Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1881. September (Jahrgang 8, nr. 2342-2367)

1881-09-15 / nr. 2354

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Hedrich’s Erben, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch- Regen Adolf Dengyel Mühlbach Josef Wagner, Kaufmann, Broos Paul Batzoni, Lehrer, Wien Otto Maas (Haasen­­­stein & Vogler), Rudolf Mosse, A. Opelik, Rotter , C., H. Schalek, Pest A. V. Goldberger, Frankfurt a. d. G. L. Daube & C. Anfertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile kostee beim einmaligen Einladen 7 fr., da8 z­weitemal je 6 Er., das drittemal je 5 fr. d. W. exclusive der Stempelgebühr von je 30 kr. BEIEN KL um Berständniß der „Dentschenhegel“ in Ungarn. I. Si feeisti, nega — nach­ diesem Grundlage hat die neue „ungarische Revue“ es unternommen, die Verfolgung deutschen Wesens in Ungarn und „die Bedrohung der Sachsen“, in Siebenbürgen einfach Hin­wegzu leugnen. „Die Siebenbürger Sachen“ scheut das Blatt sich nicht zu behaupten: „sind in ihrem Kulturleben, in ihrer nationalen Eigenart, in ihrer histori­­­schen Entwicklung völlig unangetastet geblieben ; an Schulen sind deutich, ihre Verwaltung ist deutsch, ihre Sprache im Hause, in der Kirche, in der Gemeindestube ist deutsch. Genommen wurde ihnen ein veraltetes Privile­­­gium, welches ihre Gemeinschaft zu einem Staat im Staate machte und welches noch halbwegs berechtigt war, so lang Ungarn selbst in Folge seiner Municipalverfassung dem Wesen einer föderalistischen Ordnung viel iz stand, an den Bedingungen eines einheitlichen Staatslebens, aber schlechterdings sinnlos und unhaltbar geworden war in dem Augenblick als auf den Trümmern der aristokratisch-föderalistischen Verfassung der neue Staat mit seinen Prinzipien der bürgerlichen Gleichberechtigung und seinen parlamentarischen Institutionen ausgerichtet wurde." Gegen diese Phrase der „ungarischen Revue”, die durch die Verlän­­­gerung des Wahlprivilegiums des Adels im Jahre 1874 und die zähe Aufrechthaltung der Feudalen Organisation des Oberhauses eine merk­wür­­­dige Ilustration erhält, läßt der Essay „die Geschichte der feßten 14 Jahre, Thatjahen, nicht Phrasen, Gehege, parlamentarische Akte, Verfügun­­­gen der Regierung“ sprechen. Nach einem Rückblick auf die älteste Rechtsentwickung des Sieben­­­bürger Sachsenwolfes heißt es: Die bürgerliche und kirchliche Rechtslage der Städhsischen Nation dauerte im 18. Jahrhundert gejeglich fort; sie war die dritte ständische „Nation“ des Landes, nahm an den gemeinsamen Angelegenheiten desselben durch ihr Curiatvotum Theil, verwaltete und regierte si im übrigen nach ihrem P­artikularrecht durch eigene gewählte Beamte und Vertretungen selber und hatte als Höchste nationale Spige den, nach dem­ Gehege gleichfalls zu wählenden „Comes“, der zugleich Königsrichter von Hermannstadt und Mitglied des königlichen Landesguberniums war, als Höchstes Organ der nationalen Verwaltung, Rechtspflege und Municipalgeseßgebung die „Jächsi­­­sche Nationsuniversität”, die neben dem Hermannstädter Rath mit dem Bürgermeister (consul provincialis) an der Sprge, aus gewählten Abgeord­­­neten der andern acht sächsischen Stühle und zwei Distrikte bestand. Als Josephs II. weitausschauende Reformversuche wie die ganze siebenbürgische, so auch die sächsische Verfassung zu Gunsten einer Staatseinheit und deutschen Verwaltung der ganzen Monarchie umgestoßen hatten, stellte sein Restitutiongediet vom 28. Skat 1790­ beide wieder her, und der siebenbürgische Landtag von 1790—1791 sanktionirte die Aufrechthaltung der legten im dem Hoch bedeutenden XIII. Artikel seiner Geseße durch fol­­­gende Bestimmung : N · « »Artikel en­.Von der Universität der fästschen Nation und den andern in der Mitte derselben Nation betehenden Kom­­­munitäten der Stühle,Städte und Märkte,welche in ihrer gesetz­­­lichen Amtswirksamkeit und Freiheit zu bewahren sind. Mit gnädiger Genehmigung Sr.Majestät wird auch die sächsische Nation, ihre Universität wie auch die Kommunitäten und Magistrate der Stühle und Distrikte, der königlichen Freistädte und privilegirten Märkte, sowohl, was die nach dem Gele­ ihnen zusommende Wahl der Beamten, als auch die politische, ökonomische und juridische Verwaltung betrifft, in ihrem gelegmäßigen, mit dem Leopoldinischen Diplom übereinstimmenden Stande erhalten.