Banater Deutsche Zeitung, Oktober 1927 (Jahrgang 9, nr. 220-245)

1927-10-01 / nr. 220

- ; - er en ea ie HEIDI we} „Banater Deutsche Zeitung?" | Das neue Kultusgeseß in Vorbereitung Die wesentlichsten Bestimmungen Bukarest, 29. September. Kultusminister L­ep­a­­d­atu hat den Entwurf zum neuen Kultusgeset fer­­tiggestellt und wird denselben in der nächsten Session dem­­ Parlament vorlegen. Im ersten Teil, der die allgemeinen Verfügun­­gen enthält, wird die freie Ausübung jeder Religion gesichert, falls es der öffentlichen Ordnung nicht wi­­derspricht. Wer die Religionsfreiheit stört, wird be­­straft. Die kirchlichen Zeremonien, die außerhalb der Kirche abgehalten werden, können nur bei strenger Berücksichtigung der Vorschriften über die öffentliche Ordnung stattfinden. Das Glaubens­bekenntnis kann niemand von seinen politischen und bürgerlichen Pflichten entheben. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Nazarener. Keine Konfession Keine kann im Abhängigkeitsver­­hältnis zu einer ausländischen Kirchenbehörde oder Organisation stehen. Eine Ausnahme von diesem Verbot bilden die dogmatischen und kanonrechtlichen Beziehungen. Konfession man darf Geldunter­­stüßungen von einem fremden Staate annehmen. Die Geistlichen aller Konfessionen müssen ru­­mänische Staatsbürger des Kırktusministers können sein. Mit der Erlaubnis jedoch auch­ Staatsbürger als Geistliche angestellt werden. Das Kirchenvermögen und die Stiftungen dür­­fen nur zu ihrem Bestimmungsarmed bewabt werden. Die Konfessionen­ sind berechtigt, kulturelle und Kopftätigkeitsinstitutionen zu gründen, jedoch nur im Rahmen der diesbezüglichen Gebete. Kirchliche Gebäude kann oder unter Sequester legen. Die Konfessionen sind berechtigt, die dieselbe Religion haben, in den beschlagnahmen­den Kindern, Staats- und Privatschulen Religionsunterricht zu erteilen. Die Gläubigen können eigene Friedhöfe rechterhalten. Wo es solche nicht gibt, hat die Ge­­meinde für eine Beerdigungsstätte zu­ sorgen. Die Matrikelangelegenheiten gehören in den Wirkungskreis der Zivilbehörden. Der Eheschließung im Standesamte muß aber die kirchliche Trauung vorangehen. Durch diese Verfügung wird bei uns die Pflicht der kirchlichen Trauung wieder eingeführt. Der Entwurf erkennt folgende Konfessionen an: griechisch-orientalisch, griechisch-katholisch, römisch­­und arme­nisch-katholisch, reformiert, evangelisch, unitarisch, armenisc­h-orientalisch, jüdisch und moha­­medanisch. Neue Konfessionen können auf Grund eines kö­­­niglichen Dekrets nur dann gegründet werden, wenn ihre Glaubenssäze den bestehenden Gesetzen nicht widersprechen. .­­ Die staatliche Aufsicht über die Konfessionen wird auf Grund der Verfassung im Wege des Kul­­tusministeriums ausgeübt. gen Die Konfessionen haben das Recht, ihre Gläube­­zu besteuern. Für die Eintreibung­ derartiger Steuern kann die Mithilfe der Finanzbehörden in Anspruch genommen werden. Der Betrag der Staatsunterstüßung hängt vom Verhältnis der Zahl der Gläubigen zur Bevölke­­rungszahl von der materielle Lage und den realen Bedürfnissen der betreffenden Konfession ab. Die Mönch- und Nonnenorden können ihre Klöster behalten, wenn ihre Mitglieder rumänische­­ Staatsbürger sind. Fremde Staatsbürger können nicht Mitglieder Klöster können nur gründet werden. Mit dem neuen Gesetz hören alle Patronats­­rechte und -pflichten auf. Die Kirchen und Pfarrhäuser übergehen ins Eigentum der Kirchengemeinden. inländischer Orden sein. Neue mit Regierungserlaubnis ge­­fremde­t gelangen. auf- Die Wirtschaftseinheit Europas Der Weg zum Freihandel London, 29. September. Auf einer in den näch­­­sten Tagen unter den Auspizien des Verbandes der britischen Industrie zusammentretenden­ Konferenz, bei der Deutschland, Frankreich, Die Schweiz, Hol­­land, Belgien, Schweden, Italien, Oesterreich und ie Tschechofform­fei vertreten sein werden, werden iedene Pläne für eine Zusammenarbeit des 12­55 D­­N 10 ] „Daily News“ schreibt hiezu, daß ein Austausch­­­ Handels von ganz Europa zur Größtern der Gesichtspunkte über die Verwaltung und Art der Industrien der einzelnen Länder erfolgert und­­ vielleicht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der Wirtschaftssektion des Völkerbundes besprochen wird. Diese Besprechungen müssten, wenn auch unbe­­absichtigt, dazu beitraggen, die Auffassung, daß Europa eine wirtschaftliche Einheit sei, zu fördern. Der Weg zum­ Syrerhandel Europas werde dadurch allmährlich geebnet, daß die rivalisierenden Industriel­­len der verschiedenen Länder, deren­ gegenseitiger Handel durch die Zollschranken erstillt wird, zusam­­menkommen. Auch die Erkenntnis dieses Uebels werde dadurch beschleunigt. ZZG Kl en << EEE ET EEE TER 2 der z. B. jene kleine Buddha-Statuette aus Elfenbein mit goldenem Sockel, von der James sagte, sie halte alle Weisheit der Erde in sich... .­­ Aber Jam­es ging ungerührt von ihm. Da wurde es einsam in Lord Chesters Haus. Besuche mußten abgewiesen werden, und die Diener schlichen besorgt um ihren Herrn, i der nur mehr überlegte, wie schön die Miniatüre doch sein müsse, wenn James um ihret­­willen sogar auf seinen Buddha, den Inbegriff Höch­­ster Weisheit, verzichten könnte. Eines Tages aber machte sich Lord Chester zum Ausgehen bereit. Er wollte James besuchen und so es ihm gelänge­n überraschen. Als er ein Ziga­­retten-Etui in die Außentasche seines Anzuges steclte, fiel ihm ein leises Klirren in derselben auf. Beim Nachsehen 309 er­wichts Geringeres al­ — seine Mi­­niature ans Tageslicht. Vor Schrecken und Freude halb erstarrt, würde er sich Doch ohne weiteres über den Vorgang ihres Verschwindens klar: als er sich ein wenig über den Tisch gebeugt, war sie ihm in die Tasche geschlüpft. Umgehend bat er James zu sich. Seines allzu deutlich geäußerten Verdachtes wegen gelobte er sich, den Freund bei passender Gelegenheit mit seinem Buddha zu beschenken. Die Miniatüre der Herzogin von Devonshire aber thronte bei der Ankunft James' als Schutzherrin des Tages auf einem eigenen Tischchen. Statt aller Worte vertieften sich dann beide, dieser Lösung froh, mit der­­selben Andacht, die glücklich Liebende in sich versin­­ken läßt, in den Anblick der allzulang entbehrten und­­ nun noch teurer gewordenen Miniatüre. -­­ Unterrichtsbeginn in der Lehrerbildungsanstalt. ‚In der Musterschule der Kath.-Deutschen Lehrerbil­­­dungsanstalt beginnt der regelmäßige Unterricht 'Samstag, den 1. Oktober um 8 Uhr morgen3. Tag3­ 'vorher, am 30. September, abend8 um 8 Uhr findet ‚in der „Banatia“ der deutsche Elternabend statt. Samstag, den 1. Oktober 1927 ­ Der faszistische Schul­­terror in Südtirol „Manchester Guardian“ veröffentlicht einen Ar­­tikel eines Mitgliedes der Quäker-Gesellschaft über­­den erneuten Versuch der faszistischen Regierung, Südtirol zu italianisieren, und über die Verfolgung, der die dortige Bevölkerung von seiten des faizisti­­schen Regimes ausgesetz ist. Die Schule in Südtirol ist, wie es darin heißt, ein Werkzeug zur Zerstörung der Muttersprache geworden. Die Kinder, die in einer Sprache unterrichtet werden, die sie nicht ver­­stehen, lernen überhaupt nichts. Außerdem werden die Kinder von ihren italienischen Lehrern als Spione benutzt, um Belastungsmaterial gegen Lehrer Tiroler Ursprungs oder gegen ihre eigenen Eltern zu erhalten. Ein aufmerksamer Beobachter erklärte: Von allen Ergebnissen der italienischen Refezung Südtirols ist das schlimmste die Deimioralisierung des Charakters der Kinder; sie werden bestochen, um Lü­­gen zu sagen. Eine Generation von Lügnern wächst auf. Unsere Kinder werden gelehrt, zu betrügen, sie werden schamlos für Zwecke der Verfolgung benutzt. Der Verfasser des Artikels bemerkt, Präfekt Nicei­­ sehe mit ungeschwächter Rücsichtslosigkeit die ganze blinde und brutale Politik des faszistischen Italiens gegen seine deutschsprechenden Untertanen fort. Von italienischer Seite ist behauptet worden, daß die ventischen Klagen über den faszistischen Schulterror in Südtirol und seine demoralisierenden Wirkungen stets völlig unbegründet, stets übertrieben seien. Das hier mitgeteilte englische Zeugnis kennzeichnet diese Behauptungen, indem es die faschistischen Unter­­drückungsmethoden kennzeichnet. Eine wichtige Entscheidung des Innenministers nichtrumäni­­en einigen