Pester Lloyd - esti kiadás, 1920. október (67. évfolyam, 232-257. szám)

1920-10-22 / 250. szám

»otsll-»» ^â il-i,»»^ WMiW^lDDDDR ^IÜ^D! II^DI DDlM Dvr«« - t. «<»«»>«-, o. e»>>«»i«^^Ä» «»»Hllial. 480 Lronmi,l»ll,l. «o»«»,», M M W> M M ^WU â HUM »»M,^o,»» »o», osi».I^«,,-!», »n«. ,i»»»il. I« LroiKm, »»»»ti. 4« Lr«». IW W W M W W W> MD WM «»4<>»r »»»»«, ^ol. I.i>4«i, »««i, »I» «»» »»rx«,I»»tt â!»r s«»^. «a ^W ^W^ » WI ^WM . ^8 ^W II». So»«»»». ci«»»r»l,»rtr»»»»r »>, Xn>i>mi,L»Idj. ISUirroi>si>,vi-i4«Ij.«0«n>- ^8 r««» u«,« <)«,-rr««<!l> v»4 «», »»>, moLllllol, L0 Lro»-». t,el> »»r s« W8^ Wl IW >N Wl ,»»«>«»á»«I»»<i:».ll»I,««,«>>»«ch4r».^^ L>>«»âdIo4t!>IIeIn l!»»,ii«t»riI«s r>»IeIl»» I^D â ^81 W> WI « WI M M>8 WI «W Vi»», V»ll»«L» 18. — ^«>> »I>» »i>4««i »«,„>>4Lii>z>>»8«, »d»»»l»t »»»«»,. IW MM W IW M s> W ^8 > ^8 MW W W WI IW I»«»»«»»d»^» i-, tt«»,«». <ii« »«p»r»»« 2n5«>4Mx â« LI>«»»8- ^IM^ 88 88 ^^8 88 ^8R -^W_.^8 —^W..^8 ^8».^M â"» >»»>»o4« «^rnslim«» â»­ dUltt«, mu-d â« l-rovii»,->nâ vi«««i. I^W M8»> >^8^8 WI ^W^W i^W^W MW^ 88«^^ »»-«M»«»--m» 4»-p-x-r l.,«^.,. 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Oktâr. ^)le befristete Forderung Wl^bersten Rates betref­fe» die Ratifizier des Friede n Lver­­^ages wirft die Maa^ach der rechtlichen Bedeutung MW Ratifizierungsak^D^f. Rechtsgültig wird ein inter­nationaler Vertra^^mtlich schon durch die Unterzeich­­-nung. VollstreckL^aber wird er erst mit der Ratifizie- I rung. UnterMmfizienmg ist zu verstehen die Genehmi- I gung des^I^ages durch die zuständigen Staatsgetval- R. tcn. Jm^^erfassungsstaaten sind es bas Parlament und das ^^>Lt«k^berhaupt. in den Vereinigten Staaten der Senat und der Präsident: in Frankreich .Kammer, L>taat und Präsident; in England, so lauter die staatsrechtliche Formel, ,>der .König im Parlanrent"; bei uns die Na­tionalversammlung an Stelle des Reichstages, und der Neichsverweser an Stelle des .Königs. In nranchen Staa­ten. wie beispielsweise in Italien, steht dem König das Recht zu, einen internatronalen Vertrag durch Dekret zu ratiftzieren. Eine derartige Ratifizierung ist dann nach ausieichin einwandftei rechtsgültig, nach innen bedarf sie jedoch der nachträglichen Genehnngimg durch das Par­lament. Die Ratifikation erfolgt durch Unterfertigung und Austausch besonderer Urkunden, die den von den Friedensbevollniächtigten unterfertigten Friedeirsvertrag enthalten. Die Nerpflichtung einer Genehmigung oder Bestätigung des Vertrages ist übrigens'in einem beson­deren Uebereinkunftspunkte, in der sogenannten Ratifi­­katioMlausel, bedungen, doch ist in dieser die Jiatifika­­tionsfrist nicht festgesetzt. Durch die Ratifizierung wird der Friedensvertrag ungarisches Landesgesetz. Unsere Gesetzessammlung enthält eine garrze Reihe von ratifizier­ten Verträgen. W ist völkerverbindender Rechtsbrauch, eine Forderung der internationalen ^Rechtssicherheit, dah .Staatsverträge,, durch die Laudesgesetze abgeändort. Gebietsteile abgetreten, Verfassutigsbesrimmungen rreu­­gestaltet, wirtschaftliche oder politische Verpflichungen und Lasteir auferlegt werden, nicht bloß geschlosien, nicht blos chon den Bevollinächrigten uurersertigt, soicdern auch von den Exponenten der Slnatsmacht bestätigt Werdern Die Ratifizierung des Friedensverrrages bedeutet