Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)

1852-11-26 / nr. 188

. wass- n » ...' Pr Fr x Br 77 Es­ter WAS. “ Geigen­ mi entlich 4. mal, 40 te. Mit Pi bun halbjährig:5 f., vierteljährig 21.40 k. Sermannstadt am 26. November. «Buchhandlnn angenomm­en. sin Sle Dendlinger DO, 2 das ' fe a­le PR ui: Pekvrlaben y@® von) önningen Tal i ... j ’ T­V-­­ Luferate aller Art muedden in der von Hochmeister’schen ER 12 ® geile fortet 4 fe., ‚für eine zweite ‚6 Fr. und dritte Wies berholung 9 fr. ö. M. Das 21. Stüb ded Landesgefeg und des Hermannstabt.­gierungsblattes enthält unter der Zahl 208 folgende Bezoichnun­ge des f. £. Militär- und Zivil- Gouvernements vom 27. Oktober 1853 , wegen Gebrauch der Wiener Mage und Gewichte vom 1. Januar 1853 angefangen .­­ Schon mit dem vierortigen Srraffe vom 10. Oktober dv. 3., Zahl 22,257 wurden sämmtliche politische Behörden angewiesen, darauf feste zu iu halten, damit im öffentlichen Verfehre fletd nur das nieder­sterreichische (Wiener) Maß und Gewicht gebraucht werde. Ingleichen wurde allen Magistraten und Gemeindevorständen in den Markttorten zur Pflicht gemacht, sich mit Mustermaßereien und Ger­­ichten nach dem Wiener Fuße, zu versehen, und dieselben bei Hand­­habung der Marktordnung vom 23. Oktober 1850, S. 21,159 zu bes nügen, um auf diese Art nach und nach die im Interesse des Verkehrs so sehr wünschenswerthe Gleichartigkeit der Maße und Gewichte durch­­zuführen. er Anordnung erhält gegenwärtig eine um so höhere Bedeu­­tung, als die Verkehrsschransen, welche ehemals Siebenbürgen von den übrigen Theilen des österreichischen Kaiserstaates trennten, weggefallen sind, und durch die Einführung der neuen Handel- und Gemwerbe- Instruktion vom 25. November 1851, Siebenbürgen in Bezug auf seine kommerziellen Verhältnisse eine gleiche Einrichtung mit den ang­ängen­­den Kronländern erhielt.­­ Auch für Ungarn wurde die Zweimäßigkeit erkannt, und daselbst laut Eröffnung des hohen K. f. Handelsministeriums vom 26. Novem­­ber 1851, Zahl 27.342, nebst dem schon gefeglich eingeführten Wiener Gewichte und Längenmaße auch die Wiener Hohlmaße eingeführt. Nachdem die vorerwähnten Einleitungen zur allgemeinen Einführ­­ung eines gleichartigen Maßes und Geiwichtes nach dem niederöster­­reichisc­hen (Wiener) Fuße in Siebenbürgen­­ bereits seit einem Jahre in Wirksamkeit sind, so findet das Gouvernement hiemit Folgendes zu verordnen : 1. Vom 1. Januar 1853 haben alle Handels- und Ge­werbeleute in den öffentlichen Verlaufsläden ausschließlich nur der Wiener Ger­­ichte, dann des Wiener Flüssigfelts-, Hohl- und Längenmaßes (der Wiener Ele) sich zu bedienen. 2) Die Uebertretung dieser Vorfschrift ist an dem betreffenden Han­­del oder Gewerbemanne nebst Konfisfation der vorschriftswidrigen Maße oder Gewichte im ersten Falle mit einer Geldstrafe von fünf bis fünfzig Gulden EM., im zweiten Falle mit Verdoppelung der ur­­sprünglich verhängten Strafe und im dritten Falle mit dem Gewerbs­­verluste zu bestrafen. 3. Zahlungsunfähige sind mit Arrest von drei bis zu vierzehn Ta­­gen zu bestrafen. 4. Die mit der Handhabung der Gewerbs-Ordnung betrauten Po­­­itischen Behörden haben in vorkommenden Re­DA das Amt in erster Instanz zu handeln gegen Freilassung des Resurfes an das 1 £. Militär- und Zivil-Gouvernement. 5) Eine vergleichende Mebersicht der in Siebenbürgen gangbaren Gewichte und Maßereien mit den Wiener Gewichten, dann dem Wie­­ner Hohl- und Längenmaße wird anbei in einer entsprechenden Anzahl eeructer Exemplarien den politischen Behörden mitgetheilt, welche dies Fiche unter Rundmachung der gegenwärtigen Verordnung an sämmtliche Handels- und Gewerbsleute zu verbreiten haben. 