“ »»» « » Son auf diesem Satzdtag fing im­ Rückschlag gegen die Josephini­­­schen Reormen der magyarische Chauvinismus an,im Bunde mit auffäl­­­liger Geringschärsung des Adels gegen das deutsche Bürgevolk das Haupt zu erheben;sie etzten durch,daß das alte Curtatvotum der drei»Nationen« ren zu Gunsten individueller Abstimmung fiel;aber es mußte wenigstens die Sondermeinung der Minderheit den an die Krone gehenden Akten beige­­­schlossen werden und jeder Beschluß entbehrte der Beglaubigung,dem nicht die Siegelnller drei Nationen beigedrückt waren.Es hat sich getrossen daß die sächsische Nation als letztes Mittel gegen Vergewaltigung das ihre verweigerte- In der Folge verbreitete sich die in Ungarn entstandene»neue Lehre, daß man magyarisch sprechen müsse um der Heimat würdig zu sein.«Adel und Seklert wurden­eifrige Anhänger der hier unerhörten Doctrin,daß magyarisch die Nation­alsprache des Landes sei oder doch werden solle,in Verwaltung und Gericht allein herrschend Aber der Widerspruch der säch­­­sischen Nation und­ die standhafte­ Rechtsachtung der Krone verhinderte die Geltendmachung dieser Lehre mindestens in der ganzen geplanten Aus­­­dehnung.Wenn der­ Gesetzartikel von 1847 auch festsetzte,daß fortan die Gesetze(statt,wie früher in lateinischer)in ungarischer Sprache abzu­­­fassen seienn sp fügt er zugleich He „übrigens wird Allerhöchst Seine Majestät dafür Sorge, tragen, daß eine unter­­ Öffentlicher Autorität besorgte Niederlegung derselben in die Muttersprache der sächsischen Gerichtsbarkeiten denselben zum Gebrauch in ihrer Mitte durch das Königliche­ Gubernium zugleich mit den Landtagsartikeln seiner Zeit zugemittelt werde." Ebenso bestimmt 5­­4 deselben Artikels: „alle Gerichtsbarkeiten,­­­ ferner alle Ge­­­richtestellen und Civilämter haben sowohl bei den Verhandlungen und bei Abfassung der Protokolle, als aul­­ch, ihren Berichten und Erlässen in dem Mittel der ungarischen und Seflernation die ungarische, im Mittel der sächsischen Nation hingegen die deutsche Sprache zu gebrauchen.“ ‚In diesem Rechtsstand traf Siebenbürgen das Jahr 1848. Das von den siebenbürgischen Ständen beschlossene Unionsgesetz ist nach den Forderungen des siebenbirgischen Staatsrechtes in dem Sturm der sofort hereinbrechenden evolution­­­ nie perfect geworden, indem e 8 nicht alle jene Stadien durchlaufen hat, die zur­ vollen Gegeblichkeit eines Landtagsartikels not­wendig sind. Als daher nach dem Jahrzehnt des Absolutismus von 1850-1860 das „Detoberdiplom" die alten Zander­ theilweis wieder herstellte, trat auch, Siebenbürgen und das Sachsenland dem­­entsprechend auf seinen frühern Rechtsboden zurüc; dabei war es ein Ast, der Krone würdig und dem natürlichen Recht aller Volksstämme des Landes entgegenkommend, wenn das­ faiserliche Lant Schreiben vom 21. Dezember 1860 als Neger aussprach, „daß den städti­­­­gen und Ländlichen Gemeinden aller­ Nationalitäten und Confessionen die ahl der Geschäftssprache ihrer Gemeinde-, Kirchen- und Schulangelegen­­­heiten frei stehe, daß es Jedermann unbenommen bleibe, in den Comi­­­taten, den städtischen und dem Gemeindeverhandlungen sich, jeder im Lande üblichen Sprache zu bedienen und in jeder Eingaben an diese Behörden einzureichen, deren Erledigung in derselben Sprache zu geschehen haben wird, daß endlich die städtischen und Justizverwaltungsbeamten jede Art Verordnungen und Befehle, welche unmittelbar an die Gemeinde ergehen, in jener Sprache erfließen lassen sollen, welche die Geschäftssprache­ ihrer Gemeindeangelegenheiten ist.