Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. April (Jahrgang 48, nr. 14381-14406)

1921-04-20 / nr. 14397

- = Emm 3 Beyuaspreis: Be Bermazufehi Ga [eg So ea .... .s. Lei 1] co­m Us Rım­ım Ar. 14397 en siebenbürgisch-Dentiches geb Hermannstadt, Mittwoch 20 Anl 1921 a Bwei Gloff n­ur Beamtenfrage. (Dr.­­ 9) Um die romäniische Armee Ende 1918 nach Siebenbü­rgen einrückte, hätte sie das Land einfach auf Grund des „Rechtes des Eroberers“ einnehmen, über alle bis­­herigen Rechtegestaltungen bis­ auf die Teste zur Tages­­ordnung übergehend und eine Rechtsordnung gang von neuem mit eigenmächtig verteilten Rechten und Pflichten in­­ Bonner. Sie Hätte­n 8 tuns können; nur wäre es iin allen Kulturgewohnheiten, die sich seit der­­ Völkerwande­­rung herausent­widelt haben, u­m Widerspruch gestanden. &3 wäre insbesondere im Widerspruch gestanden mit den Grundlagen, unter deren Flagge Rumänien und seine Bun­­desgenossen den Krieg geführt haben.­­ Sie wollten das einfache „Recht des Eroberers” nicht gelten hassen und er­ ,­lärten auch fü­r das z­wischenstaatliche Leben die Geltung von einen Rechten, deren Verwirklichung ein Erfordernis der Etoififation sei. So weit, als die Ententeleute seiner­­zeit in der­ Ablehnung des Eroberungsrechtes nach den von ihnen begründeten Grundlagen gingen, kann unser einer frei­ Gh nicht mitgehen. Aber wollen wir nicht in längst über­­wundene Barbarei zurücdfallen, so dürfte der Verhsel des politischen Herrn auf den Nechtpfreis der Einzelleute seinen Einfluß ausüben. . Je weiter si die Staatstätigkeit ent­­­faltet, desto mehr vermehrt: sich die Klasse derer, die den Staat politische Gemeinschaften zum Arbeitgeber J ·Zha­kf­ es unter dem oben angegebenen Bokauss­ch auch ihnen gegenüber seinen Unterschied machen, wer­­! Soll. — wie­­ ein’ Kulturerfordernis ist — der Wechsel der Staatsgewalt den Nechtekreis des Einzelnen unberührt haffen; so muß Wohltat, an Bela teilhaft werden. ) 4 beim Staat bei engeren politischen x) hat die volle Sicherheit, sie überhaupt zu behalten, und die Sicherheit, sie unter den Bedingungen zu behalten, unter­ denen man sie allein angenommen hat, unter den Rechnu­­ngen, unter denen der Beamte als Einzelner sich ent­­bat, auf­ eine andere lohnendere Lebensbahn zu richten. Treue und Glauben muß nicht nur für das Verhältnis der Einzelnen untereinander, sondern au­­f das Veh­ältnis des Einzelnen und der Gemeinschaft gelten. Der Einzelne darf — selbst wenn er Beamter ist — in seinen wohlertuorbenen Rechtsansprüchen nicht jcitiglos sein , und der Rechtsnachfolger — in diesem Falle der neue Innes * Haber­­ der Staatsgewalt — übernimmt alle Zeit auch die Bilichten de alten. Fr "«« - « -« - «l­lso GleichMechtigung soll«sein.Mirschdiixt aller­­»MSttebennachsteichberichtigung um ihrer selbst · auf einer Seckenregung zu enden die nicht eben diese-Meist-auf der Seekenregung des NeMTJch habO­anagegen einzuwenden,wenn-,mit dieseö­ oder das an­­den versagt bleibt,wenn nur auch jedesranderem ein Los tritt.Aber lieber,als daß der eine oder der andereds befin habe als ich Jos follens wir es alle zusammen schlechs U W als heuttz wenn wir es nur alle gleich schlecht Mich bitte nur aufzupassem alles reine Gleichbe­ssstreben x alles Streben nach Gleichberechtigung um Wwillen