O. Goeschen: Der Kärntner Adel

Vorrede

Vorrede. Dies Heft enthält die Wappen der in Kärnten angesessenen oder sonst eingebürgerten zu Schild und Helm Geborenen. Etliche Geschlechter, welche ursprünglich aus Kärnten stammen, dann aber ausgewandert und derzeit ohne Grundbesitz sind, fanden ebenfalls füglicher hier als in einem andern Theile des Werkes ihre Stelle. Bei gänzlichem Mangel aller Vorarbeiten war das Sammeln nicht leicht, doch hat man es an der nöthigen Mühe nicht fehlen lassen. Die Adelskanzlei und das geheime Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, die Adelsbriefe selbst, hinsichtlich der Jahreszahlen auch die Ständische Matrikel zu Klagenfurt sind die Hauptquellen, wo es nicht ausdrücklich anders angegeben steht. Mittheilungen der Wappenherrn wurden mit der nöthigen Vorsicht benutzt. Obschon in neuern Werken kaum mehr jemand sich getraut ein Wappen links zu stellen, so müssen wir uns dies schon einigemal herausnehmen und hoffen wohl nicht der Einwendung zu begegnen, „daas ein links gewendeter Helm uneheliche Geburt bedeutet", wie wir einmal in einer Heraldik für Kinder gelesen haben. Auf einen andern Einwurf aber sind wir gefasst, nämlich dass mancher nicht wissen wird, wie dann sein Wappen in der gewöhnlicheren rechten Stellung aussieht. Der verstorbene O. T. von Hefner würde vielleicht hierauf geantwortet haben: „Für Leute; die nicht den leisesten Begriff von Heraldik haben, ein Wappenbuch herzustellen, ist so schwer als für Blinde zu malen." Die rechte Auskunft aber ist: Er halte es vor den Spiegel, so hat er es darin rechts. Ob ein Wappen rechts oder links gestellt ist, ändert nicht das Geringste an seiner Wesenheit und hängt nur von Umständen ab. Wenn ein einfaches Wappen an der Kirchenwand in der Nähe des Altars angebracht ist, muss es nothwendig diesem zu gerichtet sein; steht es neben dem Eingange in ein Gebäude, so dürfen Helm, Wappenthier ete. dem Eintretenden nicht den Rücken kehren; links erscheinen muss bei einem Heiratswappen, das erste von beiden, bei einem Wagen jenes auf dem rechten Schlage, bei einer Fahne jenes auf der Rückseite. Dass beim Wagen da wo die Pferde stehen vorn ist, bedarf wohl keinen Beweis; dorthin also haben die Wappenfigur und der Helm gerichtet zu sein. Aehnlich verhält Bichs bei der Fahne, wo der Seitenrand, welcher dem Feinde entgegengetragen wird, also der am Stocke, unzweifelhaft der vordere ist: die Wappenbilder auf beiden Seiten des Fahnentuches müssen sich danach richten; sind sie durchgestickt, so geschieht dies von selbst. Mathematisch die Anleitung zum Linkswenden jedes einzelnen Stückes, der Helmdecke, des geschlossenen IV. 3. *

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