Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-03-22 / nr. 23

Siebenbürger Wochenblatt. N­it allergnärdigster Bewilligung. ———— 6 Kronstadt, 22. März Siebenbürgen. Landtagsnachrichten.: 32. Sigung. (Fortf‘) Der seine Maroscher Abg.: er verstehe die­ Konseription nicht:­­etymologisch, sondern so, wie die Umstände es er­­heirschten. Die Stände hätten gegen seine Instruction den: 20er status quap angenommen. ı Was ist aber eine Konscription:? «Antwort:­ die Beschreibung eines status quo; dieser Fan getreu „man aber auch schlecht fein. Warum ist "die 20er Gonscription:schlecht ? weil sie ven damaligen statusoqus,nicht getreu enthält. " Die Stände haben ausgesprochen,­­diese Konscription sei zu berichtigen, und do verlange Imanı meist von einigen Seiten sich, das rüber zut berathen, obi man rectificiren solle oder nicht? dies­ begreife­ ich nicht. Nach meiner Ansicht kann die 20er Gonseriptiom nun dann gutvfein, wenn sie den­ da=­maligen status quo getreu nachweist; ich verstehe den Irsthinnigem: Beschluß so, daß die Nothwendigkeit der Neectisieirung D angenommen worden­ ist, und dermalen b[loß von der Art der Ausführung die Rede sein kann. Ein Gr. und Regalist: Se. Erc. erklärte, der Sinn des Beschlusses sei, daß die Konscription nach dem 20er status quo zu berichtigen sei.. (Präsident: grade nicht, sondern er habe blos gesagt, d’es sei auch eine von den Ansichten ‚gewesen, über die man debattirt habe;.aus der legten­ Sigung habe man, ja grade die Frage zur vor­läufigen, Berathung verlangt: ob man. die Gonscription nach dem.20er oder ‚dermaligen status quo rectificiren solle? Nach, meiner, Ansicht ist .iept blog. das die. Frage: was verstehen wir unter, Nectificirung, und in welcher Weise wollen wir. sie­ anwenden ?) Ein Abgeordneter von­­ Unteralba: er verstehe das Protokoll so wie der Präsident, und flimme dafür, er solle die Nectificirung nach dem 20er status quo ges­chehn. . Ein Alog des Udvarhelyer Stuhle, wenn durch Trennung, der Meinungen nicht der­­ abnorme Zustand herbeigefü­hrt­­ werden solle, daß die­ Minorität entscheide, bitte er Sr. Eric. die Frage zu stellen, ob es bei seiner Enunciation aus­ voriger Sigung bleibe? Ein Kraßnaer Abg. flimmt. für Rechiftcirung, der 20er Sonseription nach dem dermaligen Bestand, Ein Thor, d­aer Abg.für das J.1840. Der Mittelstolhofer Döbergespan: man künne nach dem dermaligen sta­­tus ‚quo ‚nicht rectificiren. «Die 20er Konscription­ sei als fehlerhaft verworfen worden, weil’ sie nicht im Sinne der nfteuction abgefaßt­ sei, weisen wir sie­ also­ zurück, damit, ‚sie­ im Sinne der Instruction ‘verbessert werde. Der Präsident ließt:; einen­ Punkt aus der Instruction, wor­ac, wenn ich­ sin der, Gonscription, wann immer Fehler ergeben sollten, viele verbessert werden müßten.) Ein Freiherr und Regalist: darüber sind wir im reinem , daß die­ Gomscription fehlerhaft ist, e8 handelt sich nun­ darum, in welcher Weise wir sie verbessern sol­ len... In dieser ‚Beziehung,hat man’ fun auf den ersten Dunft der Instruction­ berufen 5.dieser. ist­ zwar­ gut, find­e3 aber­ auch ‚Die­­ übrigen.? Um sie ‚zur ‚Grundlage eines wichtigen­ Vorwurfs ‚der Öefeitgebung zu­­ bewüßen, müßte man s­­i­e vorher mit allem,ihren Punkten bekannt mas­chen. Bis­­­ man dies aber auch thut, stimme­ ich, für Rechiftcirung nach dem dermaligen Stand. Präsident: das Protofoll beweist,­ daß die“Stände die Genscription für mangelhaft erkannt „haben. Der­ Obergespan , von Mittelfzolnof­ erklärte, man solle solle, sie im­ Sinne­ der Instruction verliesern. Der Obergespan von Mit­­telfgolnof: Er habe nicht anders­­ gesagt, als daß man die Gonscription.­ verworfen habe, weil, sie mangelhaft und nicht nach der. Instruction verfaßt sei, man­ solle sie also zurücweisen , damit ‚sie nach der Instruction ver­­faßt werde. , &in Regal ft: nachdem die » Konscrip­­tion zur Grundlage­­ der­ 'Kolonicatur angenommen wor­­den sei, fünne, man sie nach. ‚seinem status quo rectifiz­eiren, denn, dann. wäre der status quo die Grundlage, nicht: die Gonseriptiven. JEim Abg. von, Haromizef: durch. den 20er status.quo sei der Grundherr nicht ger­eichert, daß seine Unterthanen nicht übermäßige Ansprü­­ch­ machen ‚sollten; übrigens, sei ‚der ‚damalige Besigstand dur die seitherigen Theilungen, durch Taufisch: „V­erlauf 1. m.so verwirrt worden, Daß solcher beinahe nicht mehr ins reine ‚gebracht ‚werden künne ‚jedenfalls aber dazu viel­ Zeit und Mühe erfordert werde; er’ stimme daher für den dermaligen Stand. Ein Fogaraf über Abg.: nach seiner Instruction habe er­ sich­ für die Con­­scription erklärt, welche seine, Sender deßhalb, zur Grund­­­lage anzunehmen wünschten, weil dasdurch allen Wirren und Processen­ vorgebeugt werde.­­ Diese, Gonscription sei vielseitig angegriffen „und, behauptet „worden „u micht een

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