Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)
1921-06-25 / nr. 26
nd x _ Kiedjlidje Bi atter Bezugspreis: Inland: Ganzj. L 16 ° 50, halbi. L 8 ° 25 Ausland: Ganzj. Mt. 1650, halbj. 8 ° 25 Breis einer Einzelnummer 35 b Erscheint jeden Sonnabend Nummer 26 aus Der eV. Landeskirche FH. 8. in Siebenbürgen Ev. Wochenfrift für die Glaubensgenosen aller Stände Bermannstadt, 25. Juni 1921 Berlag: 30f. Drotleff, Hermannstadt Snfertionspreis: der Raum einer einspaltigen Bettzeile fostet.bei einnasigem Einladen 50 b, bei größeren Aufträgen Nachlaß. — XI. Jahrgang Inhalt: Rundschreiben betr. die Verrechnung der aus Mitteln des Staates angewiesenen Kriegsunterstügungen 21. — Rundschreiben betr. die Fürsorge für Kriegsinvaliden und deren Unterstügung. — Rundschreiben betr. die Errichtung einer ständigen Ausstellung für evang. Zursorge — Nundschreiben an die Bezirks- und Ortsvereine des Allgemeinen Frauenvereins der evang. Landeskirche U. B. — Nachrichten. — Unsere Beitschriften. — Anzeigen. 8. 1650. 1921. Rundschreiben an alle Bezirksdekanate, Bezirkskonsistorien, Seminardirektionen, an das Neifepredigeramt in Hermannstadt sowie an alle Presbyterien und Kirchenräte betreffend die Berrechnung der an Mitteln des Staates angewiesenen Kriegsunterstüßungen, Familienzulagen und Kleiderzulagen [sowie Sanktionszulagen der Dechanten für das staatliche Budgetjahr 1920,21 8. J. für die Zeit vom 1. April 1920 bis zum 31. März 1921. Zur Verrechnung der Staatsunterstügung im Gesamtbetrag von 4 Millionen Lei ist folgender Vorgang zu beobachten : Als Rechnungsdokument sind die stempelfreien Amtsquittungen der Presbyterien (Kirchenräte) — und zwar je eine auf das ganze Budgetjahr 1920/21 lautende Amtsquittung jeden Presbyteriums vorzulegen. Das Landeskonsistorium gibt jedem Bezirkskonsistorium und jedem städtischen Presbyterium die Gesamtsumme der auf das Budgetjahr 1920/21 aus der Staatsunterstügung ausgezahlten Beträge bekannt und versendet an die Bezirkskonsistorien gleichzeitig die erforderliche Anzahl von gedrucen, doppelsprachigen Amtsquittungsformularen für die Presbyterien der Landgemeinden. Den städtischen Presbyterien gehen die Amtsquittungsformulare abgesondert zu. . So Die Bezirkskonsistorien haben am Grund ihrer Evidenzhaltung über die Besoldungen die Amtsquittung für jedes einzelne Presbyterium (Kirchenrat) mit dem entfallenden Jahresbetrag an Kriegsunterfrügung, Familien- und Kleiderzulage in Ziffern und Buchstaben, nach Zerwährung auszufüllen. Die städtischen Presbyterien besorgen es selbständig. Um den Bezirkskonsistorien und städtischen Presbyterien Diese Arbeit zu erleichtern, wird ihnen die erwähnte Sesamtsumme durch Verzeichnisse (Buchungsauszüge des landeskirchlichen Kafjaamtes) mitgeteilt, welche die Kriegsunterftügung nach Monaten, die Familienund Streicherzulage nach Quartalen ausweisen, so wie sie jeweilig ausgezahlt wurden, unter gleichzeitiger Angabe der betreffenden Landeskonsistorialerlässe. Ebenso werden alle Nachträge ausgewiesen, welche unter den zuvor genannten drei Zulagentiteln nachträglich, jedoch für das Rechnungsjahr (1. April 1920 bis 31. März er)t ausgewiesen wurden. Die dermaßen ausgefüllten Amtsquittungsformulare sind sofort den Presbyterien zuzusciden, welche je mit Amtszahl, Datum, Amtsstampiglie sowie Namensunterschrift des Vorfigers und Schriftführers weltlchen postwendend an das Bezirksfit zurückleiten. Das Bezirksfonsistorium legt die auf Richtigkeit des Ortsnamens, Datums, Siegels und der Unterschriften überprüften Amtsquittungen — gemeindeweise alphabetisch geordnet — dem Landeskonsistorium mit einem Verzeichnis vor, welches zu enthalten hat den Namen der Gemeinden und daneben, getrennt voneinander, gemeindeweise den Jahresbetrag an Srieggunterstügung, an asmilienzulage und an Kleiderzulage, am Schluffe die drei Summen, welche zusammen die den Bezirkskonsistorien laut Buchungsauszug bekanntgegebene Gesamtsumme zu ergeben haben. — Die städtischen Presbyterien (Hermannstadt, Skronstadt, Bibri, Schäßburg, Mediatch, Mühlbach, Sächsisch-Negen) - BE