Oedenburger Zeitung, 1891. Januar (Jahrgang 24, nr. 1-25)

1891-01-02 / nr. 1

ei Staufierhandel und Wandergewerbe, a­n der ‚„» wurde die Aus­­‚ent3. Hauptsächlich der sus. foreet, der Nihılismus wirkt aber noch immer und macht den Grafen zittern. In Deutschland faßte der Kaiser die Arbeiter- und Sozialistenfrage, dann das Schul­­wesen mit fester Hand an und initiirte Konferenzen zum allgemeinen Viesten. Er empfing Besuche von unseren und den russischen Monarchen, die er frü­­her besucht hatte. Mit England wurde ein Abkommen ge­­schlossen, welches Deutschland gegen Abtretung af­­rikanischer Gebietstheile Helgoland einbrachte. Na­ Bismarck erzwungenem Abtritt wurde Caprivi Kanzler des Reichs, der in dem Sinne des Kalsers weiter regiert. Die Niederlande verloren ihren König Wilhelm III. und regiert statt der jungen Königin , deren Mutter Emma, während Luxemburg endlich an den Herzog von Nassau fiel. In Bulgarien nahm die Agitation gegen das Heritale Ministerium noch sein Ende und kom­­men viele Arbeiterunruhen vor. England hatte viel mit den Iren zu thun, wo jeit die Situation durch die Spaltung der bei­­den nationalen Parteien ihren Höhepunkt erreicht hat. « Frankreich hatte seine Boulanger-Epoche, die mit dessen Verbannung endete und auch der Herzog von Oklkane mußte sein Auftreten gegen die Republik mit 4 monatlichem Gefängniß büßen. Die Allianz mit Rußland läßt die Revanchegelüste nicht erhalten. In Portugal hat die Regierung einen schweren Stand,da sich republikanische Regungen­­ verspüren lassen,die auch nach Spanien hinüber­­reichen. Italien hält bisher zum Treubunde, und die Irredentisten finden an Crispi einen festen M Widerstand. Die Türkei trachtete die Aufruhrstuaden in Creta und Armenien zu dämpfen.­­ Griechenland untermini­t aber fortwäh­­rend, unterstübt von Rußland die Bestrebungen der Pforte. Serbien hat mit dem Getreite der künigli­­chen Familie fortwährend zu thun, schwimmt aber sonst ganz im Fahrwasser Rußlands, ebenso Mon­­tenegro. In Bulgarien war das Leben des Für­­sten aach Banita’s Verschwörung bedroht. In der neuen Welt wurde Brasilien zur Republit, Dom Pedro penfionirt und kämpfen feit die Usurpatoren in den vielen Heinen Repub­­liken unter sich und gegen­einander. Nordamerika nahm feindliche Stellung gegen Europa durch die Mac­Kinley-Bill und strenge Einwanderungsverbote. Im Ganzen genommen, haben wir dem Jahre 1890 nichts besonderes Schlechtes nachzujagen, als daß er an seinem Ende der allgemeinen Noth sein Ende zu machen verstand und hoffen wir dies vom nächsten Jahr dem wir vertrauensvoll entge­­genschreiten. Auf Wiedersehen im neuen Jahr­­gewerbe bereit durchberathen. Der Gelegentwurf erklärt als Wandergewerbe in erster Linie den Hauserhandel, unter welchen der ohne bestimmten Berlaufsprag, von Haus zu Haus wandernd, statt­­findende Handel verstanden wird; ferner Solche ‚Handelsleute, welche sein ständiges Geschäftsetablis­­sement befigen und nur vom Marktfahren eben, dann reifende Agentien insoferne dieselben Detail­­bestellungen auf ihre Waaren annehmen und sam­­meln, s­chließlich das im engen Sinne des Wortes genommene Wandergewerbe, oder Häufirgewerbe (Drahtbinder, Schleifer, Kesselflider, Regenschirm­­flider, Schleiderpuger, Krautschneider, Rattenvertilger u.