Oedenburger Zeitung, 1891. April (Jahrgang 24, nr. 73-98)

1891-04-01 / nr. 73

EEE x. l» » * . RIRORTTTESTTRERTETT­EN -­­er - ,- ,-,« Herr Jakobsom ehemals Dragoman der russischen Gesandtschaft in Bukarest,der Mann,welcher die früheren bulgarischen Verschwörungen gelenkt hat, ist kü­rzlich,und zwar,wie mit auffälligem Nach­­druck ebetont wurde auf Betreiben Hitrowo’s aus Rumänien ausgewiesen worden;er soll sich nach­­ Genf oder London begeben haben,wo er unter den russischen Flüchtlingen,den Gekränkten spielen und als Mouchard wirken dürfte.Hitrowo selbst kehrt erst aus Petersburg nach der Dimbowitza zurück. Beide Biedermänner haben so nach für ein Alibi gesorgt und dürfen ausrufem»Wer kann uns etwas beweisen?!«Fält jedoch von ihren Werkzeugen eines in die Hände der bulgarischen Polizei Jo wird das­­selbe nach der Verurtheilung reklamirt und dann für die ausgestandene Angst belohnt Der Anschlag ist,trotzdem er ein Menschen­leben dahingerafft hat,fehlgegangen,da Statr­­buloff mit heiler Haut davongekommen ist.Der Tiger,wenn er einen Fehlsprung gethan hat, kehrt mit gese­nktem Kopfe um­,Rußland wird jedoch von seinem ausersehenen Opfer nicht loslass.Neue Verschwörungen und Morde können erkauft,neue Schwierigkeiten für die sophiotischen Machthaber geschaffen werden.Und Bulgarien hat durch den Rücktritt Crings seinen eifrigsten Beschützer ver­­loren,der,weil Italien nicht an Rußland grenzt, mancher Rücksicht entbunden war,die unsere ge­­meinsame Regierung fesselt.Rudini hütet sich, den Unwillen des Petersburger Kabinets auf sich zu ziehen. Aber Bulgarien hat, Dank der Weisheit und Energie seiner Staatsmänner und der Beson­­nenheit der starren Mehrheit seiner Einwohner, die größten Gefahren glückich überstanden, so daß wir überzeugt sein dürfen, er werde auch­ ferner allen mogrowitischen Imtriguen und Verbrechen siegreich wi­derstehen. Ueber den Begriff Kaufmann und über die Berechtigung Kaufmann zu sein, werden oft Tragen gestelt. z. B.: Kann jemand, Höcder und Greißler mit denselben Artikeln Handel treiben? Zum Handel mit welchen Artikel berech­­tiget die­­ ertheilte Gewerbekonzession ? Hierauf kann die Antwort ertheilt werden, daß das Geschäft des Höders, Krämers und Greif­­­ers auf einen engeren, den Rahmen des Stein­­gewerbes nicht überschreitenden Streis beschränft ist. E35 sind daher auch diese Geschäftsrente laut S 5 des Handelsgeseßed (G.­4. XXXVI , 1875) mit gehalten, ihre Firmen gerichtlich­ protokolliren zu lassen, denn sie werden nur als Staufleute ange­­sehen. Der Greikler und der Spezereihändler sind zwar berechtiget mit den gleichen Artifein Handel zu treiben, aber der Greißfer genicht nicht jene Bartheile, welche dem gerichtlich protokollirten Kauf­­manne zusommen, dessen Geschäftsbüicher z. B. von Geieges wegen halbe Beweiskraft haben, und ist auch der Kaufmann leichter in der Lage zu Tredi­­tiren und sich so einen größeren Umfaß zu sichern, als der Greißler und genießt auch selbst größeren Kredit. Uebrigens kann vom wissenschaftlichen Stand­­punkte aus der Begriff „Kaufmann“ nicht von der Firmaprotokollirung und Buchführung allein ab­­hängig gemacht werden, denn im Sinne des Han­­delsgesäßes ist jeder als Kaufmann anzusehen, der in eigenem Namen sich gewerbemäßig mit Handels­­geschäften befaßt. Aus der erwähnten