Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. Juli (Jahrgang 48, nr. 14452-14478)

1921-07-24 / nr. 14472

» = Ey­er « N­ ­annstadt,Heltanera.­23 sostsparlassakoatvnr.isos Fett-sprechen Wertungsfr.11. sml­rvthr.21· Bezugspreis für Hermannsta­dt: shne Buftellung ins Laus­­ wonatlich .... Lei 13:50 werteljährlich.. „. 40­ mit Zustellung ewnatlich ... . Lei 15:50 sterteljährlich .. „ 49 °— mit Bestversendung für das Inland: monatlich ... . Lei 1550 vierteljährlich ... „ 45 °— Einzelne Nummer: Leut- Nr. 14472 «­­ De­rmannstadt, Sonntag 24 Juli 1921 Bezugsbestellungen 2 und Anzeigen übernimmt außer der Hauptstelle Seltanergasse ER­Fi jeder Rettungsperichlen­ und Anzeigenvermittlungsstellen des In- und Auslandes - HirXs­rumänien, Bessarabien Dobrudika u. Bukowina bei Friedrich S. Bendek, Bukarest, Str. Gen. Berthelot 18 Anzeigenpreis­ . Der Raum einer einspaltigen­ Wetitzeile Tostet beim jedess­maligen Einraden bei 1.50 ‚Bei größeren Aufträgen­­ entsprechender Nachla. Grscheint tägl it Aus­e es ren 48. Jahrgang i . Staatsidee. (Dr. 8. .9.) Gewiß, auch die Staaten werden duch Doeen zusammengehalten. Mit dem „‚Odiant, dum metuunt! (Sie sollen mich halten, wenn sie mich nur fürchten) geht­­ auf­ die Dauer nicht. Es geht nicht einmal mit dem einfachen Sinn nach Necht und Ordnung. ES gibt tatsächlich keinen Staat und hat seinen gegeben, der sich einfach die Aufgabe sei, Necht zu schaffen und Ordnung aufrecht zu erhalten, der in dieser Weise nur feiner Untertanen wegen da­rt, d. i. der gesonderten Einzelinteressen wegen. Die legtere Auf­­gabe muß zweifellos jeder Staat erfüllen, der Auf­­gaben und der eigenen Selbsterhaltung wegen. Denn ohne ein zur regen Entfaltung gelangendes Einzelleben gibt es auch kein reges Gesamtleben. Neben den ge­­sonderten Einzelinteressen gibt es 8 aber interessen verbindender Seen. Diesen verbindenden Seen gegenüber steht nun einmal seine Rechtsordnung, sein Staat mit der Objektivität, gegenüber, mit der er den Einzelinteressen gegenüber stehen so­ll. Jeder Staat hat tatsächlich eine Idee, in deren Dienst er sein eigenes Gefüge stellt, der er nicht nur al­sach­walter seiner Untertanen gegenübersteht. Weniger ab­­straft ausgedrückt: die natürlichen Träger dieser­dee ab­­ei auf Diesem oder dem anderen Wege in den ejitt der Staatsgewalt geießt, eben um im Besige der Staatsgewalt die Idee zur vollsten Entfaltung gelangen lassen.­ Ihre Rollentfaltung, wird demnach­h­ der vorderste Gesichtspunkt aller Staats­­­­­ger dieser Idee im werden w­­eder auf jenem Wege zu verhindern, daß Die Staatsgewalt etwa später in unrechte Hände gerate, dasss et­wa unter den späteren Staatsgewaltträgern die Träger der beiwußten dee nicht mehr die bestimmen­­den seien. Der Mittel und Wege hinzu gibt es ver­­schiedene. Das aufrichtigste ist es, bei Feststellung der Staatverfassung darauf zu achten, daß die Staats­­gewalt in verläßlichen Händen bleibe. « Das,führte beispielsweise im früheren Preußen- Deutschland um Beibehaltung einer ganz besonders e­ tigen Amatdifiden Gewalt. Dann war es die frühere Reichsverfassung nach ganz bestimmter Richtung ein Bismarckisches Mustertüd. Bismark hatte die deutsche Einheit geschaffen, aber er hatte“ gleichzeitig Rücksicht genommen ” das deutsche Be nach Sonder» feben, auf geschichtliche einzelstaatliche ve­ber — eine umso innigere Rücksicht, als die einzelstaatliche Ueberlieferung des Preußentums in ihm besonders stark vege war. Zur Pflege dieser Ueberlieferungen auf er­­weitertem Boden war das schiwarze weiß-rote Deutsc­hland bestimmt.