füx uns den Begimr des FriedensvoUzuges. Das ratifiziere Friel densinstrurnercr lvird durch Bevollniächtigte derr Kontra­­herârr zugeftellt. Erst nach erfolgter Rcuifizierung vor seitül der Vertragschliesrenden komm: es zum Austausst der, Mtifizterten Vertragsurilunden, nwiuit diese urrber­­weâit in^LcRiu treten. ^)e r j ap<rniIch-a ka ni s ch e Gegen­­der einerseits durb^^ Ausbreitungs­.Msuche in Sibirien, der Jitsel Sachalin, m -der ^MÄndschurci und andererseits wegen des kaliforni­­«hen EinwanLj^i^kdprobleiiis latent ist, hat eine Ver- Märfung erWl^MN. E i n F u n tsPr u ch a u s Aio s k a u ^A^e l h^i^d a ß si ch di-e I a Pa ner L er In sel Sa^wlin „b emäch'tigt" hab e n, worunter ivahr­­scheinlich eine Alrt Annexion verstanden wevden soll. Die Nachrichtenquelle ist nicht ganz einwandfrei, so daß viel­leicht eine Üebertreidung vorliogt. Der südliche Teil der Insel gehörte Japan schon seit dem Frieden von Portsmouth, den nördlichen Teil ließ die Tokioter llèegierung in: Juli dieses Jahres Lesetzerr. Als Begründuirg wurde angegeben, daß der Einmarsch als Repressalie gegen die grausame Niedet­­metzelmrg von siebenhundert japanischen Staatsangehöri­gen durch die Bolschewisten in Nikolajewsk notwendig geworden sei. Damals wurde aus Tokio ercklärt, da Sowjctrußland keine Regierung besitze, rnit der man verhandeln könne, da also keine veranttvortliche russische Regierung vorhanden sei, werde Japan das Gebiet besetzt halten, bis RußlmlL eine legitime Vertretung aufweise, Lei der man Vorstellungen erheben und Genugtuung er­halten könne; bis dahin erfordere die Ehre und das Ansehen Japans ein solches Verfahreiu Tschitscherin pro­testierte vergeblich und richtete in dieser Angelegenheit auch an die amerikanische, englische, französische und italienische Regierung Funkspriiche, worin es hieß, die Insel Sachalirc bilde einen integrierenden Bestandteil Sibiriens, und das Vorgehen Japans verzögere die Pazi­fizierung des fernen Ostens. In einer offiziellen Mitteilung nach Washington er­klärte die Tokioter Regierung, daß es sich nicht um eine Lauernde Besitzergreifung,'sondern nur um eine vorüber­gehende Maßnahrne handle. Daran knüpfte sich ein inten­siver japanisch-amerikanischer Notenwechsel, der bis in die 'jüngste Zeit andaüert. Die iwrdamerikanische Union ak­zeptierte nicht den japanischen Starrdpurckt, und verlangte Bekanntgabe des Termins der Räumung. Die amerikani­schen Interessen seien in diesem Gebiete stark verankerr, und Washington ivünschc keine weiteren Machtverschiebun­gen lm fernen Osten. Die Union konnte sich auch auf die Abmachungen stützen, die der gemeinsamen Ententeaktton in Sibirien unter amerikanisch-japanischer Führung zur 'Zeib Koltschaks vorangegangen waren. Hinzu kommt noch, :Laß'die legitime russische Regierung während des WeÜ­krieges als Entschädigung für die amerikanischen Kviegs­­«mterialsendungen den Nordamerikarrern wertvolle Kon­­zesiionen auf <Sichalin zugesprochen hatte. Angesichts des in Schwebe befindlichen diplomati­schen Meinungsaustausches wegen des Sachalinproblems mutzte die Tatsache der völligen Besitzergreifung druck) Japan in Washington verstimmend wirken. Die Aufrechterhaltung der Okkupation würde außer­­dein die rrrssisch-japanischen Bezichungsir, die durch den