Bestimmung ausgehend, kann ein Greißler deshalb nicht als Kauf­­ann gelten, weil sein geringer Umlag den Rahmen des Kleingewerbes nicht überschreitet und weil inner­­halb diese geringen Rahmens von einem Betriebe von Handelsgeschäften nicht die Nede sein kann. Auf Grund der ertheilten Gewerbekonzession können nur solche Artikel verkauft werden, für welche die Konzession ertheilt worden ist, z. B. ein Eisen­­händler, deren Konzession nur auf den Handel mit Eisenwaaren lautet, man auf Grund dieser Kon­­zession nicht auch Spezereiwaaren führen. M. der die Befähigung als Kaufmann nicht befikt, eine Konzession zur Ausübung des Spezereis und Gemischtwaarenhandel8 erlangen, oder nicht? Hie­­raus ginge aus dem Gesee die Antwort hervor, daß in Ungarn jedes großjährige, oder großjährig erklärte Imdividuum, ohne Unterschied des Ge­­schlechtes, innerhalb der Grenzen des Gewerbe­­gejeges (&.­U. XVII , 1884), welchen Geschäfts­­zweig immer, also auch den Handel, wo immer selbstständig und frei betreiben dürfe. Der Handel gehört nicht zu jenen Geschäftszweigen, zu dessen Betriebe es vorgeschrieben wäre, theoretische oder praktische Vorkenntnisse nachzuweisen, somit fann die Konzession zum Spezerei- und Gemischtwaaren­­handel oder zur Greißlerei, wen immer ertheilt werden. Welcher Unterschied ist man zwischen Hödern, Krämern, Greißlern und Gemischtwaarenhändlern ? Kann trug dieses Unterschiede( auch der Krämer, Später wohlbehalten über die Grenze nach Spa­­nien schaffen werde. Im solcher Weise läßt si alles retten, und Barre kann Ihnen nichts mehr anhaben. Ich danke Ihnen, mein Herr, erwiderte Adhemar kalten Tones. Ich Habe michts zu ver­­bergen und man kann zu jeder Stunde zu mir kommen. — Bedenken Sie... — Ich habe Alles bedacht. Ich würde Ihren vortrefflichen Rath mit Vergnügen befolgen, wenn mein Neffe Hier wäre. Sie willen aber so gut wie ich, daß er in diesem W­ugenbliche in Deutsch­­land ist. — Sie trauen mir nicht, und haben Unrecht. Sie haben in mir einen wärmeren Feund, als Sie meinen, und indem ich Sie rette, komme ich nur den Wünschen meine Bruderd nach). Bei diesen Worten stand der Graf entrüstet auf. Er empörte ihn, sein Leben dem Schule Ney­­mier’s verdanken zu sollen. — Lassen Sie und nicht weiter von der Sache Sprechen, sagte er. So ausgezeichnet auch Ihre Absichten sind, so habe ich doch seinen Grund, irgend etwas zu befürchten. Ich habe die Ehre, Ihnen gute Nacht zu w­ünschen. — L­assen Sie sich wenigstens gesagt sein, daß die Gensdarmen übermorgen in Ihr Haus formen. — Barum nit morgen schon ? — Weil der Befehl noch nit vom Nevo- Autiond=-Slomite de Departement? unterzeichnet ist. — Schön. Auf übermorgen also mein Herr. Der Graf verließ den Garten. Die Horchende Gestalt eilte nach Dives, und der­ Staatsanwalt verwünschte den Eigensinn des alten Grafen, um dessen Rettung willen er Gefahr lief, die eigene Sicherheit zu kompromitiren. (Fortlegung folgt.) TEEN Dom Tage. Ein Besuch in Geht. In politischen Kreisen erregt die Nachricht, das Ministerpräsident Graf Julius Szapäary den gewesenen Ministerpräsidenten Soloman Tipa in Seht besucht habe, großes Aufsehen. Wlan bringt nämlich diese Reife mit der bevorstehenden Ver­­waltungsdebatte in Zusammenhang und ver­­sichert, daß es sich bei den Besprechungen in Geht um „Konzessionen“ gehandelt habe, welche in An­­gelegenheit der Verwaltungsvorlage gemacht wur­­den. So interessant nun an und für sie die Neffe nach Get wäre (vorausgeseht daß sie thatsächlich stattfand), so ist Doch schwer zu errathen, welche Konzessionen gefordert und gewährt wurden. Sollte denn Koloman Tipa ein Gegner der Verwaltungs­­vorlage und mit jenen seiner Anhänger Eines Sinnes sein, welche gegen den Entwurf Stellung nahmen? Wenn dies der Fall ist, wie fommt «8 dann, daß der Sohn des Ministerpräsidenten im Verwaltungsausschusse in­ so Heftiger Weise für die Vorlage eintrat? Vorwahl, die Ansichten des gewesenen Ministerpräsidenten über die Reform der Verwaltung waren stets unklar und die Reife des Grafen Szapáry nach Geßt — sofern dies nicht ein einfacher Besuch it, der allerdings in der stillen Woche einigermaßen seltsam berühren muß — dient nur dazu, dieselben noch unklarer zu machen. 3 wäre in der That zu wünschen, daß die publizisti­­schen Freunde dem gewesenen Premier ein wenig Licht über die gegenwärtigen Ansichten Solomon Tipa’s, die Verwaltungsreform betreffend, ver­­breiten würden, damit man in Ungarn endlich er­­fahre, ob Tipa und seine Anhänger zu den Fremn­­den oder zu den Gegnern der Verstaatlichung der Administration gehören. O Bene Ritter vom Goldenen Dicke. Seine Majestät der Kaiser-König Hat mit Alerhöchsten Handschreiben die Herren Erzherzoge Josef Ferdinand und J­osef Augustin, ferner den General der Kavallerie a. D. Leopold Grafen Sternberg, den Fürsten Edmund Clary und Aldringen, den Grafen Richard Clam-Martinic und den Banus Grafen Khuen-Belasi-Hederváry zu Rittern des Ordens vom Goldenen Bließe ernannt. Die beiden Erzherzoge sind die jugendlichen Söhne des ungarischen Landwehr-Oberkommandanten Erzher­­zog Josef. Die Verleihung des höchsten öster­­reichischen Ordens an den Grafen Richard Clam- Martinic bedeutet zweifellos die Anerkennung für die hervorragenden Verdienste, welche­­s die­­ser Staatsmann während der Ausgleichs-Aktion er­­worben hat. Die Auszeichnung de­s ersten Blary entspricht der patriotischen Haltung dieses Cavaliers in schwierigen politischen Yagen, jene des Banns von Kroatien der hervorragenden Wirk­­samkeit desselben auf seinem verantwortungsvollen offen. i­ O B Adelsverfeißung. Se. Majestät Hat dem teoatisch-slavonischen Reichstagsabgeordneten und Stenjevegzer Grundbesiger Peter Junktovich, so­­wie dessen gejeglichen Nachkommen in Anerkennung seiner auf dem Gebiete der öffentlichen Angelegen­­heiten erworbenen Oberdienste den ungarischen Adel verliehen.­­ Aus der dipfonatischen­ Zeit. Seine Majestät der König Hat dem Legations-Sekretär der I. und f. Gesandtschaft in Japan Heinrich v. Siebold den erblichen, österr. Freiherrn­­stand verliehen.­­ Das Zeichenbegängniß des Grafen von Meran fand am 29. d. in Abbazia statt. Die Leiche wurde über Allerhöchste Anordnung ein­­balsamirt und in Anwesenheit der Erzherzoge Franz, Ferdinand und Otto, der Erzherzogin Ma­­ria Fofjera und der näheren Angehörigen des Entschlafenen, der gräflicher Familien Meran und Lam­berg eingesegnet. Dem Dahingeschiedenen wurden die militärischen Ehren eines Generals bei seinem Leichenfondafte erwiesen. Das ganze Re­­giment Graf Sellacih war ausgerückt; die dienst­­freien Offiziere von Fiume und Abbazia wohnten der Leichenfeier