Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-04-08 / nr. 28

„ 1845. TRANSSILVANIA. Sechster Hermannstadt am 8. April. Nr. 28. Motto: Da jeder Lebensprozeß unter­ äußern Einflüssen steht, so geschieht es oft, daß die reale Gestalt der Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Jahrgang. Idee nicht entspricht, entweder ein völlig verkümmertes Exemplar ist oder doch einzelne unorganische Aus­­wüchse an sich trägt. Dr. Fr. Schmitthenner, Ferienlaunen. 1. . Fortsetzung.­ An G. in M. Allerdings — sagen „einige­­— allein eben so­­ ge­­wiß ist ,es auch, in welche Wagschale sie ihre Stimme legen ‚werden. Die Nation wird sich für den Fortbe­­stand ‚der Zünfte, in ihrer­ Mitte erklären, "denn nur diese Erklärung liegt in ihrem wohl­­verstandenen Interesse. Was aber die innere Einrichtung der Zünfte im Sach­­senlande betrifft, so­ ist „diese von jeher ein unbestrittener Gegenstand der innern Geseßgebung der Nation gewe­­sen, und der allgemeinen Verfassung des Landes ge­­schieht daher auch in­­ dem Falle kein Unrecht, wenn wir gefragt auf unsere Autonomie die Zünfte ohne die min­­deste Veränderung unter uns­ fortbestehen lassen, ja vielleicht ist gerade­ eine solche Forterhaltung derselben gerade die bündigste­ Ausübung unsers, ‚guten Rechtes. Vielleicht — sei „es uns erlaubt, zu entgegnen — allein „vergessen wir nicht, daß­ in der langen Reihe von Gründen, mit welchen ‚die Verfechter ,„ einer... unbedingten Gewerbefreiheit kämpfen, in Wahrheit, auch solche sind, deren Gewicht wir „selbst “anerkennen müssen, und daß daher ein solces, verneinendes „Beharren bei dem alten Herkommen uns in Widerspruch mit unseren eigenen Ueberzeugungen und Interessen sein würde, ‚allein auch in Conflict mit unseren Mitnationen. . „Wird nämlich von diesen in dem bevorstehenden Streite behauptet, daß der Stand der Industrie bei den Sachsen nicht nur auf ihren „eigenen Wohlstand, sondern mittelbar auf den Wohlstand des ganzen Landes einwirke, und daß der Fortschritt der Industrie nur durch Entfernung­­ aller Hemmungen, möglich sei, wodurch alte Institutionen ihn lähmen, so sind sie ihres Sieges gewiß. Der Theil wirkt auf das Ganze zurück, und es bedarf nur "der einfachen Hinweisung "auf andere­ Länder, um die leg­­tere von­ jenen Behauptungen zu beweisen: nirgends, ist der Fortschritt der­­ Industrie ohne umgestaltenden oder zerstörenden Einfluß 'auf die Zünfte geblieben.‘ Gefegt also auch, unsere Mitstände "erkennten das Recht der Autonomie in’ einer Frage an, welche mehr den Charak­­ter einer allgemeinen Landesfrage als jenen einer rein sächsischen Angelegenheit hat, und wir retteten die bis­­herige Verfassung unserer Zünfte, so träfe uns doch im­­mer der Vorwurf allgemeinen Interessen hindernd ent­­gegen getreten zu sein, und: unsere Autonomie wurde durch die Art ihres Gebrauches­­ unseren Mitständen verhaßt. *) | Treten wir dagegen mit einem zeitgemäß reformirten und verbesserten Zunftwesen auf den Schauplaß des be­­vorstehenden Kampfes — so“ist unsere Stellung sehr günstig. Denn nicht nur ist dann etwas geschehen, was alle Verständigen in und außer den Zünften sehnlichst wünschen, sondern wir können "auch ohne Widerspruch mit uns selbst den Gegnern ‚des ' Zunftwesens mehr „als eine abstracte Verfassungsform, wir können ihnen Gründe 2) Wahr gesprochen! den Nagel tüchtig auf den Kopf getroffen ! Einen guten und dem an Intelligenz und Willensmaut vor­­wiegenden Theile der ständischen“ Mitnationen wurde unsere Autonomie­ verleidet. Einerseits weil, wir nach­ ihrer Meinung uns, nicht selten auf die Autonomie berufen, ohne sie auszu­­ blos darum, um unseren Ausschluß von gemeinschaftlicher Wirksamkeit für Landeszwecke zu rechtfertigen, und weil an­­dererseits, wenn wir, endlich von unserer Autonomie einmal wirklich Gebrauch machen, wir diesen Vorgang in ein so absolutes und He­eimnißvolles Dunkel hüllen, daß­ unsere Autonomie obwohl­ kein, „unbedingtes Mißtrauen, dennoc­h we­­der die sonderliche Affektion, noch den gehörigen Respekt allen denen einzuflößen werman,­­die unter dem Einfluße der aus der ungertrennlichen Verbindung der­ allgemeinen landes- und besonderen­ Nationale Gesetgebung entspringenden Folgen stehen. Der Red. üben,

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