Freundschaftsvertrag von 1916 verbessert worden warst, arrf Jahrzehnte hinaus trüben. Um den Preis der Er­werbung von Sachalin, das strategisch wertvoll ist und von den Russen unaüsgeiüitzte Reichtüiner an Waldbestan­den und Mineralien besitzt, scheinen die japanischen Jrn­­perialisten geneigt zu sein, auch den russischerr .Haß in Kauf zu nehmen. Ws in der japanischen Kammer der oppositionelle Abgeordnete .Hartovie bei einer Interpel­lation über die Besetzung lRordsachalins die Befürchtung vor unauslöschlichen Rachewünschen Rutzlands aussprach, wurde vom NÍinisterprüsidenten zienrlich geringschätzig ge­­amworter. Rußland ist derzeit zu kraftlos, um sich gegen eine dauernde Festsetzucig Japans auf Sachalin wehren zu können. Die Verschärfung des amerikanisch-japanischen Gegensatzes hingegen ivird ztveifellos England zu mildern versuchen, so daß auch für den Fall, daß die Moskauer tllachricht vollständig der Wahrheit entsprechen sollte, kaum ernstere .Komplikationen zu erivarten sind. Uebrigens gibt es sowohl in Nordamerika wie auch in Japan starke Gruppen, die der Ansicht sirrd, das; die japanisch-amerikanischen Streitigkeiten nicht unbedingt eines Tages durch die Wafstn entschieden werden müssen. Die Konstellationen der kunst kann allerdings niemand kennen. Tic Durchstchrung der brrtischerc Reform­akte fürIN'die n, die im Dezember vorigen Jcchres feierlich proklamiert wirrde und in den nächsten drei Mo­naten zur Auswirkung gelangcm sollte, erscheint durch ^das Verhakten der indiichâik. Bevölkerung stark behindert. Die aus Indien staminenden Meldungen verkmrdeii außer­­vereinzelten Srreikbewegucrgen, die Mst wirtschaftliche und agitatorische Veranlassungen, auch jowjotrusfische, zurück­zuführen sind, auch einen Beschluß des Nationalkongresies. der sich hegen eine Mitwirkung lni der^VeSvirklichung der Refoomakte ausspricht und diese als zu geriirgfugig bezeichnet. Außerdem lvird Propaganda gemacht für eine Llrt passiver Resistenz gegen, die anglo-indische Regierung und für eine Bohkortierung britischer Waren, um Len Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Sinnfeiner behaupten, daß sie zur Aufhetzuicg der Inder beigetragen l)aben. Die neue Sachlage wurde nicht nur durch inner­politische Forderimgen gesckMfen, sondern auch -durch den Diktatfrioden gegen die Türkei, der die indischen Moslems entflaniintc, und durch die Erregung der Masten Ivegen der bekannten Amritsar-Affäre und der Strafervedition in das Pendschäb. Hindus und Moslems fandeir sich zu einer festen Allianz zusammem Ikoch vor Jahresfrist beschloß der indische National­kongreß, sich zunächst mit den angebotenen Reformen zu begnügen, die bester seien als nichts, und bei der Durch­führung mitzuwirken. Mitte des vorigen Monats beschloß aber der indische Nationalkongreß zu Kalkutta eine passive Resistenz gegen die Reformakte. Allerdings enthielt sich die Hälfte der Delegierten der Abstimmung, und der Antrag wurde nur mit einem Meinungsverhältnis von zwei zu eins angenommen. Gandhi, ein kleiner, unscheinbarer .Hindu aus dem westlichen Indien, wurde somit zum Führer der Bewegung. Seine Ideen waren durchgedrun­­gen. Er verlangt einen schrittweisen Boykott. An den Wahlen soll man sich nicht beteiligen, auf die Titel uNd Ehrenämter, die der Regierung