Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1932. Juni (Jahrgang 59, nr. 17736-17758)

1932-06-11 / nr. 17743

III-IM­­Taxele plä­­tite in numä­­rar ord. Dir, Gen. P,T.T, 223720/926 Allgemeine Volkszeitung für das Deutschkun in Rumänien Säriftleitung: Hermannstadt, Honterusgasle Ar. 11 Fernsprecher: Ar. 11 und Ar. 130 — Verwaltung: Königin Mariastrage Ar. 25 Fernsprecher: Ar. 237 — Bezugspreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zustellung 90 Lei; mit Zustellung 100 Lei; mit Prütversendung: Inland: 100 Lei; Ausland: 135 Lei; Einzelnummer 5 Lei; Sonntagsnummer 6 Lei Nr. 17743- Hermannstadt, Sonnabend den 11. Juni 1932 59, Jahrgang Die Regierung nahezu vollständig gebildet Ein rein nationalzaranistisches Wahlkabinett Bukarest, 9. Juni. Selten wohl hat eine Regierungs­­bildung sich so sehr in Absmitten und mit solchen Schwierigkeiten vollzogen, wie Die gegenwärtige, ob­­­wohl es sich nunmehr Ddeutli ausprägt, dad es js um ein ausschließliches Wahlkabinett han­­delt. Am Dienstag wurde noch den ganzen Tag über mit den George-Liberalen, aber auch mit den Sozial- Demokraten und den Konservativen wegen einer Teil­nahme verhandelt. Alle Drei Parteien lehr­­ten jedoch den Eintritt in das überwiegend national­­zaranistische Parteikabinett ab. Daran änderte nichts, das der König wiederholt in die Verhandlungen mit den Jungliberalen eingriff und noch am Dienstag­nachmittag seinen Privatsekretär zu George Bratianu entsandte Auch eine Vermittlung Titunlescus blieb ohne Erfolg und alles Bemühen Mibaladhes konnte George Bratianu von seinen ho­­hen Forderungen, vier Ministerfige, darunter das In­­nenministerium, 90—100 Mandate und eine Anzahl von­­ Präfektenstellen, nicht abbringen. so wurde fliehlich, die Beb­illigung des Königs gar Kabinettsergänzung al­­lein durch Nationalzaeranisten erbeten und an erteilt. Aber all damit waren die Schwierig­­keiten nicht beseitigt. Denn nun begann der Streit im Innern, der am Dienstag no zu seinem Er­­gebnis führte und auch am Mittwoch erst die Er­­nennung zweier neuer Minister und einiger Unterstaats­­sekretäre brachte. Es waren dies die Portefeuilles für Landwirtschaft und Unterricht, vom denen das erstere mit Nigesceu, das zweite mit Ber­egianu belegt wurden. Ersterer erhielt an Unterstaatssekretären zugewiesen Ghelmegean­u und Serban. Außerdem wurde der frühere Kammerpräsident Andrei zum Unterstaatssekretär im Handelsministerium u. Crijan zum Unterstaatssekretär im Finanzministerium ernannt. D Der heutige Tag (Donnerstag) brachte dann eine h­ei­­tere Ergänzung und sogar schon eine Umbildung der Regierung, indem Beriegianu sein Nestort ab­­gab und dafür den Berie­hr übernahm, während zum Unterrichtsminister B Professor Gujti ernannt wurde. Arbeitsminister wurde D. N. Ioanit­­zesc­u, nachdem es gelungen war, die gegen ihn vor­­unehmlich von Geiten Madgearus erhobenen Schwierig­­keiten beizulegen. Das Haupthindernis für eine glatte Bewegung des Verkehrsministeriums war schon am Vor­­tag Mirto gewesen, der sich hartnädkig weigerte, in die Regierung einzutreten, und al dabei geblieben it. Ueber den Grund seines Verhaltens ist no­ nichts bekannt, nun ist nur no das Aufen­portefeuille interimi­­stisch duch Baida bejegt und es ist nicht klar, ob dieser Zustand dauernd wird. Es heißt nur imr „Uni­­versal“, da das Außenportefeuille Bi3 nach den W­ahlen in dieser Weise verwaltet werden soll, ‚während die übrigen Blätter­ fi) über die Bewegung einfach ausschweigen. Da anzunehmen ist, daß Baida mit der Führung der Regierung und des Innenressorts gerade in der Zeit der Wahlen genug belastet sein wird, würde sich unvermeidlich die Tatsache ergeben, daß das in der gegenwärtigen Zeit so wichtige Außenamt unter einer nebenamtlichen Bewegung zu leiden hätte. Allerdings fallen die Hauptentscheidungen in Dieser "Bein­h­alb des Landes und Dabei werden die In­teressen Rumäniens natürlich durch Titulescu wahr­­genommen, der in der kommenden Woche sich nach Zausanne auf den Pfosten begibt. ": Bei Diesen Schwierigkeiten beim Zustandekommen