“ Auch der siebenbürgische Landtag, der 1863/1864 in Hermannstadt tagte, sprach in dem am 5. Januar 1865 sanctionirten Gefeßartikel,­ be­­­treffend den Gebrauch der drei Landessprachen — der magyarischen, deutschen und romänischen — im öffentlichen amtlichen­­­ Verfehre, deren Gleichberechtigung aus.­­­ den Landtagsfigungen selbst wurde­ in allen drei Sprachen gesprochen, da Protokoll in allen drei Sprachen ges führt. An das königliche Landesgubernium gingen aus der Mitte der sächsischen Nation alle Vorstellungen, Berichte, Zuschriften, deutsch, ‚und wurden von, seiner Seite deutlich erledigt, ohne daß diesbezüglich irgend eine Schwierigkeit herveigetreten wäre, so kam nach der Siftirung der Februarverfassung, während welcher in den Jahren 1863, 1864, 1865 die vom Hermannstädter Landtag ent­­­sandten Vertreter, fast ausschließlich Sachsen und­­­­umänen, ihren Sit im Abgeordnetenhause des Neichgrabhs in Wien eingenommen hatten, die Sie wurde für Siebenbürgen eingeleitet Zeit des Ausgleichs in Ungarn, durch die Einberufung eines neuen Landtages auf den 19. November 1865 nach Klausenburg. Dersselbe bestand nach der Analogie der vormärzlichen siebenbürgischen Landtage in seiner großen Mehrheit aus Magyaren. Von 190 „Regalisten“, d. h. solchen Mitgliedern, die die Krone berufen, ge­­­hörten 132, von 106 Abgeordneten der Jurisdictionen in Folge der Wahl­­­ordnung, die allen Adligen als solchen lag, Nichtadligen gegenüber an eine directe Steuer von 8 Gulden ohne Kopfsteuer und Zuschläge geknüpfte, Wahlrecht verlieh, 61 dem magyarischen Stamme an. Doch beträgt bei einer Landesbevölkerung von etwa 2.102.000 Seelen die Zahl der Ma- Haren nicht einmal ein Dritttheil (611,581 Seelen, demnach 29 PBercent) während die Zahl der Deutschen im ganzen Land 211,490 (10 Bercent), die der Rumänen 1.249,447 (59 Percent) nach einer auf die Zählung von 1870 gegründeten statistischen SD erreicht. Die Mehrzahl beschloß eine Repräsentation an den Kaiser um Ein­­­berufung der Vertreter Siebenbürgens auf den Reichstag nach Pet, daß sie hier, „die im Jahre 1848 unterbrochenen Verhandlungen wieder auf­­nehmend, an der alle Interessen befriedigenden Durchführung der Union, an der Lösung der die Gesammtmonarchie betreffenden Lebensfragen, an der Vorbereitung der Krönung, sowie an der gejammten Gesebgebung des gemeinsamen Vaterlandes Theil nehmen könne.“ Dabei ist überaus bemerkenswerth, wie die beschließende Menjorität fi den Sachsen gegenüber stellte. Seitens Ddieser waren zwei Ansichten im Landtag vertreten. Die Mehrzahl (28) hielt, übereinstimmend mit wiederholten früheren Erklärungen der Krone, dafür, der Unionsartikel des Klausenburger Landtags von 1848 sei mit voller Geiegeskraft niemals zu Stande gekommen und stellte daher in ihrer Sondermeinung die Bitte an Se. Majestät, er möge der, in dem Allerhöchsten küniglichen Reskript vom 6. Oktober 1865 enthaltenen Aufforderung gemäß die Revision jenes Unionsartikels zu dem Zweck vorgenommen werden, damit die Bedingungen einer Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn nach allen Richtungen hin, insbesondere aber auch zur Sicherung der Rechtslage der verschiedenen Nationen und Kirchen in Siebenbürgen, näher festgestellt und durch einen unter Sanction der Krone gegenseitig abzuschließenden Staatsvertrag, zwischen den beiden andern bleibend verbürgt werden. — Die Partei — die der Altsachsen hieß sie — kannte die Geschichte der Vergangenheit und sah die dunklen Schatten