Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1882. März (Jahrgang 9, nr. 2494-2519)

1882-03-01 / nr. 2494

RednriionundKdministrationx Heltauergasse23. Er gejeint mit xwkznaizmedersennsmthein tage täglich. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 Er., vierteljährig 2 fl. 50 Er., Halbjährig 5 fl., ganzjährig 10 fl. ohne Zustellung in’s Haug, mit Bustellung 1­­­ L., 3 H., 6 fl., 12 fl. Abonnement mit Borstversendung: Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 fl., halbjährig 7 fl, ganzjährig 14 fl. Kür­­zes Ausland: vierteljährig 9 NM. oder 12 res, Halbjährig 1E RM. oder 24 Tres., ganzjährig 36 RD. oder 48 tee. Unfransirte Briefe werden nicht angenomm­en, Manustripte nicht zurü­ckgestellt. _ R= 2494. Siebenbirgitt- Deutsches­­dermannstadt, Mittwoch, 1. März Q­­i­­e­­h­­la­­ff —. Pränumerationen and Inserate übernehmen außer dem Hauptbureau, Heltauergasse Nr. 23, in Kronstadt die Buchhandlungen Heinrich Dresswandt, Heinrich Zeidner, Mediasch J. Hed­­­rich’s Erben, Schässburg Gebrüder Retzer, Buch­­­­handlung, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch - Regen Adolf Dengyel, Mühlbach Josef Wagner, Laufmann, Broos Paul Batzoni, Lehrer, Wien Otto Maas (Haasenstein & Vogler), Rudolf Mosse, A. Opelik, Rotter , C., H. Schalek, Past A. V. Goldberger, Frankfurt a. M. @. L. Daube & C. Infertionspreis : Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile fostet beim einmaligen Einladen 7 Er., das z­weitemal je 6 fr., da3 drittemal je 5 fr. d. W exclusive der Stempelgebühr von je 30 fr. 1882. Pränumerations-Einladung auf das S­iebenbürgisch - Deutsche Tageblatt. Mit 1. März 18832 beginnt ein neues Abonnement auf das „Siebenbürgisg:Deutsche Tageblatt”. BE Pränumerationen und Inserat3-Aufträge werden entgegen­­­genommen: in Herma­nnstadt beim ea. Heltauergasse 23, in der Buch­­­handlung Franz Michaelis, und Elisabethgafse Nr. 29 bei Gustav Gürtler, auswärts bei den am Kopfe des Blattes genannten Firmen. . Der Berlag des „Siebenbürgisch-Deutschen Ingeblatts“. (Hermannstadt, Heltauergafse Nr. 23.) Zur Aufklärung. u. Im weiteren Verlaufe kommt der Berfasser auch auf jenen Wider­­­streit zu sprechen, welcher wegen Unterfrügung der Gewerbeschule in Sepsi- Szent-@ydrgy zwischen dem Handelsminister und der Kronstädter Handels­­­und Gewerberaumer entstanden war und scließlich zur Auflösung und Neuwahl der Kammer führte. Diese Angelegenheit wird so dargestellt, als ob die in der Kammer überwiegend vorhandenen deutschen Mitglieder aus =­­­ Wir erlauben uns zunächst darauf hinzuweisen, daß die öffentliche Beiprejung dieser Angelegenheit durchaus nicht als eine Klage der Sachsen ü­berhaupt darf hingestellt werden. Das ist eine mehr Lokale Angelegenheit. Daß aber abgesehen hievon nicht nationale Verbissenheit der Sachsen diesen Conflikt hervorgerufen hat, sondern nur jenes rücksichtslose Dreinfahren der Regierungsgewalt, welche unbedingt überall ihrem Willen Geltung verschaffen will. — Dag weiß hier zu Lande jeder Menic, welcher mit öffentlichen Din­­­gen si, beigäftigt. Der Handelsminister wünschte die Unterftügung der Gemerbeschule in Sepsi-Sz..&yörgy, dem damaligen Wahlfleden des Mini­­­sterpräsidenten Tipa. Die Kammer wollte eine solche Unterfrügung nicht­­­­ bewilligen, einestheild aus Mangel an Geldmitteln, anderntheils weil ihr eine solche Unterfrügung nicht gerechtfertigt schien. Darauf Löste der Meinister die Kammer auf, ließ die Geschäfte derselben einstweilen durch von ihm ernannte Commissäre besorgen, ließ von Ddiesen die gewünschte Unterfrügung beschließen und ald die neugewählte Kammer zusammentrat, da war der Wunsc der Regierung zur Thatsache geworden. Das nennt man Hier zu Lande im amtlichen Styl: Aufsichtsrecht der Regierung. Das Alles hat man freilich der Verfasser der aufklärenden Worte über das Deutschthum 1.