der neuen Regierung muß er uns als erfreuliche Tatsache berühren, da eine der ersten Handlungen der Re­gierungsbildung die neuerliche Einlegung des Inte­r­­staats­­ekretariates für Minderheiten in der Bewegung durch seinen bisherigen Inhaber Rudolf Brandsc­h gebreten ist. Die unverzügliche Erneuerung dieses Amtes läßt erkennen, das Die Regierung dessen grundiüglich Berechtigung anzuerkennen bereit ist, und mir dürfen daran die Erwartung knüpfen, dass sie ihm auch den Wirkungskreis und die Kompetenz einräumen wird, innerhalb derer das Amt die ihm gestellten Auf­­gaben erfüllen kann. Nachzutragen ist so die Ernennung Arman Cali­­nescus zum Interstaatssekvetir im Sinnen­mini­­sterium, die noch am Dienstag erfolgte. Die neuen Minister haben im Laufe des gestrigen, beziv. des heutigen Tages dem König den Eid abge­­legt, und ebenso wurden die Unterstaatssekretäre bereits vom Ministerpräsidenten in Eid genommen. | Zurück zur Gesehlichkeit auch in der Verwaltung! von Rech­tsanwalt Dr. Richard Zink Die BWirrsamkeit der interimistischen Kommissionen, deren Lebensdauer auf Grund der gejeglichen Verlänge­­rung mit 15.d.M. ablief, ist durch die abgetretene Negie­­rung mit zynischer Hemmungslosigkeit bekanntlich im Bererdnungsiwege auf unbestimmte Zeit verlängert wor­­den. Diese virenkundige Verfassungswidrigkeit der Mandatsverlängerung, auf die an in Ddiersem Blatte schon wiederholt hinge­wiesen wurde, hat in der Oeffent­­lichkeit des Landes, insoweit sie nicht an der Fort Dauer des gegenwärtigen Zustandes persönlich interes­­stiert ist, Widerwillen und Entrüstung hervorgerufen. Worte schärfster Ablehnung dieser Willkür fand das führende siebenbürgische Organ der Nationalgaranisten, die „Batria“, die duch einen Auftall das Land zur passiven Stesistenz gegenüber der Tätigkeit der interimis fu­figen Kommissionen, — mit dem Tage des A­blaufes der gelegmäßigen Sriftverlängerung —, aufrief. E s mag sein, daß für die scharfe Stellungnahme der ru­­­­­­­­­­n Parteien auch parteitaftliche Grü­nde mach. "gebend ivare , ein­e sıp­erheite 1 abe­r die wir­­ bei der Zufe jegung der Kommissionen aufs un­gerechteste behandelt werden und die wir min fchen seit bald einem Jahr zusehen miüssen, wie Die Ge­shhde unserer Gemeinden ohne die ung zustehende Ein- Haßnahme und gegen unsere Interessen geführt wer­­den, ist es nur nur die Auflehnung gegen einen Ast der Willkür, es it das Gebot der entschiedenen Vers­tretung unserer lebendigsten Interessen, wenn wir für die Rackkehr zur Gejeglichkeit in unseren Verwaltungs­einheiten mit alter Bestimmtheit eintreten. Was plan­mäßige Arbeit in unseren Gemeinden im Jahrzehnten erschaffen hat, droht in Kürze vernichtet zu werden. Der ganze subtile Gang des Verwaltungsapparates wird in der Hand duch Verantwortung nit belasteter Ele­mente j­nerster Erschütterung ausgejebt. Durch das Abtreten der Regierung Jorga ist Die Stellung der bestehenden Zivischen Kommissionen politisch überhaupt unhaltbar geworden. Wenn die ernannten Mitglieder auch nur auf Grund des Vertrauend Der Bevölkerung zur Leitung der Gemeindeverwaltungen berufen wurden, so konnten sie doc auf das Vertrauen der Regierung, die sie bestellte, hinweisen. Nun, da: Diese Negierung zurückgetreten ist, erscheint er uns nur als ein Gebot des politischen Anstandes, wenn die Mitglieder der Zwischenkommissionen ihre Mandate unverzüglich zurüdiegen.* Ein unverantwortlices Spiel wäre es gar, wenn bei dieser Sachlage die von der abgetretenen Regierung ernannten Organe, ohne jed­­wede grundtägliche Berechtigung, in fester Stunde ein­­schneidende Entscheidungen treffen wollten, für deren Erbringung ihnen jed­wede moralische Berechtigung fehlt. — Es ist wohl mit Sicherheit zu erwarten, das die Regierung, die ihren Entschluß, die geießgebenden Körperschaften aufzulösen, bereit bekanntgegeben hat, auch die Neuwahlen für die autonomen Verwaltungs­körper in Kürze ausschreiben wird,­­ bis dahin aber können nur die von der neuen Regierung eingelegten Organe die Geschäfte der totalen Verwaltungen da­r­­übergehend