Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-01-02 / nr. 1

N « Wr %, Erscheint wöchentlich 4 mal, Montag, Mittwoch), Freitag Kostet­­ naihe Sasr rs is Sieb­enbür­­ iertell . Mk. , Li nr 1852. Inserate­­ aller Art werden in der von Hochmeister’schen Buchhandlung angenommen. er Rote Das einmalige a einer einspaltigen Petitzeie Mmllahredeom + roftet 3 Fr., für eine zweite 40 Fr. Mit PVofversendung halbjährig 6fl., vierteljährig 2fl.40 Fr. und dritte Wiederholung 2.6M. . e fcyen Ordens dens gemäß, a ei i der. dazu 7 272 Amtlicher -Nro. 3559 M. C. G. 1851. re des hohen Ministeriums des Innern vom 2. d. haben Seine Majestät mit allerhöchst unterzeichnet­en, das e­r Oberlieutenant im Infanterie-Regimente Nr. 23 und Regimentsadjutanten Gustav Hild als Ritter des­­ Fall, österreichi» die jed­en österreichischen Kaiserreiches allers heben­s in Renntung gebracht wird, Hermanntadt den 30. Dezember 1851. Der F 1. Militär­s und Zivil-Gouverneur von Siebenbürgen Feldmarschall-Lieutenant­ und Armee-Korps-Kommandant Für Karl zu Schwarzenberg. . 46 M. C. G. 1851. * en Mittheilung des Hohen E­­en nr vom 29. Rov. I. 3.3. 8898 H. haben Se. Majestät der Kaiser mit a. 5. Ent­­schliegung vom 12. Nov. d. 3. den Generalkonsulatskanzler in Obderla Anton Maurig zum Konsul und Verweser des Generalkonsulates­­ in­­ Ancona allergnädigst zu ernennen gerußt. Welche d semit zur öffentlichen K­enntniß gebracht wird, Hermannstadt den 19. Dezember 1851. Für den Militär­ und Zivil-Gouverneur : Ad Nr. 1712 praes. Bordolo, EM. Bei der am 16.Dezember ts etstangefundenen Verlposung deut­­scher Münzscheine ist die Serie Buchstabe A.2.,der Schein zul Okr. —eben worden. » U­m Hiernach kann jeder mit dem Buchstaben A.2.bezeichne­te deutsche MukIz- Hein zu 10 fr vom 16. Februar 1852 angefangen, binnen zwei Mo­­naten, gegen sechs Kreuzer in Silber .­ und 4 fr. in Kupferscheidemünge bestimmten Verwechslungsstaffe In Wien (Herrengasse sr, Handisches Gebäude) und bei den Landeshaupt­­(Einnahms-) sn in den Kronländern ungewechselt werden. Medrigens werden ‚diese verloosten Münzscheine nach Ablauf der die Frist, gleich den nicht verloosten, bei allen öffentlichen Karsen ‚oc fortan ftatt Baarem angenommen. Am 25. Dez. 1851 ist in der E. E. Hof. und Staat­sbruderei in Wien das LXXII. Stüd des allgemeinen Neid­egefeg- und Regierungs>­estatted und zwar vorläufig blos in der deutschen Alleinausgabe aufge>­geben und versendet worden. « Dasselbe enthält unter­­ Nko.255 das kaiserliche Patent Vom 22.Dezember 1851,wirksam für den ganzen Um­fang des Reiches,womit der Umfang der Militär­­gerichtsbarkeit(Militär-Jurisdik«twas-Norm)bestimmt,und·festgesetzt­ wir·d, daß diese Bestimmungen für Te Kronländer am 1.Jänner 18­­21n Wirksamkeit zu treten haben. z« Sheil. der eisernen Krone II. Klasse, in den Nitterstand bes geruht. « Kundm­achuttg. den Staaten D Richtamtc­icherzheit. Aus dem Sachsenland,«)30.Dez.Mit dem sinkendenhahr hat der Conflur in Herm­annstatt sich,,vor der Hand­«wie wir hören »aufgelöst..Zwei Jahre in Einemfort haben die Herren unter dem kupfernen Dache getagt und wie man in England von einem langen Parlamente spricht, so wird die sächsische Geschichte einst von einem *) Eingesendet, « Mir­ es langen Conflut erzählen­ ich, denn die Gegenwart weiß blutwenig von feinem Thun und Laffen. Zwar hat und der „Bote“ einigemal mit der Nachricht erfreut, die Unis verität werde­ ihre Arbeiten und weiß. jung druden lassen; auch ist erschienen und in den Händen in Phrase, und seitdem bei allen wichtigen Gefegen unfer zur Begründung desselden einst erzählen, sage die b. Regie: der That die „Denkschrift der fadhf, Nationsuniversität bezüglich der beantragten Landesverfassung und Lands­tagwahlordnung für das Sachsenland“” vom „Denkb­risten“ warten wir noch­ vergeblich, man sih in diesem Falle damit ausgeredet: die Regierung lasfe es nicht an; nach den von werden, ist jener Vorwand nicht mehr möglich. Warum löst also der Gonflur seine Wort nicht? Manifestirt er sich etwa so ‚ald der Ausdruck, die der „politisch geritten Nation ?