­­. . war demnach tatsächlich etwas "ideell D Ver­­schiedenes vom schwarz-rots goldenen Deutschtum , der alten Burschenschaft und der Paulsficche — sogar von dem­­ dur die kleindeutsche Exbkaiserpartei gewünsch­­ten. Diese wollte wohl, daß Deutschland in Preußen aufgehe, aber mit dem Zukunftswunsch, daß Preußen dann vollständig in Deutschland aufgehe. Die Aufrecht­­erhaltung des altpreußischen Geistes und die Erfüllung des gesamten geeinten Deutschlands mit ihm war dem­­: ‚gegenüber der Sinn des kurz vor dem Kriege entstan­­denen Preußenbundes. Was in Bismarck­al etwas Selbstverständliches gelebt hatte, “wollte der Preußen­­bund mit­ bewußter Planmäßigkeit pflegen. Einer Sin­­nesweise, die bei aller deutschnationalen Begeisterung, bei der geistlosen Nivellierungssucht der Zeitströmung Ansehen machte, entsprach es, über das Gewordene zur Tagesordnung überzugehen,­­und­ ein einheitliches „Deutschtum‘” aus der Notorte zu schaffen.­­Bismarc nahm das geschichtlich gewordene Sonderbemwußtsein auch des Bayern und des W­ürttembergs als Tatsache ‚ entgegen, für sich aber die weitere Pflege seines Preu­­ßentums an Selbstverständlichkeit in Anspruch, um diesen stärkeren preußischen Geist dann doch auch dem . mit bayerischem und württembergischem Sonderbeiwußt­­"sein Erfüllten einzupflanzen. Ale sorkten sie Dann reilich mit lebendigem deutschem Gesamtbewußtsein er­­­st fein. Das war der geplante und zum Teil auch in Wirklichkeit überregte „Neudeutsche“. Leider hatte er dann auch Züge erhalten, die von­­ Bismarckscher Denkungs­weise meilenweit entfernt sind. Nun kommt aber das Meistersuük in der Einzelausführung. Der deutsche Reichstag wird al Fortlegung des norddeut­­schen Bundestages geschaffen, wie­ dieser mit Einführung des allgemeinen Stimmrechtes. Diese Einführung im norddeutschen Bunde war ja befanntlich ein politischer Schachzug im Kampf um die V­orherrschaft. Aber nun handelt e­s sich darum, den Schachzug ungefährlich zu machen. Und da konnten durch Ueberlassung eines unwesentlichen Teiles der Staatstätigkeit an die Einzel­­staaten in geschierter Weise zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen werden. Erstens wurde auch dem Sonderbewußtsein des Bayern und des Württembergs Rechnung getragen; dann sicherte man sich die kraft­­volle Eigenart des reitenden Staates, der­ sein eigenes Betätigungsgebiet gleichfalls behielt und wo man sich hütete, das allgemeine Stimmrecht einzuführen, wo Ge­­sellschaftsklaffen das entscheidende Gewicht behielten, die zuverlässige Trägerinnen der altpreußischen U­eberliefe­­rungen und zuverlässige Trägerinnen des neudeutschen Gedankens waren, vor allem die Klasse des altpreußi­­schen Landadel. Die gefestete Stellung dieser­­ war naturgemäß, selbst ein Teil jener altpreußischen Ueberlieferungen. Soviel von Preußen-Deutschland. In Ungarn stand die Sache teil­weise gerade umgekehrt, teilweise ebenso. Im Interesse seines staatlichen Sonderlebens konnte Ungarn dem mit Oesterreich gemeinsamen­ Monarchen, dessen Dynastie eigene, über Ungarns Sonderstaatsh­­­reit hinübergehende Weberlieferungen hatte, nicht eine zu roße Machtfülle einräumen. Eine eifersüchtige Re­­onung der parlamentarischen Befugnisse floß demnach borerst mehr aus nationalen al aus allgemein konsti­­tutionellen Negungen. Nur war auch hier dad Gegen­­stüc zu Preußen zu en ‚Was. de gewissekt Sinne u it Biache ... * tonstitutioneller Grund «tze"swardo««­­r"·« zum Innenbesitz magyarischen Seelenlebens geworden Das hielt den­ Magyaren lange Zeit am westlichen LiberalisMUS fest und bei aller Interessengemeinschaft v­on Preußen-Deutschland innerlich sein.Andererseits geboten ihm die praktischen Lebensnotwendigkeiten—­in gleicher Weise wie seinen ursprünglichen Trägern­­dem westlichen­ Liberalismus daEinhalt zu gebieten, wo er Die eigenen ‚Kreise störte. Das war hauptsäch­­‚füme, die der ursprünglichen Staatsidee fremd, wenn sich auf dem Gebiete des Wahlrechtes zu beachten. In jeden Fall war eine Einengung‘ des Wahlrechtes all hier das aufrichtigste Mittel, zu verhindern, daß die Staatsgewalt nicht bestimmend in die Hände von Leuten nicht geradezu feindlich gegenüber standen. Unaufrichtiger war die Sinnesweise von Apponyi und Genossen. Sie wollten­­ alle Staatsbürger ‚in die Schanzen der Beh­­­affjung aufnehmen‘, sagen wir, aus Untertanen zu wirklichen Bürgern machen. Damit sie aber vom bloßen Untertanenverhältnis, von dem aus sie den Staatsge­­boten nur passiv Folge leisteten, zu wirklichen Bürgern, d. h. zu Bürgern der Staatsidee würden, mußten­ sie einen inneren Umwandlungsprozeß durchmachen. Und Apponyi war eben einer der eifrigsten, die diesen Um­­wandlungsprogen zu fördern suchten. Diesem Bestreben mußten die rumänischen Schulen fallen. Auch unser­ neues­ Staatsiwesen Großrumänien hat seine Staatsidee. Sein Entstehen verdankt er dem Be­­streben, ein Volk, das sich bis jet Waengeient fühlte, zur Geltung gelangen zu lassen — zur Geltung ge­­angen zu lassen, in den es einem mittelgroßen Staats­­wesen sein Gepräge aufbrüht. E83 versteht sich dem­­nach von selbst, daß der­ Staat al solcher die Interessen dieses Volkes als eigene­­ Interessen auffaßt. Dafür zu sorgen, daß die Zügel des Staatslebens später nicht­­ etwa in Hände geraten, denen das erwähnte Bier fremd ist, hat er mit Rücksicht auf das ganz entschiedene zahlen­­mäßige Webergewicht des Domänentums seine Not­ . Er hat weder eine Not dazu, einen Unterschied im Aus­­maß der staatsbürgerlichen Rechte unter seinen Staats­­bürgern zu machen, noch hat er Not, auf seelische­ Er­­oberungen auszugehen. Daß er aber darnach trachtet, seine, besondere Aufgabe, zu deren, Ziweis er­ geschaffen worden ist, zu erfüllen, ist selbstverständlich. Es ist­ ‚selbstverständlich, daß er in der­ Erfüllung dieser Auf­­gabe gleichzeitig die Ge­währleistung seines­­ eigenen Be­­standes sieht. Auch Staaten werden durch deen zu­­ammengehalten. Die zarten Fäden des Ideenbandes alten auch das größere Gefüge der Rechtsordnung am festesten zusammen. Die Rechtsordnung wiederum sucht die Idee der Außenbedingungen ihrer Entfaltung zu gewährleisten. Dafür aber, der eigentliche Träger einer Idee zu sein, ist Die Rechtsordnung ein zu grob­­körniges Ding.Auf jeden Fall muß sie sich hüten,aus einer bestimmten Idee einen Geßlerhut zu machen.Sie kann von den Staatsuntertanen daher imm­er nur ein­­zelne Handlungen nicht Gesinnungen,verlangen-Das Apponyi und a leßteren verlangten, mußte abgelehnt werden, dagegen, Ion vom Protestantismus unserer Gesinnung aus. Dem Protestanten und­­ dem Deutschen ist Ge­­sinnungszwang der unerträglichste. Wenn Gesinnungs­­freiheit das unsortraglichste aller Freiheitsrechte is­­t es unerträglich, wenn der Staat sich nicht damit be­­gnügt, Handlungen zu ahnden, die unmittelbar gegen die Zeftigkeit des Staatswesens gerichtet sind, sı wenn er gar beginnt, über die einfache Staatsgesinnung hinüber die Unterwerfung