seinen Fahrt, die en vor Kurzem nd dem Tömdger Kontammnant unternommen: Das rüftige Fortschweiten Ines neuen Straßenbaues über den Prädjal unter der trefflichen Leitung des J. E. Ingerneurs, Heiin Gärtner, und noch wesentlich unterfrügt Durch die Entdeckung eines mächtigen Steinbruches am Berge Prädjal selbst, leide dennoch sehr empfindlich durch den Mangel an Zuhrleuten, um die Steine zu den Brüdenbauten ‚herbeizuschaffen, welche die wadern Tiroler, ‚ verstärkt Durch, einen Zuzug von Landstehren, soeben allerseits an Angriffe haben. Wenn der Mangel am’ Rekupranten nicht reingetreten wäre, ‚so hätte, Der Vollendung der Strager im heutigen Jahre entgegengesehen, werden ‚fönnen, zum bedeutenden Worrheil DE Berkehrs Fronstadis mit der, Waladhei gerade in der Winterds‘ und Furhjahrszeit Noch werde, vielleicht dem Möbelstand.: abzuhelfen sein, wenn sonst könne deicht sogar die Einstelung der Arbeit im heurigen Jahr eintreten, wenn nicht die Wagen und Zugvieh befigenden, Distrittsbewohner berwogen würden, ‚ihre Scheu ‚vor, Straßenarbeiten und die Beichtigkeit, mit der sie den dort, ‚sichern Berdiensti von täglichen 4 bis 5 EM, verschmähen, zu befeitigen und sich ‚zahlreicher seinfinden sollten. ‘ Mit bloßen Borstellungen , werden nichts auszurichten sein; est müßtel aus Rücksicht des allgemeinen Wohfes Zwang angewendet werden, der auch insoweit, bestehe,, inwieweit jedes Dorf im Distrikt täglich zwei Gespanne beim PBrädjaler Straßenbau ‚erhalten müßte. Auch würde es von Bortheil sein, wenn: Dad System ‚eingeführt würde, wonach die Dortschaften lieben die erforderliche Zahl von Wägen für beständig auf dem Straßenbau erhalten und bezahlen, ald daß sie täglich wechseln und: so die viele Zeit und Kraft im Hinz und Herfahren unnüg vergeudet werde. Sprecher beantragte, ohne Verzug die Abeifer durch den köbl. Hiesigen Magistrat anzusuchen. Beschlossen, den Magistrat unter Darstellung dieser Umstände zu bitten, es möchten die gezwungenen Yuhren der Wagen befigenden Einwohnern im Distrkt für den Bau der Prädialer Straße in der noch übrigen Zeit, vor Eintreten des Winters von einem Tag auf mehrere gestellt werden. . Der Sekretär Hr.J.Hintzerstattet sein Gutachten über Regelung der Verheltnisse zwischen den konzesgionirten Schmieden und den Eisernarbeit in beschäftigten Zigeunern« « Die Mediascher Schmiedezunft schreibt ihren Verfall bis dahin,daß Von sieben Meistern nur dreie noch das Gewerbe schwach betreiben,den Uebergrissen der Zigeuner zu,welche allerlei Werkzeuge,wie Wandhaken,Handhacken,Grabschaufeln und Grabhaurn in die Eisenhandlungen verfertigen,selbst zu städtischen Arbeiten verwendet werden und auf den Jahrmarkten ungehindert Allerlei verkaufen.Die Schmiede berufet sich auf ihre alterthümlichen Privilegien,die sie beibringen,sowie auch auf frühere Regierungsklasse aus den Jahren 1769,1782 und 1792 her,durch welche die Zigeuner nur auf gewisse Arbeiten und Maß im Gebrauch von Werkeugen beschränkt wurden, und auf welche fi -