Gemeinden des Kronstädter Ko­mi­­tates — aber auch in anderen Komitaten — haben die Präfekten aus Parteirücksichten oder zum Zwecke der gewaltsamen Niederringung den in geseßli­­cher Wahl­­­ervorgegangen­en 1 hen Mehrheit im Gemeinderate mehrere V "derates von Amts wegen ern 10 legte dagegen beim Ministerium des Innern Rei­fung ein. Mit Zahl 16.755 vom­ 30. August­ 1927 hat der Innerminister folgenden­ Bescheid erbracht: „Mit Rücksicht darauf, daß nach Artikel 19 des Gesetzes über die Vereinheitlichung der Verwaltung in den Gemeinderäten neben andern auch der äl­­teste Vertreter des staatlichen Volks­­schulwesen 38 Mitglied von Amts­ wegen sein kann, stellen wir fest, daß der Text des angeführten Artikel 3 nur so auszulegen ist, daß in ein und demselben Gemeinderat nur ein Vertreter dieses Schulwesens Mitglied von Amts wegen sein kann. Die Komitats­­präfektur von Kronstadt hat also gefehlt, als sie den Herrn ©. F. als zweiten Vertreter des staatlichen Volksschulwesens­ in den Gemeinderat von H. er­­nannte. Deshalb muß dem Rekurs als begründet Folge gegeben werden, aber auch aus dem­ Grunde, weil auch das Gutachten des obersten­ Verwaltungsrates Nr. 1620-1927 und die Vereinheitlichung der Ver­­waltung dafür sprechen und so entscheiden wir: Dem Rekurs gegen die Ernennung eines zwei­­ten Vertreters der staatlichen Volksschulwesen3 als Mitglied von Amtswegen im Gemeinderat von H. wird stattgegeben. MS Vertreter des staat­­lichen Volksschulwesen3 im Gemeinderate zu H. wird nur das Mitglied des Lehrkörpers dieser Gemeinde beibehalten, welches den Bedingungen entspricht, die ‚der Artikel 19 des Gesetzes über die Vereinheitlichung der Verwaltung vorschreibt.“ Wir empfehlen auch denjenigen Gemeinden bei uns, welche seinerzeit gegen die Ernennung eines zweiten oder gar dritten Vertreters des Schulwesens in den Gemeinderat keine Berufung eingelegt haben, mit Beziehung auf die obige Ministerialentscheidung bei der königlichen Tafel klagbar aufzutreten. " Gäste gerne gesehen! 2 et Ein Erbschaftsstreit in der gräflichen Familie Keglevich. Aus Budapest wird gemeldet: In der gräflichen Familie Keglevich ist ein erbitterter Erbschaftsstreit entstanden, in dessen Mittelpunkt Graf Paul Keglevic, der geschiedene Gatte der Baronin Alice Kohner, und die Gräfin Ilona Keglevic verehelichte Franz Barczay stehen. Das Substrat des Prozesses beziffert sich auf vier Millionen Prengs. Graf Paul Keglevich erklärte heute, daß sein Schwager Franz Barczay sein Erbe von vielen tausend Joch Grund sich aneignen und ihn, den Majoratsherrn der gräflichen Familie Keglevich, ins Armenhaus verweisen wolle. Seine Schwester Ilona, deren erster Gatte Graf Thomas Batthyany im Kriege gefallen sei, habe dann Franz­arczay geheiratet. Barczay habe ihn , Baronin Alice Kohner zu heiraten, u db­e ID 4. e. 2 sich herausstellte, das Vermögen der Ba Kohner nicht so groß sei, zwang man ihn zur Schei­­dung, denn man fürchtete, daß er einen Leibeserben bekommen werde. Barczay stellte ihm eine Milliarde Kronen zwei 3 Durchführung ver Scheidung zur Verfügung. Graf Keglevich weist den Vorwurf eines leichtsinnigen Lebenswandels zurück. Er sei als jun­­ger Mann verschwenderisch gewesen, sei aber alsbald durch Schaden klug geworden. Die Familie wolle ihn aushungern und vor allem wollte sie seine ge­­plante Ehe mit der von ihm geliebten Frau verhin­­dern, damit er keinen Leibeserben bekomme. Er habe sich seinerzeit für die diplomatische Laufbahn vorbe­­reitet und sei ein Liebling Stefan Tipa38 gewesen. Er fordere nichts als sein Necht und werde diesem bei den Gerichten Durchzufegen wissen. : * Paul Kern, Leverhandlungs A.-G. Temes­­war, Fabrik, Hauptgasse 22 und Josefstadt, Bul. Berchelot 27, alleinige schwäbische Lederhandlung für sämtliche Leder- und Schubanneböre. 2782 EEE | mungen, GREEK ARE IE EINEM­ I­TEEEE TE TEE TEHEWE ELLETN Legen Sie DIE WOCHE Deutschlands beliebteste Zeitschrift VERLAG SCHERL, BERLIN Wer die „WOCHE“ liest, liest Weltgeschichte | Deutsche Buchhandlung Temesvar I im „Banater Haus“ Kostenlose Probenummern Preisangebote u. 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