­­­­ugarn entweder absichtlich oder umnachsichtlic­­her­­­schwiegen. Wir wollen darüber eine Entreidung nicht abgeben. Doch müssen wir bezweifeln, daß eine Darstellung des Thatsächlicen, in welcher gerade Die Hauptsache verschwiegen wird, zur „Aufklärung“ der öffentlichen Mei­­­nung dienen künne. ALS der nächste Akt „ungarischer Gewaltthätigkeit“, wie ei das Büch­­­fein ausdrückt, wird von demselben die bekannte Geschichte der Amtszulage für den Hermannstädter Obergespan und Vorfiger der sächsischen Universität zur Besprechung gebragpt und als Inhalt der Beschwerde ganz richtig ange­­­führt, daß Die Negierung im Jahre 1877 der Universität befohlen habe, den­ Obergespan 2000 fl. jährlich als Gehaltszulage auszuzahlen und eine Bestimmung in das Statut der Universität aufzunehmen, Daß der Oberge­­­span berechtigt sei, auch außerhalb des von der Universität festgestellten Jahresbudgets Zahlungsanweisungen an die Nationalfasje zu erlassen. Als die Universität sie geweigert, diesem Doppelauftrag si zu fügen, sei sie von der Regierung Dazu gezwungen worden. Man muß sagen, daß in­­­­ieser leidigen Sache das Thatsächliche wenn an sehr gedrängt, da dem Kerne nach ziemlich richtig Dargestellt ist. Man vermißt zwar die ausführliche Erwähnung dessen, wie Die organischen Statute der Universität in wesentlichen Punkten von nur zwei Mitgliedern unter dem Widerspruch der übrigen 18 „beschlossen“ und hierauf vom Mi­­­nister bestätigt wurden. Mean vermißt die Erwähnung des Rekursrechtes, welches gegen das G­efeß jeden Mitglied der Universität vom Deinister ein­­­geräumt, und Durch dasselbe die Entscheidung Über das Nationalvermögen eben dem Minister in die Hand gelegt wurde. Man vermißt sehr ungerne Diejeg Alles, weil e ja zur „Aufklärung“ und zur richtigen Erkenntniß de­3 Thatsächlichen unentbehrlich ist. In­­­dessen was von dem „s­odmagyarischen“ Verfasser des Weitchleins über diese Sache überhaupt gesagt wird, ist wahr und mit einem Gefühl rechter Freude fajen wir Diese wenigen Worte und dachten bei und: „Nun endlich doch Einer, der die Wahrheit nicht­ fälscht.“ Und noch mehr steigerte sich unsere Freude, al wir unmittelbar Darauf auf folgende Bemerkungen in dem­ Büchlein stießen : 2 „Wir müssen eingestehen, daß wir über diesen Vorfall nicht näher unterrichtet sind; doc bezweifeln wir, daß eine direkte An­weisung stattge­­­funden hat, da die Regierung dazu nicht berechtigt ist und sogar wir, die wir Dem Regime des derzeitigen Minister­­­präsidenten, Herrn v. Tipa, nicht im entferntesten zuge­­­than sind, können ihm eine derartige Geseßesverlegung nicht zumuthen." Das nennen wir einmal wacer gesprochen von dem unbekannten » « uberwiegenoch sch g aHaß gegen dagma »Stockmagyaren.«Er gesteht offen,daß ein solches Verfugen der Regierung gyarische Element der Szekler die wiederholt vorgebrachte Bitte des Mini­­­« l"dSkist"dt « "r»."­ ..­­­ . stets,die Gewerbefchu einem zeetfachen Sszorgy mit jährlichen fer. Aber diese Gefebesverleßung erscheint ihm zugleich so außerordentlich, 200 fl. zu unterfragen, zurückgewiesen hätten. Al­­les daß er sie dem Ministerpräsidenten gar nicht zutraut. Kann man rüddalt­­­iefer d08 Unrecht „Unrecht" nennen? Hier hat sie num Doc einmal ein Magyare gefunden, der wenigstens einen Klagepunkt der Sachen für be­­­rechtigt erklärt. « sz Doch die kurze Freude wird schnell wieder quasientpenn wer das unmittelbar folgende lesen,wie es wortwörtlich in dem­ Schri­ftchen steht­­­»Wenn er(nämlich der Ministerpräsident)aber trotzdem ein gewisses Honorar für den Obergespan angewiesen hat oder es anweisen ließ,sso geschah dies gewiß auf Grund des bisher bestandenen Ujuß.... Und angenommen, daß die besagte Summe wirklich angemiesen worden ist, so­ fan dies insoferne seine Ursache zu einer Beschwerde sein, da ja das Geld der oberste Beamte der Sachsen .. . bekommt. ... Wenn er den Sachsen beliebt, einen „Sachsengrafen“ an ihrer Sorge zu haben, so beliebe es ihnen auch, die hierzu erforderlichen Geldopfer nicht zu scheuen.