­­. w.) wo der Betreffende sein ständiges Ge­­schäftslokale besigt. Haufirbewilligungen können nur auf die Dauer eines Jahres an Inländer ertheilt werden, die das bdreißigste Jahr erreicht haben, moralisch untadelhaft sind und die Hauslistexer im Vorhinein bezahlt haben. D­iejse Bewilligung kann nicht auf andere Personen übertragen werden und darf weder betreff der Zeitdauer noch aber Hinsichtlich des Ter­­ritorium, innerhalb dessen der Hause­handel dem betreffenden Bewerber gestattet wurde, überschritten werden. Der Inhaber des Wandergewerbes darf weder Gehilfen, noch Hilfsarbeiter oder Lehrlinge halten, ja er darf auch seine Kinder mit auf seine Ge­­schäftsreisen nehmen ; nach Eintritt der Nacht darf er nicht in Privathäuser Haufiren gehen und es ist ihm nicht gestattet, seine Waaren auf Ratenzahlungen zu verkaufen. In Solchen Gemeinden welche mindestens 5000 Einwohner haben, kann das Wanderge­werbe (Haufiren) gänzlich durch Statuten untersagt wer­­den. Als geplante spezielle Verfügungen betreff der Haustrend man erwähnt werden, daß der Haus fizhandel mit einem­tändigen Geschäfte, weder in der Person des Geschäftsinhabers, noch­ aber in der P­erson der in einem Haushalte mit demselben lebenden Familienmitglieder vereinbar ist. Lastb­iere oder Wägen dürfen nicht dabei ver­­wendet werden und es darf daher der Haufirer nur so viel Waaren mit sich nehmen, als er selbst zu tragen im Stande ist. Vom Haufirhandel sind folgende Waaren aus­­geschlossen, als : Waffen, Ex­plosivstoffe, Feuerwerk­­körper, Medikamente, Gifte, Duedsilber, Gummi und gesundheitsschädliche Waare, kosmetische und Parfumerieartikel, diätische Mittel, gegen die Sitt­­lichkeit verstoßende Artikel, Spielkarten, Uniformen und Militär-Ausrüstung, Wäsche, Bettzeug, Spiri­­tus, geistige Getränke, Essig, Material und Spe­­zereiwaaren, Steinöle, Edelsteine, Gold- und Silber­­waaren (wenn auch imitirte), Taschenuhren, Kirchen­­gefäße, Medaillen, Werthpapiere, Zopfe, Antheil- Scheine, Bromelien und Pfandzettel, Salz, Tabak und Salpeter, schließlich solche Gegenstände deren Ausschließung fi)­cher Handelsminister aus sanitären und Sicherheitsgründen vorbehält. Im Laufe der Verhandlungen kam auch das Reisen von Wiener Geschäftsleuten nach Budapest, respektive das periodische Erscheinen Wiener Firmen in den Budapester Hotel zum Behufe de Sam­­melns von Massenaufträgen zur Sprache. Der Gewerberath erhielt diesbezüglich vom Minister die Aufklärung, daß obwol laut Abschnitt 14 de Zoll­­vertrage die österreichischen Gewerbeleute bei und Befreiungen anzunehmen und zu effertuiren berech­­tiget sind, die in den Hotels etablirten Wiener und DOssterreichischen Filialgeschäfte dennoch den Anord­­nungen des $. 51 des­jebigen Gewerbegeseßes unter« stehen, so daß die bei uns auf „Gastrollen“ befind­­lten Vertreter der Wiener Höuser eine förmliche Konzession von unseren Gewerbebehörden erster In­­stanz benöt­igen, hiefür die Tore zu entrichten, über ihre Verläufe Buch zu führen und ein zehntel der Einnahme in die Gemeindekarse für Yacı­­unterrichtszweck abzuliefern und außerdem die Er­­werbssteuer zu zahlen haben. Daß diese Umstände der Aufmerksamkeit der Gewerbebehörden erster In­­stanz entgangen sind, sei bedauerlich genug für­ die betreffenden stabilen Kaufleute und Gewerbetrei­­benden, wenn sie aber vorkommenden Falles die Aufmerksamkeit der Gewerbe-Behörden auf solche Fälle senken und nicht ruhen biß dieselbe ihre Pflicht bhat, dürfte es ihnen gelingen eine lästige Kontur­­ren­e loszuwerden.