der fünfzigen bösen Dinge mit großer Bestimmt­­­heit schon fest. Getrennt von diesen stellten sich sechs sächsische Vertreter prinzipiell­­­ auf den Boden der magyarischen Mehrheit, sprachen dem Schlaufenburger Unionsartikel Rechtsgültigkeit zu, stimmten dem Antrage derselben bei, die Vertretung Siebenbürgens solle sofort auf den Ungarländer Reichstag be­­­rufen werden und beantragten dazu blos, es sollten zu der Nöchreise an die Krone „folgende M­ünsche, Forderungen und Bedingungen der Sachsen aufgenommen und vom Landtag zur Berücksichtigung bei der königlichen Proposition bezüglich­ der Union für den Ungarländer Landtag empfohlen werden“, nämlich: „die Aufrechthaltung der sächsischen Munizipalver­­­fassung“ mit dem genau detaillirten wesentlich dem alten echt ent­­­sprechenden Inhalt derselben — „die Unantastbarkeit des sächsischen Terri­­­toriums, die Belassung der deutschen Sprache als Amts- und Geschäfts­­­sprache bei allen ihren Behörden im Innern sowohl als auch nach Außen, die Unantastbarkeit des fächsischen National-, Stuhl und Gemeindever­­­mögen“ u. f. f. Der Landtag schloß in der­ That — so wie die Sonder­­­meinung der 28 sächsischen Vertreter und das Separatvotum der Rumänen, auch diese Erklärung seiner Repräsentation vom 18. December mit der Bitte an, Se. Majestät geruhe „ihre (der sächsischen Minorität) durch vaterländische Gehege und die Munizipalverfassung begründbaren Wünsche und Ansprüche dem gemeinschaftlichen Pester Reichstag zur Berücksichtigung zu empfehlen.“ Das Ergebniß des Klausenburger Landtags war das fünfgl. Refeript vom 25. December 1865, welches „gestattete”, daß der auf den 10. De- PER deuilleton. In der Löwen-Apotheke. Novellette von Lenin Schüding, (1. Sortjegung.) Auf Friedrich machte die Gestalt, in welcher er sein gesuchtes Familien­­mitglied vorausfegen konnte, einen weniger günstigen als fomischen Eindruch ... der alte Herr, der, um die Hände frei zu halten, seine schwere Cigarren­­­saite mit zusammengestemmten Lippen festhalten mußte und dabei etwas außerordentlich W Verbiffenes bekam, sah so Tauernd hinterhältig drein, als habe er in jede Medizinflasche einen losen Saft gethan und wolle nımn schadenfroh abwarten, wie er den Leuten bekomme. Da der ältere Herr aber noch die Kunden abfertigte, wandte sich Friedrich an den jüngeren mit der Frage: „Finde ich hier Herrn Ernst Schindler?" Das jüngere Original schien offenbar eine Antwort auf diese Frage aus einem der obersten Porzellantöpfe aus dem Regal Hinter ihm holen zu müssen — mit Katenbehenpigfeit flog er die Leiter Hinter ihm hinauf und nahm den Topf herunter. „Die Pharmatopole follen Sie mir holen, Schmedebein, und Sie steht nicht da oben,” rief hier der ältere Herr den jüngeren verdrießlich an. — „Zu Herrn Ernst Schindler wollen Sie?" wandte er si dann, seine Kunden abfertigend, zu Friedrichd — „was ist mit ihm, was suchen Sie bei ihm?" „Ich bin Friedrich Schindler... . Grüßen von der Mutter und . . .“ „A­­n Sie kommen aus “.. . Friedrich Schindler . . . wollen Herrn Ernst Schindler aufsuchen? .. „ thut mir leid... Herr Ernst Schindler ist to di." „Zobt?“ rief Friedrich, einen Schritt zurückfahrend, aus. „ge, der ist tobt. Schon lange. Wissen Sie das nicht da hinten in R.?" „Keine Ahnung!" antwortete Friedrich, während der alte Herr gleich­­müthig die Pharmakopde nahm, die ihm das junge Original brachte, um gleich danach mit seiner affenartigen Geschwindigkeit iwieber seine Leiter hinaufzufahren und von da oben herab die sich unter ihm abwidelnde Scene zu­ beobachten — die Art, wie er grinsend das Gesicht verzog, beschleunigte merkwürdig die Ideen Association mit dem zoologischen Garten. „Aber ich Bitte Sie, wann ist er denn gestorben? woran? und das uns Niemand das gemeldet hat? ... .” sagte riebrich: „Ihnen gemeldet? Wer hätte er melden sollen “« „Er Hat doch eine Tochter . . ." »Eine Tochter?Nunja—die ist in England­—Gouvernante!