Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-03-22 / nr. 23
Siebenbürger Wochenblatt. Nit allergnärdigster Bewilligung. ———— 6 Kronstadt, 22. März Siebenbürgen. Landtagsnachrichten.: 32. Sigung. (Fortf‘) Der seine Maroscher Abg.: er verstehe die Konseription nicht:etymologisch, sondern so, wie die Umstände es erheirschten. Die Stände hätten gegen seine Instruction den: 20er status quap angenommen. ı Was ist aber eine Konscription:? «Antwort: die Beschreibung eines status quo; dieser Fan getreu „man aber auch schlecht fein. Warum ist "die 20er Gonscription:schlecht ? weil sie ven damaligen statusoqus,nicht getreu enthält. " Die Stände haben ausgesprochen,diese Konscription sei zu berichtigen, und do verlange Imanı meist von einigen Seiten sich, das rüber zut berathen, obi man rectificiren solle oder nicht? dies begreife ich nicht. Nach meiner Ansicht kann die 20er Gonseriptiom nun dann gutvfein, wenn sie den da=maligen status quo getreu nachweist; ich verstehe den Irsthinnigem: Beschluß so, daß die Nothwendigkeit der Neectisieirung D angenommen worden ist, und dermalen b[loß von der Art der Ausführung die Rede sein kann. Ein Gr. und Regalist: Se. Erc. erklärte, der Sinn des Beschlusses sei, daß die Konscription nach dem 20er status quo zu berichtigen sei.. (Präsident: grade nicht, sondern er habe blos gesagt, d’es sei auch eine von den Ansichten ‚gewesen, über die man debattirt habe;.aus der legten Sigung habe man, ja grade die Frage zur vorläufigen, Berathung verlangt: ob man. die Gonscription nach dem.20er oder ‚dermaligen status quo rectificiren solle? Nach, meiner, Ansicht ist .iept blog. das die. Frage: was verstehen wir unter, Nectificirung, und in welcher Weise wollen wir. sie anwenden ?) Ein Abgeordneter von Unteralba: er verstehe das Protokoll so wie der Präsident, und flimme dafür, er solle die Nectificirung nach dem 20er status quo geschehn. . Ein Alog des Udvarhelyer Stuhle, wenn durch Trennung, der Meinungen nicht der abnorme Zustand herbeigeführt werden solle, daß die Minorität entscheide, bitte er Sr. Eric. die Frage zu stellen, ob es bei seiner Enunciation aus voriger Sigung bleibe? Ein Kraßnaer Abg. flimmt. für Rechiftcirung, der 20er Sonseription nach dem dermaligen Bestand, Ein Thor, daer Abg.für das J.1840. Der Mittelstolhofer Döbergespan: man künne nach dem dermaligen status ‚quo ‚nicht rectificiren. «Die 20er Konscription sei als fehlerhaft verworfen worden, weil’ sie nicht im Sinne der nfteuction abgefaßt sei, weisen wir sie also zurück, damit, ‚sie im Sinne der Instruction ‘verbessert werde. Der Präsident ließt:; einen Punkt aus der Instruction, worac, wenn ich sin der, Gonscription, wann immer Fehler ergeben sollten, viele verbessert werden müßten.) Ein Freiherr und Regalist: darüber sind wir im reinem , daß die Gomscription fehlerhaft ist, e8 handelt sich nun darum, in welcher Weise wir sie verbessern sol len... In dieser ‚Beziehung,hat man’ fun auf den ersten Dunft der Instruction berufen 5.dieser. ist zwar gut, finde3 aber auch ‚Die übrigen.? Um sie ‚zur ‚Grundlage eines wichtigen Vorwurfs ‚der Öefeitgebung zu bewüßen, müßte man sie vorher mit allem,ihren Punkten bekannt maschen. Bis man dies aber auch thut, stimme ich, für Rechiftcirung nach dem dermaligen Stand. Präsident: das Protofoll beweist, daß die“Stände die Genscription für mangelhaft erkannt „haben. Der Obergespan , von Mittelfzolnof erklärte, man solle solle, sie im Sinne der Instruction verliesern. Der Obergespan von Mittelfgolnof: Er habe nicht anders gesagt, als daß man die Gonscription. verworfen habe, weil, sie mangelhaft und nicht nach der. Instruction verfaßt sei, man solle sie also zurücweisen , damit ‚sie nach der Instruction verfaßt werde. , &in Regal ft: nachdem die » Konscription zur Grundlage der 'Kolonicatur angenommen worden sei, fünne, man sie nach. ‚seinem status quo rectifizeiren, denn, dann. wäre der status quo die Grundlage, nicht: die Gonseriptiven. JEim Abg. von, Haromizef: durch. den 20er status.quo sei der Grundherr nicht gereichert, daß seine Unterthanen nicht übermäßige Ansprüch machen ‚sollten; übrigens, sei ‚der ‚damalige Besigstand dur die seitherigen Theilungen, durch Taufisch: „Verlauf 1. m.so verwirrt worden, Daß solcher beinahe nicht mehr ins reine ‚gebracht ‚werden künne ‚jedenfalls aber dazu viel Zeit und Mühe erfordert werde; er’ stimme daher für den dermaligen Stand. Ein Fogaraf über Abg.: nach seiner Instruction habe er sich für die Conscription erklärt, welche seine, Sender deßhalb, zur Grundlage anzunehmen wünschten, weil dasdurch allen Wirren und Processen vorgebeugt werde. Diese, Gonscription sei vielseitig angegriffen „und, behauptet „worden „u micht een