6. Die Zimentirungen der Maßereien und Gewichte für die Ge­­werbsleute und sonstige darum ansuchende Parteien werden in den Or­­ten, wo ein Magistrat sich befindet, von den Magistraten bloß gegen Erlag der dabei aufgelaufen Kosten unentgeldlich besorgt. Auch wurde die Verfügung getroffen, damit bei den Ef, Distrikts>­behörden, sowie auch bei den f. E. Bezirksämtern, welche in den bedeut­­tenderen Marktorten, wo sein Magistrat sich befindet, ihren Sig haben, die Wiener Mustermaße zur allgemeinen Einsicht und für Die Zimenti­­rung von den neuen Maßereien bereit gehalten werden. D­­ie k. E. Gensd’armerie wird angewiesen, bei Ueberwachung der genauen Befolgung gegenwärtiger Verordnung mitzuwirken. Kronstadt, 22. November. Die Raubt­iere, namentlich aber die Wölfe, nehmen in unserm Bezirke sehr stark überhand und fügen dem Viehstand empfindlichen Schaden zu. Es 8 erfordert fortwährend die größte Aufmerksamkeit um die Bestien von den weidenden Herden abzuhalten. In septerer Zeit ist #8 vorgekommen, daß die Wölfe bis in unsere Bien- Bent gedrungen sind und das in den geschloffenen Gärten weidende Vieh atafirt haben. Gestern früh griffen 6 Wölfe auf offener Straße jenseits Zerneft in der Thalschlucht Tängst des Burzenfluffes ein Pferd an und zerriffen es. Erst als Menschen sich näherten, ergriffen die Raubt­iere die Flucht. So viel uns bekammt ist, wird 12 fl. EM. Schup­­eld für einen Wolf gezahlt, was unsre geübten Jäger nicht zu wissen Heinen, da der Wolfd- und Bärenjagd sich so Wenige widmen ! (Kronft, Ztg.) je. En Inland. Wien, 19. Nov. Se. kaiserl. Hoheit der­ Großfürst Thronfolger von Rußland hat gelegentlich seiner Rüdreise von Wien in Oberberg, wo Die Waggons, gewechselt werden sollten, den Wunsch geäußert, daß ihm die Waggons der Nordbahngesellshaft und das Begleitungsperso­­nale auch für die Fahrt nach Warschau belassen werde, was auch ger hab. Die Waggons der Nordbahn, ein Wagenmeister und drei Kon­­dukteure sind sonach exrst gestern aus Warschau zurückgenommen. — Die vor kurzem von der englischen Regierung veröffentlichten Tabellen der Kriminalverbrechen , das vertroffene Jahr liefern den Beweis, daß die Anzahl der Verbrechen in den lesten zehn Jahren in fortdauernder Abnahme begriffen ist.­­ Im Jahre 1841 stellten sich die Verhaftung einen Verhältniß zur Bevölkerungie 1:573,während nach dem regen Census vom Jahre­ssöldaverhältniß auf 1:641 gefallen ist­er relative Fortschritt, sowohl der Bevölkerunalö des Verbrechens,hat sich jedoch in den verschiedenen Theileinglanvs sehr ungleichgestaltet.In den großen Fabrikdistrikten,wo die arbeitenden Klassen während des verstossenen Jahres vollauf beschäftigt waren,finden wir in dem Verhältniß der Verhaftungen zu der Bevölkerung eine bedeutende Abnahme. In den ausschließlich Ackerbau treibenden Grafschaften ist der Fort­­schritt langsamer und die Resultate sind weniger günstig. In der Klasse,Vergehen gegen das Eigenthum­ ohne Gewaltthat, zu der die Mehrzahl der Verhaftungen gehört,ergibt sich eine Vermeh­­rung von 7 Prozent,die hauptsächlich von den Verhaftungen wegen Diebstahl und Betrug herrührt.Die Klasse,boshafte Vergehen­ gegen das Eigenthum, ist zwar im Verhältniß zu den anderen wenig santreich, zeigt, jedoch eine auffallende Vermehrung, namentlich unter der Rubrik Brandstiftung und Versperrung des Weges für Eisenbahnzüge. In der Klasse, welche die Fälschung in sich schließt, ist eine bedeutende Zunahme eingetreten, vorzüglich was die Ausgabe von falscher Münze betrifft, a­bergehen ih in den lesten fünf Jahren um 36 Prozent vers­mehrt hat. Die Todesurtheile haben 1851 mehr als die jährliche Durchschnitts­­zahl seit 1841, wo die Iegte Veränderung in den Gelegen über die Todesstrafe stattfand, betragen. Das Mehr ist Hauptsächlich aus den Verbrechen, Einbruch und Raub, mit persönlicher Gewaltthat oder Ver­­legung begleitet, hervorgegangen. Von den 70 im vorigen Jahre zum Tode verurtheilten Personen war­ der Urtheilspruch nur gegen 17 bes­­tätigt, und von diesen 17 wurden 10 hingerichtet, wovon 2 dem weib­­lichen Geschlechte angehörten. Die Zahl der Verbrecherinnen ist über­­haupt in den lesten drei Jahren in nicht unmerklicher Weise gestiegen. Die Zahl der des Mordes überführten Frauen belief sich auf 41, Die der Männer war auf 33. — Der Fehlgrist der Aalen Ludwvig Napoleons, die Proklas­tation des Heren Grafen v. Chambord mit den demokratischen Kand­­gebungen der republikanischen und sozialistischen Flüchtlinge zusammen­­zustellen, ist jedenfalls aufrichtig zu beklagen. Durch die neueste telegras­phische Depesche aus Paris werden wir belehrt, das man in dem Re­­daktionsbureau des „Moniteur“ bereits zur Besinnung gekommen ist. Wenn die französische Regierung sich veranlaßt fand, im „Moniteur“ ausdrücklich zu erklären. Die Regierung habe durch den parallelen Ab­teu der Rhambord’schen und der demagogischen Manifeste nicht beab

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