« »In England Gouvernante?...auch davon hatten wir keine Ahnung! Aber ich bitte Sie,wann ist er denn gestorben?« »Vorzwei8 Jahren.« ,,Vorzwei Jahren schon?­« ’»Ja,vorzwei Jahren,«wiederholte der Provisor und blätterte mit einiger Heftigkeit in seinem Buche,als ob das Gespräch seine Geduld in Anspruch nähme—»und an der Pleuritis,nun wissen Sie Alles... oder steht noch Etwas zu Befehl,wie?« «Ich wünschte dann wenigstens die Adresse seiner Tochter zu erfahren,« sagte äußerst betroffen und niedergeschlagen von dieser Kunde Friedrich. ..Ihre Adresse?...York,Kinggstreeth...wünschen Sie nun noch EtwasP Sie sehen,man..man ist beschäftigt!« »Ich will Ihre Zeit auch nicht weiter in Anspruch nehmen,«versetzte Friedrich,den das wortkarge und abstoßende Benehmen des Mannes nm hochreizte;er wandte ihm den Rücken und ging ohne weiteren Abschieds­­­gruß.Desto lebhafter war die Pantomimik,womit Schmeckebein,der Jünger der Kunst,hinter Friedrichs Rücken seinen Abzug begleitete,erflog ohne allen Anhalt die Leiter herab,in der Rechten einen Porzellantopf,und den Daumen der ausgespreizten Linken auf seine Nasekispitze setzend...als er auf diese schwierige Weise unten wieder angekommen war,sagten­ mit dem ganzen schlauen Gesichte lächelnd: »Den haben Sie schön abgeführt,Herr Provisor.« „Hab ich?" verfegte der Provisor mit einem sc­hwachen Anflug von Lächeln. „Sie hatten wohl wieder Angst, daß er Sie anpumpen wolle. . .„" „Das wollte er ganz gewiß; darauf magst Du Gift nehmen, Schmedebein!“ „Rattengift? — die übrigen Gifte haben Sie verschlossen !" „Grasaff!" Ganz gewiß kam der, um ven alten Onkel auszubeuten — es ist nun schon der vierte oder fünfte verhungerte Vetter, der sich dazu s bon dort Hinten aus dem Land auf die Strümpfe gemacht hat! Da muf man benm endlich zu so drastischen Mitteln greifen." „Es hat eben so schnell gewirkt wie Sie’s präparirt haben­­­—­ Ihr drastisches Mittel!" Tachte Schmedebein: „Meit welch’ ehrlicher Miene Sie’s vorbrachten: ‚Der ist todt!! Und wie der junge Mensch sich verfärbte... . sein Verstand stand ihm stile wie chloroformirt . . . ich denne, er geht jeßt und Faust einen sehtönen Mooskranz, um ihn auf ihr Grab zu legen... ." „Moosklänge für Onkel, die sich nicht ausbeuten Lassen, sind theuer” — antwortete der Provisor. Dann ging die Thürklingel wieder und neue Kunden hielten Schmededein von neuen Scherzen ab, um ihn statt­­dessen zu neuen Leistungen seiner pharmaceutischen Akrobatik zu veranlassen. Friedrich Schindler hatte unterdem den figerspreizenden Affen und auch den wuthsschnaubenden Löwen der Apothese Hinter sich gelassen mit einem Gefühle, das sehr nahe der völligen Niedergeschlagenheit kam. Es war doch eine beispiellose Verläugnung aller Bande des Blutes und aller verwandt­­­chaftlichen Pflichten von dem Dnfel Ernst, daß er gestorben, ohne seinen Verwandten, seiner eigenen Schwägerin, Friedrichs Mutter, ein Wort davon zu sagen — d. h. vom seiner Tochter war es das, die nicht einmal der Mühe werth gefunden, nur eine kurze gedruckte Anzeige unter Kreuzband an die Verwandten in die ferne Heimath ihres Vaters zu senden ... . Die Menschen in diesen großen Städten wurden, schien es, furchtbar egoistisch und rücksichtsl­eg — in den engeren, stilleren Lebensfreifen, worin Friedrich aufgewachsen, Hatte man seinen Begriff von solchen Möglichkeiten. Und dann, wie lagen die Hoffnungen am Boden, mit denen Friedrich gefommen, die feste Aussicht, daß der Oheim ihm beistehen werde, sich seine Zukunft fest und sicher zu gründen . . . es war in der That niederschlage id ich komme usR .. . mit vielen _ S

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