“ In der That, wir staunen! Buerst ist die Anweisung der 2000 fl. duch den Minister gegen den Willen der Universität ihm „unberechtigt“ ; sie ist eine „Gejeßverlegung“. Dann wird sie plögli zum Rechte, denn sie geschah „auf Grund des bisher bestandenen Ujug“; dann wird sie noch­ mehr zum echte, denn das Geld bekommt ja der „oberste Beamte der Sadhsen“. Bereht wird die Weigerung der Universität die 2000 fl. zu zahlen, zum Unrecht, denn wollen sie einen Sachsengrafen an ihrer Sorge, so ist es Unrecht von ihnen, einen Gehalt ihm zu verweigern. Hat denn,­­­ nur eines hervorzuheben, der Verfasser vergessen, was er selbst ganz richtig auf Seite 12 hat droden Lassen, daß „Das Amt des sächsiichen Grafen aufgehoben und dieser Titel auf den Obergespan des Hermannstädter Comitates übertragen“ wurde? ($ 2 bes Xil Sejeg.-Art. von 1876). Er hat also nicht den Sachsen „beliebt”, einen Sachsengrafen an ihrer Spite zu haben sondern der Gejeggebung und der Regierung. Und gerade nach seiner Logik hätte er also auch ihr „belieben“ sollen, „Die hiezu erforderlichen Geldopfer nicht zu scionen." Auch Die Wahl des­ Her­­­mannstädter VBixegespans im Dezember 1877 wird erwähnt und ohnemeiterg zugestanden, daß auf „den Günstling des Obergespanz“ von 150 Stimmen nur 27 gefallen seien, daß aber der von einer perschiwindenden Minderheit Gewählte gleichwohl von dem Minister des Innern im Amte betätigt und dieser Vorgang vom Reichstag gebilligt worden sei. Es sei eben der über das sächsische Universitätsvermögen, fall­­en vorgenommen, unberechtigt Vertrauensmann der Mehrheit vom Candidations-Ausschuß nicht candidirt worden, „weil er der ungarischen Sprache nicht mächtig war". Ja wenige Zeilen später wird sogar im Widerspruche diemit behauptet, dieser nicht candidirte Vertrauensmann der Mehrheit in der Comitatversammlung, welcher bei der Wahl 123 Stimmen erhielt, habe die Staatssprache nit verstehen wollen, und sei daher wegen dieser feindlichen Haltung gegenüber den Staatsgelegen mit Recht nicht candidirt worden.­­­ Dieser Darstellung gegenüber muß folgendes als TIhatsache festgestellt werden: Nach dem Geieg müssen für jede Beamtenstelle im Comitate drei befähigte P­ersonen candidirt werden. Der nicht candidirte Beamte, auf welchen die Mehrheit der Versammlung stimmte, war ein volles Jahr Somitate-Obernotär; das ist der eigentlich refer­rende und arbeitende Beamte. Er war in diese Stelle vom Obergespan selber berufen­­­worden. Der Obergespan erklärte ferner in Öffentlicher Sigung, daß er den­­­selben als Obernotär gerne auch weiter zu behalten wünsche. Der Manıı war also unstreitig befähigt zum Bizegespansamt und mußte nach dem Gefjeß candidirt werden. Gleichwohl wurde er nicht candidirt. Und diese absichtliche Verlegung des Geseßes haben der Minister des Innern und der Reichstag gut ge­­eißen. Wir halten es für überflüssig die aufklärenden Worte des „Stod­­­magyaren“ weiter zu beleuchten. Des V­erfaslers Bestrebung ist, bei Dar­­­stellung der Thatsache, zuweilen sicher aus Unkenntniß, gerade das zu verschweigen, was die Hauptsache ist, was das eigentliche Unrecht bildet , was die erhobenen Klagen begründet. Die Sachsen dürfen eben auch bei dem „jtodmagyarischen" Berfasler niemals Recht behalten. So schreibt man­ von Seite unserer Gegner zur „Aufklärung“. ‚ Politische Webersicht, Hermannstadt, 28. Februar. Der Reichstag in Pest hat gestern das Budget des Communi­­­cationsministerium in Berat­ung gezogen. Der Abg. Rodonczy reichte bei dieser Gelegenheit einen V­eichlußantrag zur Entsendung einer parlam­­­entarischen Commission zum Bwede der Untersuchung der­ im Communis­­­ationsministerium angeblich­ besonders bei den Theigregulirungsarbeiten vorgenommenen Wahrlässigkeiten und Mißbräuchen, ein. Die Finanzcommission des Österreichischen Herren­­hauses hat das sogenannte „Sperrgeheg“, da dasselbe besonders auf die ärmere Bevölkerung drohend wirken würde, und zu einer bedenklichen Diß­­­stimmung Anlaß geben künnte, abgelehnt. Es dürfte sie hierüber im Herren­­­hause eine interessante Debatte entwickeln. om In­­fjurreltionsshauplage liegen seine neueren Nachrichten vor; der weitere Verlauf wird nun zu zeigen haben ob durch die concen­­­teische Uetion und die daran gefnüpften Kämpfe die Stellung und Hal­­tung der Snjurgenten wesentlichh­­erjeplittert worden ist. An Rettungsmel­­­dungen ist bemerkenswerth, was der Korrespondent der „Deutschen Hg.“ berichtet. Derselbe schreibt aus Ragusa unterm 22. d.: „Daß jet auf­­fallend viele Russen nach Montenegro kommen ist eine Thatsache. So traf auf ein Oberst Bopoff vor einigen Tagen in Cattaro ein, an­­­geblich als Weberbringer von vier tic­erfeffiichen Hengsten an den Fürsten Nikolaus. Die beiden sollen ein Gescent des Czaren sein. Nun machte Bopoff aber kein Hehl daraus, dab­­er sich längere Zeit in den Schwarzen Bergen aufzuhalten gedenke. Wahrscheinlic­­­h­ auch er den Insurgenten mit mili­­­tärischem Nam­e beistehen. Daß unter so bewandten Umständen an eine Niederlegung der Waffen seitens der Aufständischen nicht zu denen st, steht außer Zweifel, Dieseiven mässen sie als von Rußland protegirt be­­­trachten, und da sie alle ziemlich viel Weld befigen, können sie es noch eine geraume Zeit aushalten. Lebensmittel haben Ye vorläufig genug, denn Montenegro verkauft ihnen von seinen aus Ddesja erhaltenen Vorräthen und in Albanien werden ebenfalls Ankäufe von Getreide und Vieh besorgt. Benilletons. Su Erefalgars Bay Bon W. Befant und $. Nice. (12. Sortlegung.) „Waren noch mehr Fäffer vorhanden 2" „Sih habe es nicht gesehen.“ „As Ihre Leute umfehrten, um ihre Beute zu holen, was fanden sie?" „Nichte. Das Fahrzeug war in ihrer Abwwesenheit ausgeräumt worden.“ Der nächste Zeuge war der Mann, der das Faß geöffnet hatte. Er machte seine Aussagen mit so wenig Worten wie möglich, und wurde dann ebenfalls ins Kreuzverhör genommen. „Ich höre," sagte der Serjeant langsam und mit ernster Stimme, „daß Sie dem Gerichtshof mitb­eilten, Sie hätten die Dunkelheit und Ver­­­wirrung dazu bewugt, ein Faß anzuzapfen, ja ein Faß anzuzapfen und eine Blasche a füten. a ‘ ” ° „Sie stahlen also dies Getränk, und füllten es in die Flasche?" Er hielt die verhängnißvolle Flasche in Die Höhe. Der Mann grinfie. 2 „Lachen Sie hier nicht, Mann, unterstehen Sie sich nicht, den Gerichts- Hof zu verspotten. Man der arme Kerl Liegt in diesem Augenblie in Newgate, der um sein schwereres Vergehen gehängt werden wird. Sa, um ein viel leichtere. Die stahlen, weil sie gemeine Schurfen waren. Sie verriethen "Das­­­ Vertrauen,­ das man in Ste als ehrlichen Beamten geießt. Sagen Sie ei­­nem Gerichtshof noch einmal, Herr! Haben Sie den Cognac gestohlen oder nichst dp" Er stammelte in großer Berwirrung, daß er es gethan. „Sie nahmen die Slafhe wohl absichtlich mit, um den Cognac zu fehlen, wenn die Gelegenheit sich darböte ?" 