emstammen, soll man verzichten, an Regierungsanlechen soll man sich nicht beteiligen, die indischen Advokaten sollen ihre Praxis suspendieren, indische Schiedsgerichte sollen an ihre Stelle treten, die Kinder sollen nicht in die Regierungsschulen geschickt werden, die indischen Stu­denten sollen den Universitätsbesuch bis auf weiteres ein­­- stellen, nichtindische Waren sollen boykottiert werden, und ! schließlich soll die Steuerverweigerung - einsetzen. Dies sind die Ideen und Wünsche Ghandis, die der bri-tischen Kolonialpolitik derrnalen schwere Sorgen bereiten. Die vorn König Großbritanniens in' seimr Eigen­schaft als Kaiser von Indien am 23. Dezember 1919 unterzeichnete JndiMll sollte im Novenrber dieses Jahres zur Wahl der Volksvertretung ftihvcn. Mr den Januar 1921 war die Konstituierung vorgesehen. Gleichzeitig sollte eine Kammer der Fürsten, eine Art' Oberhaus, ge­­. schassen werden, um den eingeborenen FHrsten entgegen- I zukoinmen und deren Loyalität zu vertiefen. Als Quali­­fikation für das Wahlrecht wurde eine nicht sehr hohe Ein­­! kommen- und Dernwgensgrenze vorgesehen. Außerdem wurden noch besondere Schutzmaßnahmen^ für die land­wirtschaftliche Bevölkerung uird die unteren Hindukasten getroffen. Die unterste Kaste, die auf ziemlich tiefer Kul­­turstufe steht und etwa ein Sechstel der Bevölkerung um­faßt, blieb vorläufig vom Wahlrecht arrsgeschlosten. Ihre Jnterestm sollten im Parlament durch die VoEinpfer des sozialen Fortschrittes gewahrt werden. Die Stellung der Frau in den verschiedenen Kasten und Religionen ist so verschiedm, daß eine einhoitliche Behandlung unuiöglich erschien. Es wurde daher den Provinzen diesfalls .Hand gelassen. Insgesamt erhielten ungefähr fünf Mik­­lionen Männer,das sind 2-34 Prozent der Bevölkerung, das Wahlrecht zugesprochen. Die neue Verfastung erschien mit viel stacrismarmischer Klugheit und Vorsrchr aufgebaut, bietet aber ein seltsam^ kornpliziertes Bild. Es ist bekanntlich eure Doppelregie­rung der Inder und Engländer, aber mit Gewalten­­rrennung und Trennung der Veranrwortlichkeiten. Das Oberhaupt des Ganzen ist der Staatssekretär fiir Indien in London, der der Kontrolle des englischen Pm-laments untttliegt. Der Statchalter seiner Gewalt in Indien soll an Stelle des bisherigen Vizekönigs der Generalgouverneuri sein, deni ein Regierungsrat zur Seite stehen soll, in dem Engländer und Inder sitzen und voir dem er sich beraten, aber nicht binden läßt, sondern bei MeinungSverfchiÄen­­heiten den Entscheid besitzt. Die Höchsts gesetzgebende Gewalt soll in den Händen zweier Kammern liegen, die zu ungefä^^ zlvei Dritteln von den Eingeborenm aus ihren Rechen! gelvählt und zu ungefähr einem Drittel von den Englän­dern enrannt werden sollen. Während der ersten AmtS- periode ernennen die Briten auch die Präsidenten, die im Parlamentarismus bewandert sein müssen. Der Generäl­gouverneur ist aber nicht dem indischen, soicdern dem eng­lischen Parlament verantwortlich. Er besitzt das VetoreD^ gegen cmgeeignel erscheinende Beschlüste indi--^ schen Parlaments. Bezüglich der Gesetzgebung' verbleiben gewisse Gebiete, wie Gesetze für die^ Aufrechterhaltung der Riche und Ordnung: und die FestsetzMlg der Bezüge der hohen Beamten» den Engländern Vorbehalten. Jeder Provinz soll