Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 61, nr. 1-103)

1851-01-01 / nr. 1

CHOR-l- QiMsi-oöocatl..4msl. Konto-C,Mitmow,eris tagn.Ssm-1ag.sostetsük .IaUatbeJad-Ifl.,vsi bieneliqkaLJenMos sat40h.-Mitpostversenk .scsgbalbjädtigdsi.vikks telläd1592ß.40kk. Hermanufitadt am \ Siehenbürger Bote. i. Jänner isst. Inferate eds Art werien in der vr. Dochmeister'schen Buchhandl, "angenommen. Das einmalige Einrühre einer einspaltigen Peritzelle fortet 3 fr., für eine zweite­­ und dritte Viererholung 21.8. Din » > _­­ 7 Anmtlicher Theil. —­ ­ Kundmachung 1. Laut desJst­:Finanz-Min­isterial-Erlasses vom 4.Dezember 1850 j Jahr16902­ F.M.,haben Seine Majestät mit ein­erhöchstem Patente ,«.·o««u29..«9 November 1850 zu befehlen geruht,daßng Tabakmonopol in«den Kronländern Ungarn,Kroatien,Slavonien, Siebenbürgen und in der Woiwodschaft Serbien mit dem Temeser Banate, dann in der Militär­grenze und dem Küstengebiete vom 1. März 1851 am einges ·­­führt werde. ·Nach der Bestimmung vieses bereitek undgemachtm allerhöchsten Patentes,AbsatzL,sind die Vorri­nge an Tabakblättern und Tabak- Zabrifaten, welche si bei Einführung des Monopols im Privatdesige befinden, insofern dieselben den eigenen Bedarf bed­iefsgerd für einen Zeitraum von vier Monaten übersteigen, bis F. E. Finang-Bezirkd-Dirersion, in deren Amtsgebiete, sie sich be­­finden, anzumelden, widrigend bei Unterlassung oder Unrichtigkeit dieser Anmeldung, die in dem 8,86 des provisorischen Gejeges vorgeschriebene Strafe nach der, den gedachten Bedarf überschreitenden und um angemel­­det gebliebenen Menge zu verhängen Das Gefälle wird für ihre geeignet befundenen Tabak käuflich übernehmen, und, für die einen Awedte a den ARE­A Einlösungspreis,­­ die Fabrikate aber Schänigung, ausgemittelten Betrag vergüten. Die nicht vom Gefälle erlenee den­kr­­ad von dem Eigenthümer zu ver­steuern, oder binnen eines Zeitraumes, der von Fall­schaffenheit der Umstände, zu bestimmen von sein.­­ Da bis zum 15. Februar 1851 Das Musland auszuführ gen in Siebenbürgen schwerlich schon aufgestellt sein können, einstweilen, bis zu deren Aufstellung, die politischen Behörden und zwar Die Ef. Bezirke- und Unterbezirks-Kommissariate (Bezirks- und Unter­ yzirksämter) zur vorläufigen Webernahme dieser Anmeldungen über Die in Privatbefige befindlichen, den viermonatlichen eigenen Bedarf des Befigers überschreitenden Tabakvorräthe ermächtigt. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnig und Darnachachtung verl­autbart­ wird. .. Herm­annstadt am 20.Dezember 185(). Der k.k.Civil-und Militär-Gouverneur im Großfürste­xteuim­­.Siebenbürgen:Feldmarschall-Lieutenant: Ludwig Freiherr von­ Wohlgen­ntl­. Rk.30,764c.b1·6.1850. " · zu Solge hohen Erlasses des Heren f. f. Finanzministers vom 19.­­ Oktober 1850 über die Vollziehung der Anordnung des allerhöchsten Patentes vom 29. September 1850 (kundgemacht im Reichsgeiegblatte des Jahres 1850 CXXXIH. und CXLVI Stüd) betreffend die Einhe­­bung der Verzehrungssteuer von Bier und gebrannten geistigen Slüfiigs feiten, ist­ jeder, der. eine Gewerbsunternehmung, mittelst welcher die Er­­zeugung von Dier, oder die Erzeugung, Bereitung oder­ Umstaltung ge­brannter geistiger Flüssigkeiten betrieben wird, auszuüben beabsichtigt, erpflichtet, dem Gefälls-Beamten, dem Die Ueberwachung der verzehr­­ungssteuerpflichtigen Unternehmungen des Ortes zuge­wiesen ft, in dreis­­­acher «gleichlautender Ausfertigung eine genaue Beschreibung der Er­­zeugungsstätte,­­ d. i. der­ zum Gewerbs-Vetriebe gehörigen Lokalitäten, nebst deren Kommunikationen unter sich, und nach Außen, und ein Ber­­eichniß aller Wertsvorrichtungen und Aufbewahrungsgefäße zu überreic­hen, und darin zugleich von den Dienstleuten Ddenfeigen oder Diejenis gen­ namhaft zu machen „ welche die Aufsicht über die Hebuigen führen. Die Beschreibung, sammt dem V­erzeichnise muß feserlich geschries­ben sein, und dann weder abgeänderte i “radi­er er­s­te‘, noch durchstrichene oder radirte. * Sie hat sämmtliche, in der Erzeugungsstätte befindliche Ste jeugungsbetriebe geeignete Geräthe a Bewigun­gn­ur aller goldbe­mögen zum Gebrauche bestimmt sein oder nicht, und sich im vorge­kommenen Zustande befinden oder­ mangelhaft­­ sein. --- Insbesondere ist darin der­­ Rauminhalt der Geräthschaften anzugeben, wozu besonders die Braupfanne, Kühlftüde, Gährbottige, Maisciwärnter, Keriel (Blar­jem), Kühler, Maischbehälter, Kühlwannen, Hefens und Spülichgefäße, Sutter- und Branntweinbehälter, und über­haupt alle, für ‘die Bereitung der Stoffe und zur Aufbewahrung des an Ben­euen c­te gehören.