4 Mn „Das ist ein netter Bursche”, der Serjeant, lehnte sich zurück und fteefte die Daumen in seine Westentaschen. „Ein eingefleischter Schurke ! er überlegt planmäßig einen Diebstahl, führt ihm planmäßig aus und rühmt sich dessen im offenen Gerichtssaal! Diylord, ich muß um die Bestrafung dieses schlimmen Kunden bitten. Zum Wohl des Vaterlandes muß ein solcher Patron gehängt werden. Seine Bestrafung dürfte die öffentliche Sittlichkeit fördern. Ich bin nicht ganz gewiß, ob ich nicht auch die Be­­­strafung seines bargefeßten Offiziere verlangen müßte — wenn auch nicht als particeps criminis, aber weil er dem Verbrecher durch die Finger sah.“ Er wandte sich noch einmal an den erschrodenen Zeugen, dessen Knie zitterten, während seine Wange todtendli­ch war. „Sie nahmen ein Faß und öffneten es. Sie fanden Cognac darin . Sie stahlen etwas von dem Cognac. Waren noch mehr Fäffer da ?" „Sa, ich sah sie bei dem Licht meiner Blendlaterne.“ „Gut. Oeffneten Sie die Fäffer 2" „ein." „Wurden die Fäffer je untersucht 2 „Nein, sie wurden alle weggeschafft, während wir die Gefangenen ab­­­führten.” „Sie wissen nicht, was sie enthielten .“ „Cognac, natürlich", sagte der Mann, der ein wenig Muth faßte. „Sie wollen ohne es zu wissen beschwören, daß sie Cognac enthielten ?" „ein.“ „Es ist vielleicht Butter darin gewesen. Wir wissen Alle, wie vor­­­trefflich Die frangösische Butter ist. Wollen Sie beschwören, das sie nicht Butter enthielten ." „Rein.‘ Es wurden dann noch einige Zeugen befragt, die Alle dieselben That­­­sachen beschworen. Eins war klar, daß, wäre die unglückelige Reine Slajche Cognac nicht gewesen, die Anklage vollständig ins Wasser gefallen wäre. Drei Zeugen wurden vorgefordert, die den guten Ruf der Gefangenen bestätigen sollten. Der Hauptzeuge war Herr Benjamin Burben, Pfarrer von Rousbon. Der arme alte Prediger, ein wahrhafter Bauernpriester, fand in dem Zeugen­­­­­raum in seinem zerfegten Talar und mit seiner struppigen alten Periode, und dennoch hielt er die Würde seines heiligen Berufes aufrecht. Der Sergeant behandelte ihn mit Sanftheit und Rüd­igt. Er ver­­­anlaßte ihn, dem Gerichtshof mitzutheilen, daß er der Pfarrer in Rousbon sei, daß die Seelenzahl eils betrüge, und daß sein Gehalt fi auf 35 Pfund beliefe und daß seine Kirche eine Scheune wäre. Diese traurige Verfassung stimmte die Geschworenen zu seinen Gunsten und zerstörte die übrige Wirkung, die seine schlechte Kleidung und seine augenscheinliche Dürftigkeit sonst auf wohlgenährte und feingeh­eftete Geschworene hervorgebracht haben möchte. Der königliche Rath fuhr sodann fort aus dem Prediger herauszu­­­laden, daß Dan Gulliver sein Kirchenvorsteher fe und daß er mit seinen beiden Söhnen die Kirche in Stand hielte. Der Geistliche sette ganz sehlicht und würdevoll hinzu, daß Dan ein braver, gottesfürchtiger Mann sei, wer das Leben eines wahren Christen führe. Der Sergeant gab diesen Worten mit einer Handbewegung nach den Geschworenen hin Nachdruch, als wollte er sagen: Sie hören dies, meine De vergessen Sie nicht die Aussagen dieses frommen Dieners der cie. Die Aussage des guten alten Mannes verlor jedoch ihr ganzes Gewicht, al der Staatsanwalt ihm ein paar Fragen in einer andern Richtung vorlegte. Er sagte: „Ich fürchte, Herr Burden, daß die befragenswerthe Kleinheit Ihrer Einkünfte Sie von der Wohlthat vieler unfrei besten Genüffe ausschließt — Portwein, zum Beispiel ?" Der Pfarrer schüttelte traurig den Kopf. „Ich denfe ich kann mich wohl noch des Geschmades von Portwein erinnern”, sagte er, „doch bin ich dessen nicht gewiß; es ist so lange ler, daß ich welchen sah." „Cognac faun den Portwein nicht ganz erregen, wie?" fragte der Staatsanwalt weiter. „Rein“, sagte der Pfarrer. „Demnach bekommen Sie doch wohl manchmal Cognac ?" „3a“, sagte der Geistliche. Be ; ”

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