ist anfs diese Seelenregung­ zur­üchu­­«"Und­ vor diesem Streben macht gegenwärtig die W-kultrwelt ihren so tau,weil niemand sich getraut, zusUemeZ ist ein Unsinn festst eine Kulturwidrigke­it. Ach die das goldene Eilegtz wird geschlachtet,da­­—­Ich dassleisch gleichmäßiger verteilt werden kann.Was ·de Agr­arreform in ihrer hmtigen Durchführung WH­ Æt doch Wc­ignut für eine bestim­­te W von Staatsbüngerm für die—Agrarier­» Wsiubes die Meinagrarier für die der Staat bes Wdigt Wi­awelei dennoch­ Mangel am täglichen Brot und an dem, was die vielen erzeugen müssen, die bad tägliche Brot benötigen. Damit der Arbeiter nur, gerade so leben kann, wie er bei mehr Brot mit geringerem Tageslohn leben könnte, muß ein hoher Tageslohn gezahlt werden, von dem der­ Arbeiter nichts hat. Weil er aber bei so Hohem Tageslohn ji nicht auszahlt, zu erzeugen, so wird eben nicht erzeugt. 3 wird vor allem auch nichts be­i ach beshalb. die Wohnungsnot. Alles wesentlich , weil wir noch immer zu wenig Brot haben. Damit aber der Boden gleichmäßiger verteilt werde, wird­­ die Menge der Fruchterzeugung heraßgevradt. Das "Schulbeispiel Der Stund wird lieber auch in die ? von Renten gegeben, die nichts damit anfangen " fönnen, Die noch nicht Fe, richtige, Schulung zum selbst­­ständigen Betrieb haben. Sollte es für den großen Staats­­betrieb nicht ähnlich stehen,­ wie für den Wirtschaftsbetrieb? Noch nötiger, als etwas mehr Brot, ist wohl auch für die Volfswirtschaft ein geregelter und verläßlicher Gang des Staatsorganismus. Aber noch mehr als für die Leitung eines Land­wirtschaftsbetriebes sind für die Leitung der Staats­­verwaltung‘ eine bestimmte Schulung, bestimmte Vorkennt­­nisse, bestimmte Fähigkeiten nötig. Der lieben „Gleichberech­­tigung“ willen­­ werden die Männer, die diese Schulung, diese Vorkenntnisse, diese Fähigkeiten besigen, entfernt smd durch solche erfeßt, denen sie abgehen. . Das Fleisch wird gleichmäßiger verteilt. ten müssen,­ bis wir wiederum zu einer Henne und zum goldenen Ei gelangen? Im diesem Falle ist es eine noch engere Menschenklasse, in deren Interesse die vielen anderen unter dem Schlagwort der Gleichberechtigung leiden müsen. Noch ettwvad! Unter dem Schlagwort der Gleichberech­­tigung wird gegen das Uebergewicht des sächslichen Elemen­­­tes in der Verwaltung des­ Großteiler Komitates ange­kämpft. Der höhere Brogentrag an diezu vorgebildeten Elementen ist es, auf dem Dieses Uebergewicht ruht. Dieser höhere Prozenttag wird ung mißgönnt. Das ist die Grund­­lage, auf der der nationale Bit ruht, gelegentlich der Union Sieben «­epräsentang verwaltet wird Das _ Heeresdienste eine siekherquatetu als ksuigliche schenks nagt­,sogenannte Doustiøsey.Alle diesescrmygesixejle verblieb es der sächsische ukongschnOIanebaggiheek staatsrechtlicheusyawttek , bürgeupmitllugatnimthkejsNeigenes­ exklqu­­hätgiges Bezwigen,’ddurcheinend­»zwanzig Mi­tglieder«s bestehendes-paya- De Grundgefeß für diesen neuen Rechtezustand wurde im Geh­­egartitel XII vom Jahre 1876 geschaffen. Es it in einer "Brit vom ungarischen Reichstag befgroffen worden, als die Sachsen wegen ihrer Stellungnahme gegen die Union Sieben­bürgen" mit Unger und ihrer Teilnahme am Wiener Reiche­tag bei den Magyaren außerordentlich mißliebig waren. Trogdem frht der 