­­ Allerhöchste Auszeichnungen. Durd­­a. 5. Entschließung wurde, in Anerkennung ihrer duch treue und eifrige Dienstleistung erworbenen Ver­­dienste, verliehen, dem Staatssekretär-Stellvertreter im Ministerium um die Berson des Königs Johann Barthos v. Szigettar frei das Komthurkreuz des Leopold-Ordens und dem mit Titel und Charakter eines Sektionsrathes bekleideten Präft­ Idial-Sefretär. Ladislaug Nikolicd v. Szerbo­­­­ dem eigenen Herzen, und so jet und willkommen, willkommen, willklommen neues Jahr! E. M. Der Gemwerberath hat den Gejegentwurf über die Regelung v8 Haufir handeln und das Wander­ betrübt sie — bald er zerstiebt und im nichts sich auflöst — mehr, als wenn er nie vor ihren Bliden gegaufelt hätte, nie in die Lüfte gestiegen wäre. Wir aber sind Alle, mehr oder weniger, große Kinder: eine Erwartung, die nicht erfüllt zu wer­­den versprach, ein Traum, der seiner Verwirklichung nahe schien und die dann beide, kaum gegrüßt, ent»­shwinden, verwunden unsere Seelen mehr, als wenn sie niemals vor unser geistigem Auge getreten wären, als wenn wir stets nüchtern und freudenlos die Tage kommen und verrinnen hätten sehen müssen. Neues Jahr! nein! dir seiest nicht unbeschei­­den gebeten, daß du jedem Herzen ein zweites, je­­der Liebe eine Gegenliebe, jeder Empfindung ein Echo, jeder edlen That ein Monument und jeder wohlthätigen Handlung eine Denksäule bringen sollst, allein das sei ung freundlich gewährt, daß du das Herz der Zarten bewahren mögest vor dem An­­fassen der Rohen, daß du jegliche Liebe behüten mögest vor. Undanf und Bek­ennung, daß du jede Empfindung bejhüßen mögest vor der Deutung der Verdorbenen, daß du jede edle That beschirmen mögest vor dem Kommentar des Pöbels, und daß du jede wohlthätige Handlung umfrieden mögest mit ‚einer ewig grünen Tarıewand von Bewußtsein in Dem Tage, or ‘ arad tari­ei der Orden IH. Klasse. — Ferner wa­ren Johann Schönbo, Reichstags-Abgeordneten & Szentmitle3 so­wie dem­­ Präfti­anten Grafen Hei­torfrei die Kämmererwür­de. Gensdarmerie-Oberlieutenan­ 2osdorfer tarfrei den­­ Rittmeisters. O Spenden des . hat der Schulgemeinde Mi­litischen Bezirke Obder-Holle anläßlich des du­rchgeführter eine Unterstüßung von 20­ mentar-Ereignisse geschädig darf im politischen Bezirk reich zur Linderung ihrer 100 fl. aus der Privatkaf­f 3ur Dezentrafis Wie wir erfahren, hat Zu­läggi anläßlich seiner A: der zu ernennenden 11 der königlichen Tafeln­er­nehmigung unterbreitet.­­ © Steuererleichter Weferle hat im ganzen treibungen für die eingestellt. O Die Stadt M­bung in die Reihe der m Jurisdiktionsrechte der lebten, am 30. Dezer versammlung der stadt" einhellig beschlossen, eine Petition um die Regieru­n Der junge 61 Großes Aufsehen erregt Sproßen eines der­­ Magnatengeschlechter bei dem Grafen Pista Karo­lin des Bolfstheaters, Ne einer Israelitin, aus­­ den­ Graf K­arolyij zwanzig Jahren steht, gab er nach Szolnof zu einer fi) bereit3 vor mehr . Budapest. Da seither Fi jungen Grafen in Budapet Anfragen in Szom­pf­erga gar nicht gewesen sei, wo de3 Grafen bei der Polize­ierschwinden des Sohnes ,­langte aber an die Polizei Borissa Frank, welche Budapest sich entfernte um wandte in Naab besuchen eingetroffen und abgängig sich offenbar in’s Ausland O Octave Fenillet der Telegraph den Tod ein fruchtbarsten französischen |­fer. Doctave Fenillet im 68. Jahre seines an li Erfolgen reichen Lebens ver O Graf Bela Giri zum Hofrathe­im Minister bevorsteht, wurde am 23. $ bereng im Weißenburger KR Seine Gymnasialstadi Privatschüler­ei den Biaris Maturitätsprüfng bestand­­ er das juristische, richterliche liche Examen abgelegt, wurde zept3prastisanti im Austiz­­zum Konzipiren im Ministe­ram­t. Stets von Interessi wejen erfüllt, ging er 1874 mund Szehayi und Alois Stantinopel, wo er an der­s thätig war. Zurückgekührt, bereng niede und nahm regen Antheil. Im Jahre mit der Konterte Maria Es Grafen Ladislaus Esterházy Kämmerer enannt, 1882 Feuerwehrvebandes gewählt folgte seine Ernennung zum Benburger $mitats. C­enter Wien wird reihn­hen V tente dürfte von Bernthui­nen zufolge­­ minister dar der fünfperze verzinslichen

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