unter jene besondere Staats­­idee zu verlangen. Eben durch das gesinnungsrieche­­rische Treiben streberischer Naturen hatte für­ uns das Wort ‚‚Staatsidee’ im alten StaatSmwesen jenen unan­­genehmen Klang erhalten, den er an und für sich nicht­­ verdient. Der neue Staat hat die besondere Aufgabe, das aufstrebende Wolf der Romänen zur vollen Gel­­tung gelangen zu lassen. Er macht aber den Eindruck, als ob aus dieser besonderen Aufgabe Schlußfolgerungen ezogen würden, die mit der staatsbürgerlichen Gleich­­ie in allzu großem Widerspruch stehe. Man erinnert ich gelegentlich an die Wendung aus „Kabale und Liebe”: „Verlegung der Majestät in der Person seines Stellvertreters”. Die Anzahl der Majestätvertreter hat sich ungemein ausgeweitet. Einfach auf Grund völflichen Zugehörigkeit glaubt auch mancher­­ Anspruch auf besondere Beachtung erhebe d sieht in der Zurück ‚ dieses Un] Bd . stictha nicht „ohne Erfolg bin habe. “8 ist nicht daß Hiedurch der einfachen Staatsgefin nad­­a nicht der besonderen Aufgabe, Staat gerebt hat, gedient sei. Der­ gute lie­ f jeden, es auf­­ ' in Sachsen wehrten ung­ . hs REM f : z­u­ m Afhluf der deutsch-französischen Verhandlungen Die Verhandlungen zwischen den beiden Wiederaufbau­­ministern Louheur und Rathenau sind zum Ab­­schluß gebracht worden. Die Verhandlungen bedürfen all­er­­dings noch der Natifizierung durch beide Regierungen.­­ In den näc­hsten Tagen werden Staatssekretär Dr. Berg­­mann und Direktor Guggenheimer der deutschen Regierung das mit den französischen Sachverständigen ge­­troffene Abkommen unterbreiten. Ueber dessen Inhalt teilt der „Petit Parisien“ folgendes mit: Das Abkommen wird erst Gültigkeit haben, nachdem der Bericht, der innerhalb 48 Stunden geprüft sein soll, von beiden Regierungen gebilligt worden it. Zwei Arten von Fragen waren zu Lösen: Die eine bezog sich auf den Mechanismus der Reparationen, die andere auf den Handelsverkehr zwischen Frank­reich und Deutschland. Bei der­ Zusammenkunft zwischen Zouchent und­ Rathenau in Wiesbaden nahm man wahr, daß die Angelegenheit der Naturalleistungen eine ernstliche Regelung erfahren müsse. Wenn Frankreich geneigt war, die deutschen Lieferungen anzunehmen, muß­­ten doch gewisse Erleichterungen gewährt und der Preis des zu liefernden Materials günstiger gestellt werden als der der Holzhäuser, die von Deutschland kürzlich ange­boten wurden. Um diese verschiedenen Schwierigkeiten zu lösen, einigte man sich beiderseits auf einen Organi­­sierungsplan, der dahin geht, daß die französischen Käufer im zerstörten Gebiet mit den deutschen Verkäufern in unmittelbare Verbindung treten. Die Zahlungen würden durch Vermittlung­ eines oder mehrerer Bureaus­ vor sich gehen, die vom Staate eingerichtet werden, und denen­­ der Käufer als Zahlung eine Erklärung über die erlittenen Schäden übergeben würde. Das Bureau müsse dann­ den 7 deutschen Verkäufer im deutscher Reichsmark entschädigen. Diese3 Syitem war bereits auf der Brüsseler Konferenz in Aussicht genommen worden, da er den Einfluß de Staates auf ein Mindestmaß­ verringert und gestattet, daß ss der Mechanismus der Reparationen im allgemeinen mehr­­ den im Handelsverkehr üblichen Gebräuchen an­­paßt. Es müßten jedoch auch die Rücktwirfungen erwogen werden, die diese Operation auf die Handelstätigkeit der beiden Länder ausüben würde. Wenn Frankreich sich darauf­ ­ * h +: ar 5 3 A E Sr 2 SHINE i. . » IT Dr ET ARE ER LER

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