führen. Die neue Regierung soll, wenn man den Haupt­­sächtiihen Zeitungsstimmen glauben kann, entschlossen sein, die von der abgetretenen Regierung im reicher Anzahl erbrachten, durch weitgehendsten Staatsinter­­ventionismus die Verfassung verlegenden Gesete, — tie das landwirtschaftliche Umschuldungs- und das gericht­liche Liquidierungsgejet, außer Kraft zu liegen. Es soll Hier nicht untersucht werden, ob Die bestehende Wirtschaftsnot und die Staatsraison es erlaubt oder ge­ Bietet, diese nun einmal erbrachten, in ihren Auswir­­fungen wenübersehbaren Maßnahmen zurückzunehmen. Diese Gejege stellen zweifellos einen Versuch dar, in * Seh­rverständlich kann es sich nur um den Winddtritt der Kommissionen als gesamte S Körperschaft und seinesfalls­ um den Rückritt allein ihrer jährlichen Mitglieder handeln. Die Schriftl, einer Zeit vollster wirtschaftlicher Verwirrung einen Ausweg aus dem vorhandenen Chaos zu finden. Einen auch dieser Erklärung ermangelnden gewaltsamen Ein­­griff in das kommunale Leben, bezüglich dessen man der neuen Regierung die Einsicht zur Wiederherstellung der früheren Rechtsordnung wünschen muß, ist das überraschend erbrachte Geieg über den Anlauf kom­­­munaler Liegenschaften, die für die Bedürfnisse der Armee bestimmt sind. In knappen fünf Artikeln­ wird verfügt, da über Aufforderung des Kriegsministeriums die Gemeinden, selbst wenn sie von Zwischenkommissio­­nen geleitet werden, innerhalb eines Monates si zu äußern haben, ob sie gezeint sind, die ihr Eigentum bildenden Liegenschaften, in der Hauptsache mehr die Kasernen, dem Staate zu verkaufen. Erfolgt innerhalb dieser F­rist seine Meußerung, oder ist D dieselbe zustim­­­­mend (und wohl auch in dem aus dem Gejeg Durch ungenaue Tertierung ausgebliebenen Falle der Ab­­lehnung), wird der Bmangsperlauf durch eine bei­­ dem Gerichtshof einzufegende Kommission verfügt. Die­­ser Eingriff in das Eigentumsrecht der Gemeinden ist nir nur willkürlich, sondern auch sahlich nicht begrün­­det. Zu einer Zeit, da der Staat seinen dringendsten Zahlungsverpfligtungen nit nachkommen kann, sondern viele Millionen an Gehalts- und Pensionsrückständen schuldet, wird der Anlauf teuerer Realitäten in Aus­sicht genommen, für deren Kaufkreis beim Staat über­­haupt keine Bededung vorhanden ist. Schon Dieser U­m­­stand läßt und befürchten, daß der „Anlauf“ unter fol (9 z. B.) Eduard Herriot, der am Bonnabend die neue Regierung bildete, war im Jahre 1924 zum ersten­­mal französischer Ministerpräsident und galt fest schon seit langem als der kommende Mann für den Augen­­blick, wo die Wahlentscheidung wieder einmal zugunsten der Linksparteien fallen würde und wo man aus deren Reihen einen Mann von verbindlichen Formen und von einer gewissen Vertrautheit mit den Fragen der zivi­­igen staatlichen P­olitik brauchen werde. Um bei allen Besprechungen in Genf und Lausanne gerüstet zu sein und überall die Teste Entsreidung Mitgliedern der Regierung überlassen zu künnen, hat Herriot sein Mi­­nisterium derart zusammengestellt, daß die von Tardieu begonnene Weiter-Rationalisierung nit mehr einge­halten wurde. So ergibt es sich, daß statt der 13 Mi­­nister und 5 Unterstaatssekretäre der Regierung Tar­­dien jegt 18 Minister und 11 Unterstaatssekretäre der­ Gemeinden dur den Verlauf dem ausgelöst sind, dac |­handen sind. Von ihnen gehören 21 der radikalsozialistis­chen Bedingungen erfolgen wird, die für Die Gemeinden­­ wohl nicht vorteilhaft sein künnen. Dazu kommt, das die sie für unwertbeständigen, oft unter sch­weren Opfern er­worbenen Befii, einen Gegenwert in Geld bekommen, über dessen inneren Wert man wohl geteilter Mei­­nung sein darf. — Sollte die neue Regierung entschloss­­en sein, Die Gejeglichkeit auch im kommunalen Leben­­ wiederherzustellen, dann muß im Rahmen der Ab­­schaffung der von der Regierung Jorga erbraccten ver= fassungs­widrigen Gejege auch die Forderung nach Aufer­­kraftjegung des Gejeges über den Zwangsverlauf tädtischen Besiges mit Entschiedenheit erhoben werden. | Staatreichs neue Regierung

Next