8­5 dieses Gefehes ausdrädlich sei, daß das Eigentumsrecht bezüglich de Nationsvr­mögens bu seine Bestimmungen nicht berührt oder geändert werde. Nur die Augziehung des jährlichen Einkommend der Nations­­universität sollte nach dem Gefcg unter allen Bewohnern­ des Königsbodens geteilt werden. Dies geschah gegen den lebhaftesten Protest der Bertreter der sächsischen Nation, der auch später noch aljährlich immer wieder erneuert wurde. Entgegen den Bestimmungen des 76er Gefeges fügte dann der ungarische Innenminister im einer Verordnung über die Bahk­reiseinteilung dem­ geieglich ausschlichlich berechtigten Königeboden an die Territorien von Zalmesh und Si­life, weiterhin die ehemaligen Militärgrenzgemeinden in der Nähe von Hermannstadt und Kronstadt, sowie einige Ge­meinden bei Mediafh, dem Gebiet der sächsishen Hatious­universität zu Dies geschah ebenfalls unwiderrechtlich umb _ Uns BularerR erhalten wir folgenden Wericht: Mittwoch, den 6. April db. 3 Gaben die Verhandlungen über die Reichesvorlage zur Einführung des allgemeinen W­ahlsehtes bei der jäh­fligen Rationsuniversiät im Ver­­waltungsansichut der Kammer begonnen. Wochen hindurch hatten mit der Regierung, beziehungsweise ihren Vertrauens­­männern Beratungen über eine­ eventuelle außerparlamenta­­rische Besprechung des ganzen Fragenkomplexes der faL­h­en Nationsuniversität Ratt gefunden. Anfangs schien es, als ob unsere Bestrebungen zur außerparlamentarischen Prägung der Angelegenheit gelingen sollten. Dann aber seh nun die Regierung die Naridht zusammen, das vor Zusammentritt der auf­grund des allgemeinen Wahlrechtes zu wählenden neuen Generalversammlung der jächrighen Nationsuniversität über die Frage nach seiner Seite Hin beraten werden könne­n, wurde denn die Verhandlung des Geld­entwurfes auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschuss­s der Kammer gesept Bleib nac­h öffnung der Sigung durch Präsidenten N Unghelesen wurde vom Abgeordneten Dr Hans Dito Rot folgende Erklärung abgegeben: · »Diecrhläruugde-Ægeordueteu .Ot«Han-Ottowlh. »Iceh'rmsllussant Nischenen-Ibgeordneten! Matt-USEIN­Gusse-tate-des.fs«cifichesspikes, tosen-Janus-durchmistl­qndeustsehmisntisuf dastüeffebuühuwudeu,­koksesde grundsätersitt-sung absebenndduns gieic seüiicsoiusmenichts­: Die Subesbssgersachsektistkdafxeusisfdetssis tifcheussuigsseyiollisÆ NstteOeiswilftes Jahr­hundert- Sie-Mitknengauben Zwischenh- Königs-bdeusuisendinsmachmtwemuvnty einst-trag abgeschlossen,ders.im Jahre 12s4 ducch der fest-armen Undteuiiceustetbtief Privilegium-Indien«« unm)«feisefetetliche hemmquersieh-.Vers-dres­­uisches reibtiesfeste-alleine cmsediugnssen Meissilleslisecigwis streckt den Sachsenaufbau ihnen nächstens-undunt-Bodenqu Dasdeasqwhseugls suisän­istsscher Befiyvecl­ehesecebiet führte den Namen ee (fundus. regius). Die Sachen hatten eigene &iebarfest und Verwaltung, bes­­aßen eigenen Heerbann und waren ein in jeder Beziehung selbständiges, mit allen Staatsrechten außdgestattetes Bolt. Zur Zeit der Selbständigkeit­ Siebenbürgens waren sie eine der drei gleichberechtigten politiven Nationen. Verschiedene ungarische Könige, so Sigismund, Mathias, Babislaus der Heilige und andere vermachten der sächsiichen Nation als Anerkennung ihrer geleistetem treuen und aufopferungsvollen