Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-01-28 / nr. 8

Siebenbürger Wochenblatt. mit alergnäpdigster Bewilligung... New-—­­«­­ro­nstadt, 28. Januar. s Desterreichische ‚Monarchie. Siebenbürgen. a Landtagsnachrichten. (20. Sitzung. Schluß.) Der Doboraer Obergespan, bemerkt kurz, er habe nicht behauptet, daß die Steuer mit dem Urbar in Ver­­bindung, stehe, sondern nur, daß irgend ein Theil in Verbindung kommen und man dann dazu sprechen. Fenne und somir glaube er, daß zwischen beiden Ansichten nicht blos formelle Verschiedenheit bestehe. “ Der vorige Regalist erklärt, daß sein Antrag auch nicht „dahin gegangen sei, die Stände sollten die Vers­bindung des Urbars mit der Steuer auchbrechen, viel mehr si, in einen Beschluß la dermalen nicht ein­lafien und sich dies Recht blog vorbehalten, wenn sich eine Verbindung herausstell. Der Doboraer Obergespan­­er würde diesen Bes­schlag in der Art allgemeiner stellen, daß die Stände die etwa fs ergebende verbindungsweise Verhandlun­gs nicht blos bezüglich der Steuer, sondern bezügli jedes etwa alle in Verbindung stehenden Gegenstandes fi. vorbehielten. « Ein Graf und Obergespan ist derselben Ansicht. Die Abgeordneten von Mittelszolnok und Waida- Hunyad erklären sich nach ihrer Instruction kurz für die vorzugsweise und alleinige Verhandlung des«Urb­ars. Der eine Abgeordnete des Aranyoscher Stuhls stimmt dagegen für die verbindungsweise Verhandlung in der Art,daß die Stände das Urbar jetzt verhandeln und nach dessen Beendigung die Steuer vornehmen,so­­»dann aber beide zusammen Sr.Majestät"unterbreitet werden sollten. « Der eine Majorcher Stuhlsabgeordnete:Wenn er von den Mitgliedern der­ Regierung zur­ Regierung spreche,cein Graf und Obergespan unterbricht ihn:dies gehört nicht zur Sache,­es istmöglich daß es nicht zur Sache gehört,das gehört aber auch nicht zur Sache, einen andern zu unterbrechen wuhren.Die Schlech­­tigkeit des jetzigen Steuersystems,welches die Regierung mit Umgeh­ung der Gesetzgebung eingeführt hat,forderte Verbesserungen,da dasselbe der malencutsden Coloni­­ealgründen beruht zerglaube i­n eine Oberhoheit,wel­­che über aller burgreliche Schickalt sowohl der gesetz­­gebenden als vollziehenden" stehe; "daß aber die vollzie­­hende Gewalt ‘der Regierung über ‚der gesetzgebenden stehe, könne er nicht anerkennen, indem er den­ Fürsten über­­ diesen Körper, die Regierung aber unter denselben Dieser Körper, dessen Hauptb­einehmer der­ Fürst , müsse die Richtung, das Gefe andenten, wornach die Regierung vorzugehen "habe. Er wolle auch nicht untersuchen, wie die Mitglieder der Regierung beschaffen seien, sondern’ er fühle sich als "ein"kleines Glied des gegengebenden Körpers durch "das "Gefege verpflichtet, die Handlungen der Regierung zu­­ prüfen,­ ob sie dem Gefege gemäß oder zuwider seien. Auf die Bemerkung, e8 er durch das bestehende Steuersystem die Steuer nicht erhöht, sondern vermindert worden ,'eriwiedre ‚er, daß man Dies nicht­ dem Steuersostem­, sondern der Immos ralität des Volkes zu verdanfen habe; und den falschen Eiven u. f. wi, welche Died Sostem "nicht zu der Auss dehnung hätten gelangen lassen, als dadurch beabsichtigt worden sei. Er­­ wünsche ein Gefet, was nicht auf K­ä­­ften der Moralität gegeben werde. Endlich wünsche er das dermalige Urbar verhandelt zu sehen und da seine Sender zwischen demselben und der Steuer eine Ver­­bindung sehen, wünschten sie diese gleich darnach zur Verhandlung bringen und zusammen mit dem Urbar zur Betätigung hinauffenden zu Taffen. Ein Obergespan verlangt­­e‚ solle‘ das Urbar im Sinne des Gefetes vor allem und abgesondert verhan­­delt werden. Der eine Fogarasscher Abgeordnete: Er spreche, wie ein schwacher Mensch zum Gegenstande, ed künne sich daher treffen, "daß seine Ausdrücke "vielleicht nicht alle als zur Sache gehörig erscheinen würden; ‘aber ed möge jeder die Hand aufs Herz legen, und bekennen, ob er jederzeit zur Sache‘ gesprochen habe. ‘Die Berathung fließe über eine Angelegenheit, welche die­ hier Bersams­­melten nicht unmittelbar berühre, wohl aber diejenigen welche hier nicht vertreten seien.. Es sei den Ständen leicht auszusprechen, daß das Urbar mit der Steuer nicht in Verbindung stehe,­ leicht zu beschließen , man solle zuerst das Urbar verhandeln und nach dessen Been­­digung die Steuer vornehmen, denn was verlören die Stände unmittelbar dabei?‘ aber nicht leicht sei­ es in Bezug auf diejenigen, für melde dies­ eine Lebensfrage bilde und flatt deren, da sie selbst nicht mitsprechen

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