ein eng»> lischer Provinzsalgouvexneur vorstshc^ dem ein Englän»; der und ein Jirder als Minister boigegeben werden, â; bilden die Exekutive, tvährerrd die Legislat^ sich im; Besitze einer zu siebzig Prozent aus dem Volke zu wählen-! den Karmner bejünden soll. Der Gouverneur ist auch hier nickst der Kanrmer, sondern dem Gensmlgouverneur vev­­antwortlich und bssitzt das Mtorecht. Er kann ssine» indischen Minister sctlastsl uM mrs Len Reihen dw^ xdammÄ einsc anderen wählen, der. das Vertrmrien der Majorität' besitzt. Die gesetzgebende Gewalt soll sich rn der Hauptsache auf lokccke «Älbstverwaltung, Industrie, AckeiKau, Erziehung, Unterricht erstrecken, wahreUd den Engländern die anderen Gebiete Vorbehalten Kerben. Finynzverwvltung soll gemeinsam sein. Bei Zwfftigkeite«: über die Verteilung der Gelder soll der Gouverneur vri­­scheiden. Dsts sind die wichtWen GrunLzüge der Jn^. bill, die nunmehr von den Indern als unzureichend be-^. fehdet wird. RabindrMcach TagorL erkläccke kürzlich, Indien mäste: noch eine lange Entwicklung durchmachen, um völlig auf eigenen Füßen stchen zu können; dies werde nicht ver­kannt, hingegen wünfckM die Inder eine ausgedehntere Selbstverwaltung und allmählich im brittschen Weltreiche eine Stellung wie Kanada und Australienc Der bekannte Jndienkemler Lord Aieston erklärte ei'nmal im Oberhause, die llkefornlbill erfülle schon daum den Zrveck, wenn sie küc in Indien hâiLich arüeiteccden politischen Kräfte an die Oberfläche i^nge, damit nwn diese dann in die Kanäle einer gesnccden Politik lenke. Indien hat nunmehr tat­sächlich Fawe bekannt, und die bisitischc staatsmännische Geschicklichksit und Klugheit wird den so gewonnenen Er­kenntnissen wahrscheinlich in großzügiger Weise Rechnung tragen. Ein Beispiel hiefür ist in Aegypten zu sehku ge­wesen.« » Der Wilna-Affäre hat sich nunmehr eln^ litauisch-lettischer Konflikt zugesellt. Lett­land, das im Begriffe stand, seine Grenzstreitigkeiten mit Litausr durch einen Schiedsspruch lösen zu lasten, hat die Bedrängnis des Nachbarn ausgenützt, um eine einseitige Regelung herbeizufiihren. Nach dieser Richtung drängten zahlreiche Stimmen ün Lande, da Lettland bei einem Schiedsspruch bezüglich der Zugehörigkeit des Gebietes von Walk zugunsten Estlands verloren hatte. Es hat also in Lettland, das eine demokratische Regierung besitzt, der Imperialismus gesiegt. Vor rvenigen Tagsr ist ein Kabinettswechsel erfolgt, und das neue Ministerium hat sich für einen militärischen Vormarsch entschieden. Der litauische Generalstab meldet, daß lettische Truppen durch einen plötzlichen Vorstoß Jelovka auf der Eisenbahnlinie Libau—Dünaburg besetzt urrd gleichzeitig unter Drohung mit Entwaffnung die sofortige Räumung des ganzen von den Litauern besetzten sogenannten Jlluxt-Distrikts, im früheren Kurland, gefordert haben. Gleichzeitig sollen polnische Truppen über die Grerrzstadt Swenzany hinaus vorgerückt sein, was als eine strategische Kooperation mit dem Gesamiziele Jllurt gedeutet werden könnte. Wchr­­scheinlich sind die bezüglichen litauischen Befürchtungen übertrieben. Wenn der lettische Vormarsch vollständig gelingt, so wäre freilich Litauen von jedweder direkten GrenzveÄin^ng mit Rußland abgeschnitten.

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