* i Jn der That man kann sich,j"c nachdem,einesZorm oder Schmerz­­gefühles nicht erwehren.Nach der,,noch immer zu Recht bestehen­den alth­erfassun­g«hätten die Universitätsdeputirten Instruktionen em­­pfan­gen sollen—sie nahmen keine mit,indem sie sich mit dem Epithe­­tonorn ans Vertrauensmänner bezeichneten.Nach derselbem grade vons der Universität so oft hervorgehobenen Geltung der alten Verfassung häten sie an ihre Sender regelmäßig Bericht erstatten sollen­——es ge­­schah nicht aus demselben Grunde.Etwaiger Unzufriedenheit hie und da begegnete man mit dem Versprechen,alle Verhandlungen durch den Du­ck zu veröffentlichun gei­siert Persönlichkeiten der Universität die Absicht hatthy jenes zut Auch wissen wir gewiß, daß die Hervorras­en, um so unerklärlicher ist die Unterlassung. Darum richten wir v Wort der Mahnung, das Wort der Bitte um Die Herren: Iösen Se Ihr Versprechen, wie deutsche Männer und veröffentlichen Sie Ihre Abeiten durch den Druck. Ihre Ehre erfordert es; seit siebenhundert Ihren hat eine Universität von so inhaltsschwerer Bedeutung für die Zu­unft des­ deutschen Volkes in Siebenbürgen nicht stattgefunden: «… miß Ihnen wünschenswerth sein zu zeigen, wie Sie die fühn übernom­­mene Verantwortlichkeit gewissenhaft erführ, damit Ihr Name nicht ein Wort des Unsegend werde für späte Geschlechter. Das fährliche Tolf hat ferner ein heiliges Recht darauf; seit Jahr, und Tag haben Sie gesprochen und­­ verhandelt über seine heiligsten Güter: er will wil­­ja, ob sie seinen wahren Bedürfnissen Rechnung getragen haben. Ganz Oesterreich endlich hat ein Interesse, Ihre Arbeiten zu fennen; bi dem begonnenen Neubau des Staates, der nirgends von größerer Bedeutung für­ dessen Zukunft ist, ald hier im Osten, muß jeder Theil wiffen, wessen er sie von dem andern zu versehen hat. Darum, verehrte Herren, lassen Sie Ihre Arbeiten drucen! Noch wie das aber geflieht, ist dringendst nothwendig, ein umfassender Be­­richt über den Stand des fächficchen Nationalvermögens. Wir Haben die großartige Widmung desselben zu Schulzweden jüngst umfassend durch die­­ Wiener Zeitung kennen lernen, gleichzeitig aber gen finstere Gerüchte durch das Land, das Vermögen reiche für jene Idmung nicht aus und es seien vor kurzem mo­dificirende Nachtragsa­bstimmungen getroffen worden. *) Wir können nicht glauben, daß es nicht ausreiche. Denn als am 22. Aug. 1850 jene Dotation von der Universität gemacht wurde, hat diese doch gewiß nicht ins Blaue’ ge­­hindelt, sondern ist nach vorhergegangener Rechnung zum Ergebniß ge­­n­mmen, daß nach Deckung der bis zur Organisation fließenden syite­­ke Ausgaben die betreffende Summe vorhanden sei. Eine an­ 5) Warum werden, Die Geschichte jenes Geheimnis um eine Möglichkeit derselben nicht ab, wird ihre Vorlagen einiger Wenigen: an 8. Februar 1850 aber auf Im Vormärz gleichfalls gedruct feine Beischlüsse? „legale Vertretung“ im Druck die andern hätte dem Ministerium ausgesprochenen Grundlagen über die die Vorträge der Mis wie Dan Hat allen Grund, anzunehmen, daß mit der Einführung der ordentlichen Gerichte die Vermögensbestandtheile der Sibfischen Nation bis zu der, die Dotationssumme betragenden, Höhe zusammengebracht werden können. An der Schwächung der Einkünfte der Nation durch die mindere Einträglicheit der P­achtungen kann die Schuld nicht der Nations-Universität allein zugeschoben und ist dies ein Uebel, das sich mit der Konform­irung des­ Rechtszur­standes im Lande, mit der Erhaltung des allgemeinen Friedens voraussichligh wieder heilen läßt. Von modifizirenden Nachtragsbestimmungen in Bezug auf die Widmung vom 22. August 1850 ist uns nichts bekannt; auch sehen nach erfolgter allerhöchster Sanction der a - - - e. A en Fe Fa Ele Ye

Next