­­ ·’Uchf MV spthine Erzeugungs-als die Ausse waru «-0«­­täten genau anzugeben, Dieselben mögen von dem Hahn Ye thümlich beseisen oder gemietet, oder ihm unentgeldlich überlassen” sein und legtere sich ins dem­ Otte” der Erzeugung oder außerhalb” desselben befinden. Nachden zu Folge des hohen Miklisterial-Erlasses vom 14. Dezember 1850, Zahl 17381/ 3. M. (hierlandg unterm 23. Dez­zember 1850, Zahl 30316/ €. M. ©. kundgemacht) der Beginn der Wirksamkeit des allerhöchsten P­atentes­ vom 29. September 1850 wegen Einführung der Bergehrungssteuer von gebrannten, geistigen Slüss­­igkeiten und vom Bier in Siebenbürgen, bis zum 1. Februar 1851 hinaus­­gerät wurde, so wird hiermit Jeder, der eine Gewerbsunter­­nehmung behufs der Erzeugung von Bier, oder behufs der Erzeugung, Bereitung oder Umstaltung gebrannter geistiger Flüssigkeiten auszuüben beabsichtigt, verpflichtet, längstend bis zum 15. Jänner 1851, und bei den erripteten Unternehmungen wenigstend vier Wochen vor &rs nung des Betriebes die erwähnten Beschreibungen der Gewerbes treffenden Finanzwach - Leftland- Kommanden zu Hageg,­ Kronstadt, MRafikten, MWersevorrichtungen und He Han­die­bes. Kezdi- Vafärhely, Arnstadt, Gfif-Sereda, Klausenburg, Maros-Bäs , ging vorschriftmäßig de­n Grundlage der, behufs BamnEnes­er EN, bilden sollen. Im Zwecke welchen jene Beschreibungen Sektion Hapeg den Umkreis die Sektion Hermannstadt den Umkreis Mühlbach, Keupmarkt, Schäfburg, Neps, Großichenf und Plejchkirch ;­­ die Sektion Kronstadt den Umkreis des Distrikte Fogaraich und des politischen Bezirkes Kronstadt; die Sektion Ksydi-Väfärheln den Umkreis politischen Deziried Sepii-Sent-Oyörgy; die Sektion Gjit-Szereda’ des politischen Bezirkes Cik-Szereda; die Sektion Klaus­senburg den Umkreis bed Klausenburger Distriktes ; die Sektion zu Ma- 108-Bajachely den Umfreid des Maros-Bläfärhelyer. und Udvärhelyer die Sektion Biftrig den Umkreis des Häpeg 2008, ganzen Retteger Diftriftes, des Filial-Distriktes Biftrig und des Bezirkes Säadistssch-Neen; — endlich Die Sektion Karlsburg, den Umkreis des Blasendorfer und Körbs-Banyaer politischen Bezirkes in fi fallen. Zur Bequemlichkeit von Parteien hat die k.k.Finanz-Landes-Direk­­tion Formularien der einzubringenden Beschreibungen der Gewerbs-Lo­­kalitäten,,Werksvorrichtungen­ und Aufbewahrungs-Gefäße,dann die Anmeldungen zum Betriebe des steuerbaren Verfahrens, endlich Die Erz­ee­ag in Drug legen lassen, und wird nach erfolgter Drud- Auflage damit sämmtliche Finanzwache-Sektionen, Steuerämter, Sarg­ämter, Dreißigstämter und Gefälld-Kaffen zu dem Zweckk betheilen, um sie gegen GErjag der Drudfosten an die Steuerpflichtigen zu verschleißen. Welches zur allgemeinen Fenniung hiermit verlautbart wird. Hermannstadt, den 23. Dezember 1850, — « Deckt Civil-und Militärs Gouverneur im Großfürstenthum, ,Siebe­nbürkzcht,Feldmarschall-Lieutenant:«­« Ludwig Freiherr von Wohlgemuth sp. «—-.Nachrich­ t. « sz Der Stand der Viehseuche in Siebenbürgen hat sich in dem Zeits­­­eagmp vom 1.bis 15.Dezemberl.­J.wenig geändert. Die Anzahll der Genesenen zu den gefallenen Viehstücken vergärt sich wie 3:2. Nro. 30688 C. M. G. 1850, bei der­­ tuech eine billige 15. Februar angemeldeten, den ist. schreitende Tabakmenge hingegen wird ist, 1851 In zur Verwendung in Kundmachung. 7% Bent Mer” zu Fall, nah Be: Die F. f. Hinang-VBezirke-Direftio­­jo werben ı . jarhely, des dann Bilttig den Umfreis Bezirkes; — Die Vormalichbottige, und Karlsburg ber deutlicheren der in Dreifacher Bestimmung leicht fadyer gleichlautender Ausferti­g "«­­indem Diese Beschreibungen Die der Steuer-Einführung vorzunehmende Amtes zu überreichen ft, in ER Des der Finan­z­politischen Bezirke Deva und der politischen Bezirke Š­­­ed

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