bei. Weiters erschienen Handels­­minister Marquis Bacqquehem, Statthalter Baron Kübed, Landeshauptmann Graf Wurm­­brand, Landesgerichtspräsident Graf Gleis­­pach von Graz, Gouverneur Graf Zichy von Trume, Vertreter sämmtlicher Lokalbehörden, der hier weilende Adel und ein zahlreiches Kurpublikum. Der Sarg war mit Hunderten von Kränzen, da­­runter solche von Erzherzog Karl Ludwig, Erzher­­zogin Maria Theresia, Erzherzogen Franz Ferdinand und Otto und Erzherzogin Maria Josefa 2c. ges­chmüdt. An die trauernde Familie sind unter anderen Konfelenztelegramme eingelangt von­ dem Mo­­­nar­henpaare, vom Kaiser Wilhelm, von der Stronprinzessin-Witwe Erzherzogin Stefanie, Erzherzogin Valerie, Erzherzog Franz Sal­­dvator, der Königin der Belgier u. f. mw. Nach der Einssegnmung wurde die Leiche nach Schönau bei Meran überführt. O­beränderungen in der Generalität. Seine Majestät hat die Enthebung des Feldmar­­schall-Lieutenant- Viktor Grafen Gräveniß, be­­traut mit dem Dienste der General-Remontiru­ngs- Inspertory, von diesem Dienste angeordnet und demsel­­ben das Großkreug des Franz -Jojef3-Or­­dens verliehen; weiter den Feldmarschall-Lieute­­nant August Nemethy von Nemetfalva, Kom­­mandanten der Stavallerie-Truppen-Division im­ Krakau, zum General-Remontirungs-Inspektor ; den General-Major Gustav Freiherrn v. Wersebe, Kommandanten der 4. Kavallerie-Brigade, zum Kommandanten der Kavallerie - Truppen - Division in Krakau; den Obersten Georg v. Rohonczy, Kommandanten des Hußaren-Regiments Graf Ra­­degry Nr. 5, zum Kommandanten der 4. Kavall­­erie-Brigade ernannt und in demselben den Orden der Eisernen Krone 3. Klasse verliehen , dann den Oberstlieutenant Ludwig Krauchenberg des Hußaren-Regiments Freiherr von Edelsheim-Öyulai Nr. 4, zum Kommandanten des Hußaren-Regi­­ments Graf Radessy Nr. 5 ernannt, die Ueber­­nahme des General-Majors Mori. Staenzel, Kommandanten der 14. Infanterie-Brigade, auf sein Ansuchen in den wohlverdienten Ruhestand angeordnet, und demselben bei diesem Anlasse den Feldmarschall-Lieutenants-Charakter ad honores und das Ritterkreuz de Leopold-Or­­den3 verliehen. Der Oberst Wilhelm Goldschmidt Kom­­mandant des Infanterie-Regimentds Nr. 5, zum Kommandanten der 14. Infanterie Bri­gade; der Oberst Alfred Brosc Edl.v. Fohrnheim Komman­­dant des Infan­terie-Regiments Nr. 54, zum Kom­­mandanten der 20. Infanterie-Brigade ; der Oberst Bustav Find des Infanterie-Regiments Nr .4, zum Kommandanten dieses R­egiments; der Oberst Ferdinand Treihere Rosenzweig von Drau­­wehr, dem Infanterie-Regiment­ Nr. 5, zum Kom­mandanten dieses Regiments. . O Parlamentarisches aus Oesterreich. Das Präsidium des Abgeordnetenhauses versendet fol­­gende Mittheilung: „Nachdem Seine f. u. f. Apo­­stolische Majestät mit Allerhöchstem Patente vom 26. März I. 3. den Reichsrath auf den 9. April 1891 in die Reichhaupt- und Residenz­­stadt Wien einzuberufen geruht haben, wird die Eröffnungsfigung des Abgeordneten­­hauses am 9. April L. 3. um 11 Uhr vor­­mittags stattfinden.“ Da­s P­räsidium des öfter. Herren­­hauses bleibt unverändert. 3 wurden nämlich Präsident Graf Ferdinand Trauttmansdorff und die Vizepräfidenten Fürst Alexander Schön­­ « DEE Die Abonnementsgelder erfuden wir rechtzeitig in unser Administrationshurean: Grabenrunde 121 zu senden. u. _ BR,

Next