cksmeweqdejsugmimsshuchm New-I « en jähriligen Nationsuniversität im allen ihr sequengen aufgerollt wird. Auf Grund des 76-er Geseches is das bisher nicht der Fall getreten, weil infolge des bei uns bis vor Kurzem bestehenden Wahl neben 18 fähigen Ver­tretern nur 2 Romänen Mitglieder der jähsighen Nationa­­universität waren. Meine Herren Abgeordneten! Wir haben Kenntnis davon, daß die Rechtsauffassung unserer romänischen Aber wir Fad verpflichtet,­­mit allem Bollsgenossen in der Frage der Nationsuniversität von der fächsishen abweicht. Rahdrud darauf hinzuweisen, daßs durch die bedingungslose Annahme des vorliegenden Geld­entwurfes zwischen dem romantischen und fächsischen Bolt eine empfindliche und politisch unßerordentlich gefährliche Reibungs­fläche geschaffen würde. Es wäre auch nut billig, über unsers, optima fide gehegte Rechtsauffassung B ohne weiteregic mit einem Geberzuge hinweg­­­zugeben. Wir fnden nicht Gegenzege, sondern möchten auf allen Gebieten eher­ einen Ausgleich, der, Yutexcehlen unserer beiden Völker finden. Deshalb erlaube ich mir, die, geehrte Kommission und die geehrte Regierung im’ Auftrage, aller meiner Kollegen zu ersuchen, die Kommission möge die Verhandlung über dem vorliegenden Geld­entwurf bis auf­ weitereö versagen und und Gelegenheit geben, mit den Ver­­tretern aller interessierten Parteien‘ im Beisein der Regierung im Heinen reife fachverständiger Politiker einen Ausgleich der bestehenden Geste zu suchen. Ich bin überzeugt, das sie ein friedlicher Ausweg finden läßt, der­ beide Teile ber friedigen wird. Q8 enspricht nicht unserer Art und und unseren politischen Absichten, die aufgeworfene Frage im Plenum der Kammer in breitangelegter Weise­ zu behandeln, KH Hoffe auf allen Seiten Verständnis zu finden­. Die Debatte. Nach der Mede des Abgeordneten Dr. Roıb­ergei geordneter Dr. Zulus Marin das Wort und „Ab“ aus, daß ihm die Oberflächlichkeit völig unverständlich sei,­­mit der die Regierung diese wichtige politische Blage, die ein Jahrhunderte altes Streitproblem der beiden Vöhter darstehe, behandelt habe. Er vertrete narrlich auch den Standpunkt, daß der Gru­ndfach des allgemeinen Wahlrechtes auch für die­ sächsische Rationsuniversität Anwendung finden müsse. Weiter­hin teile er auch die allgemeine Rechtsauffassung der Romänen. Doch sei es ihre Pflicht, zu betonen, daß der Streit um die Eigentumsfrage noch­ durch kein zufändiges Votum ende giftigen Entscheidung gebracht worden­ sei. Info gehofsen hätte­ die Regierung die ganze Gage der sächsischen Rationalunivers­tät vor Einreichung des Gei­pentwurfes er mit den jühischen - parlamentartigen Vertreten besprechen sollen. « gehe nicht: »»Urinehaber"der Staatsge­walt ist. »ei­­der © ellimg­en = Für Wie lange werben wir noch war ui ER VIDUELU­­ Ü Kammer. — unter vielen ande Ans,ol dem, meine Herzen, IR erfichtti, dab unser­­ Rehieflandpuntt vom alteröher unverändert der war, dh : das Vermögen der Nationdu teßlich sächsisches Eigentum is­t gegen unseren Willen und mit unserem Brote. ei: | . »Da wollen. Es geschicht vielmehr, weil hier biakutier eine Verfität andacht : s .-«-s-Iv-...-i«-·:«i..-—."'" ee -,« EEE. VER x 7 Se «­­ TREE Fa N re 3. . a -.». . .,«­­Y« . ." «--’. »W-

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